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==Rechtlicher Status==
 
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[[image:MMS illegal.jpg|Artikel im Stern vom 26. Februar 2015<ref>[http://www.stern.de/gesundheit/medizin/miracle-mineral-supplement-bundesinstitut-warnt-vor-schweren-schaeden-durch-heilmittel-mms-2176376.html Verkaufsverbot für "Heilmittel" MMS] Stern, 26. Februar 2015</ref>|400px|left|thumb]]
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[[image:MMS illegal.jpg|Artikel im Stern vom 26. Februar 2015<ref>[http://www.stern.de/gesundheit/medizin/miracle-mineral-supplement-bundesinstitut-warnt-vor-schweren-schaeden-durch-heilmittel-mms-2176376.html Verkaufsverbot für "Heilmittel" MMS] Stern, 26. Februar 2015</ref>|400px|thumb]]
 
Am 26. Februar 2015 wurden in Deutschland die Produkte MMS und MMS2 des Anbieters Luxusline Ltd. vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als zulassungspflichtige Arzneimittel (Präsentationsarzneimittel) eingestuft, weil die Anbieter eindeutige Heilversprechen machten und arzneiliche Zweckbestimmungen angaben.<ref>[http://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/mitteil2015/pm3-2015.html BfArM Pressemitteilung 3/15 vom 26. Februar 2015]</ref><ref>[http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=56643 BfArM warnt vor Miracle Mineral Supplement] Pharmazeutische Zeitung online, 26. Februar 2015</ref> Zulassungspflichtige Arzneimittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn zuvor in einem Zulassungsverfahren Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität belegt worden sind. Diese Nachweise liegen für MMS und MMS2 nicht vor. Beide Produkte wurden vom BfArM außerdem als bedenklich eingestuft, weil der begründete Verdacht besteht, dass sie "bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein vertretbares Maß hinausgehen". Daher ist der Handel in der Bundesrepublik Deutschland illegal.
 
Am 26. Februar 2015 wurden in Deutschland die Produkte MMS und MMS2 des Anbieters Luxusline Ltd. vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als zulassungspflichtige Arzneimittel (Präsentationsarzneimittel) eingestuft, weil die Anbieter eindeutige Heilversprechen machten und arzneiliche Zweckbestimmungen angaben.<ref>[http://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/mitteil2015/pm3-2015.html BfArM Pressemitteilung 3/15 vom 26. Februar 2015]</ref><ref>[http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=56643 BfArM warnt vor Miracle Mineral Supplement] Pharmazeutische Zeitung online, 26. Februar 2015</ref> Zulassungspflichtige Arzneimittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn zuvor in einem Zulassungsverfahren Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität belegt worden sind. Diese Nachweise liegen für MMS und MMS2 nicht vor. Beide Produkte wurden vom BfArM außerdem als bedenklich eingestuft, weil der begründete Verdacht besteht, dass sie "bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein vertretbares Maß hinausgehen". Daher ist der Handel in der Bundesrepublik Deutschland illegal.
 
   
 
   
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