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[[image:Cystus052.jpg|Cystus 052 (Bild: Padalis)|thumb]]
 
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'''Cystus&nbsp;052''' ist der Handelsname eines pflanzlichen Medizinprodukts der Firma Dr.&nbsp;Pandalis Urheimische Medizin GmbH &&nbsp;Co.&nbsp;KG / TeutoPharma GmbH aus Glandorf bei Osnabrück (Inhaber Georgios Pandalis)<ref>Dr.&nbsp;Pandalis Urheimische Medizin GmbH und Co.&nbsp;KG, Füchtenweg&nbsp;3, 49219&nbsp;Glandorf. Internet: www.urheimische-medizin.de</ref>, das bis 2010 damit beworben wurde, erstaunliche gesundheitliche Wirkungen zu haben, für die jedoch keine Belege vorgelegt wurden und die zugelassenen Arzneimitteln vorbehalten wären. Insbesondere wurde Cystus&nbsp;052 in Pressemitteilungen während der H1N1-Pandemie damit beworben, dass es gegen Viren der "Schweinegrippe" wirke. Spiegel-Online sah sich im Januar 2006 veranlasst, einen Artikel zu verbreiten mit dem Titel "Cystus-Bonbons - Lutschen gegen die Vogelgrippe".<ref>Klaus Hilkmann, "Cystus-Bonbons - Lutschen gegen die Vogelgrippe", SPON 22.&nbsp;Januar 2006</ref>
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'''Cystus&nbsp;052''' ist der Handelsname eines pflanzlichen Medizinprodukts der [[Urheimische Medizin nach Pandalis|Firma Dr.&nbsp;Pandalis Urheimische Medizin GmbH &&nbsp;Co.&nbsp;KG / TeutoPharma GmbH]] aus Glandorf bei Osnabrück (Inhaber Georgios Pandalis)<ref>Dr.&nbsp;Pandalis Urheimische Medizin GmbH und Co.&nbsp;KG, Füchtenweg&nbsp;3, 49219&nbsp;Glandorf. Internet: www.urheimische-medizin.de</ref>, das bis 2010 damit beworben wurde, erstaunliche gesundheitliche Wirkungen zu haben, für die jedoch keine Belege vorgelegt wurden und die zugelassenen Arzneimitteln vorbehalten wären. Insbesondere wurde Cystus&nbsp;052 in Pressemitteilungen während der H1N1-Pandemie damit beworben, dass es gegen Viren der "Schweinegrippe" wirke. Spiegel-Online sah sich im Januar 2006 veranlasst, einen Artikel zu verbreiten mit dem Titel "Cystus-Bonbons - Lutschen gegen die Vogelgrippe".<ref>Klaus Hilkmann, "Cystus-Bonbons - Lutschen gegen die Vogelgrippe", SPON 22.&nbsp;Januar 2006</ref>
 
Das bislang als Medizinprodukt der Klasse&nbsp;I verkaufte Mittel ist nicht als Arzneimittel zugelassen und wurde bis zum gerichtlich erzwungenen Verkaufsstopp als "Infektblocker Lutschtablette", Sud und Gurgellösung angeboten. Um nicht in die Nähe kostenintensiv zuzulassener Arzneimittel zu gelangen, wird in der Werbung für Cystus&nbsp;052 darauf verwiesen, dass dieses Medizinprodukt "auf rein physikalisch-chemische Art lokal" wirke und somit keine systemischen Wirkungen entfalte.
 
Das bislang als Medizinprodukt der Klasse&nbsp;I verkaufte Mittel ist nicht als Arzneimittel zugelassen und wurde bis zum gerichtlich erzwungenen Verkaufsstopp als "Infektblocker Lutschtablette", Sud und Gurgellösung angeboten. Um nicht in die Nähe kostenintensiv zuzulassener Arzneimittel zu gelangen, wird in der Werbung für Cystus&nbsp;052 darauf verwiesen, dass dieses Medizinprodukt "auf rein physikalisch-chemische Art lokal" wirke und somit keine systemischen Wirkungen entfalte.
  
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