− | [[image:MMS illegal.jpg|Artikel in Wochenzeitschrift Stern vom 26.2.2015 (Bild: Stern [http://www.stern.de/gesundheit/medizin/miracle-mineral-supplement-bundesinstitut-warnt-vor-schweren-schaeden-durch-heilmittel-mms-2176376.html]|400px|left|thumb]] | + | [[image:MMS illegal.jpg|Artikel im Stern vom 26. Februar 2015<ref>[http://www.stern.de/gesundheit/medizin/miracle-mineral-supplement-bundesinstitut-warnt-vor-schweren-schaeden-durch-heilmittel-mms-2176376.html Verkaufsverbot für "Heilmittel" MMS] Stern, 26. Februar 2015</ref>|400px|left|thumb]] |
− | Am 26. Februar 2015 wurden in Deutschland die Produkte MMS und MMS2 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als zulassungspflichtige Arzneimittel (Präsentationsarzneimittel) eingestuft, weil die Anbieter eindeutige Heilversprechen machten und arzneiliche Zweckbestimmungen angaben (Bfarm Pressemitteilung Nummer3/15 vom 26.2.2015).<ref>http://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/mitteil2015/pm3-2015.html</ref><ref>http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=56643</ref> Zulassungspflichtige Arzneimittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn zuvor in einem Zulassungsverfahren Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität belegt worden sind. Diese Nachweise liegen für MMS und MMS2 nicht vor. Beide Produkte wurden vom BfArM außerdem als bedenklich eingestuft, weil der begründete Verdacht besteht, dass sie "bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein vertretbares Maß hinausgehen". Daher ist der Handel in der Bundesrepublik Deutschland illegal. Landesbehörden können "ordnungsbehördliche Maßnahmen zum Schutz der Patienten einleiten", also zum Beispiel die Einfuhr von MMS-Produkten oder deren Verkauf verbieten. | + | Am 26. Februar 2015 wurden in Deutschland die Produkte MMS und MMS2 des Anbieters Luxusline Ltd. vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als zulassungspflichtige Arzneimittel (Präsentationsarzneimittel) eingestuft, weil die Anbieter eindeutige Heilversprechen machten und arzneiliche Zweckbestimmungen angaben.<ref>[http://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/mitteil2015/pm3-2015.html BfArM Pressemitteilung 3/15 vom 26. Februar 2015]</ref><ref>[http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=56643 BfArM warnt vor Miracle Mineral Supplement] Pharmazeutische Zeitung online, 26. Februar 2015</ref> Zulassungspflichtige Arzneimittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn zuvor in einem Zulassungsverfahren Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität belegt worden sind. Diese Nachweise liegen für MMS und MMS2 nicht vor. Beide Produkte wurden vom BfArM außerdem als bedenklich eingestuft, weil der begründete Verdacht besteht, dass sie "bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein vertretbares Maß hinausgehen". Daher ist der Handel in der Bundesrepublik Deutschland illegal. |
| + | Die Entscheidung des Bundesinstituts bezieht sich nur auf den Anbieter Luxusline Ltd. In anderen Fällen könnten die Gesundheitsämter in den Bundesländern tätig werden und Einfuhr oder Verkauf von MMS-Produkten verbieten, je nachdem, in welchem Bundesland der Händler seinen Sitz hat. Allerdings läuft der Verkauf häufig über Internetshops, die außerhalb Deutschlands registriert sind. Außerdem sei schwer beweisbar, dass MMS als Arzneimittel verkauft wird,<ref>[http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/mms-aufklaerung-soll-verkauf-des-wundermittels-stoppen-a-1025049.html Nicola Kuhrt Illegale Arznei MMS: Wirkt der Stopp des gefährlichen "Heilmittels"?] Spiegel Online Wissenschaft, 24. März 2015</ref> und nicht als Chemikalie für andere Zwecke. |
− | Bereits zuvor, im Jahre 2012, war in Bayern MMS als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingestuft worden und Behörden konnten MMS-Bestände beschlagnahmen (siehe weiter unten). | + | Bereits zuvor, im Jahr 2012, war in Bayern MMS als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingestuft worden und Behörden konnten MMS-Bestände beschlagnahmen (siehe weiter unten). |