Rohsmann wurde im März 2014 vom Landgericht München verurteilt, ebenso in der Berufung. Wegen des "vorsätzlichen Inverkehrbringens eines bedenklichen Arzneimittels" erhielt Rohsmann eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen. Da die Revision zugelassen ist, ist das Urteil derzeit (April 2014) noch nicht rechtskräftig. Die Richterin sah in MMS ein zulassungspflichtiges Arzneimittel, für das auf Kundenseite eine "Verkehrserwartung" gilt, unabhängig von etwaigen anderslautenden Deklarierungen. | Rohsmann wurde im März 2014 vom Landgericht München verurteilt, ebenso in der Berufung. Wegen des "vorsätzlichen Inverkehrbringens eines bedenklichen Arzneimittels" erhielt Rohsmann eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen. Da die Revision zugelassen ist, ist das Urteil derzeit (April 2014) noch nicht rechtskräftig. Die Richterin sah in MMS ein zulassungspflichtiges Arzneimittel, für das auf Kundenseite eine "Verkehrserwartung" gilt, unabhängig von etwaigen anderslautenden Deklarierungen. |