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| {{Zusammenfassung| | | {{Zusammenfassung| |
− | subj= Recancostat ist ein nicht verkehrsfähiges Mittel, das laut Werbung bei der Bekämpfung von Krebs eingesetzt werden soll, z.B. vor Tumoroperationen oder während strahlen- oder chemotherapeutischer Maßnahmen. | + | subj= Recancostat ist ein nicht verkehrsfähiges Mittel, das laut Werbung bei der Bekämpfung von Krebs eingesetzt werden soll, z.B. vor Tumoroperationen oder während strahlen- oder chemotherapeutischer Maßnahmen. |
− | |fact= Recancostat ist nicht als Arzneimittel zugelassen. In Studien konnte das Mittel eine Wirksamkeit gegen Krebs nicht nachweisen. Auch das Patent sagt nichts über die Wirksamkeit aus. Der Verkaufspreis ist dreißig Mal höher als der Herstellungspreis. Recancostat wird beworben als 'das Zentrum der biologischen Kraft' und als 'Garant aller Zellleistungen' sowie als 'ausgewogene oszillierende Mitte aller Zellregulationen'. | + | |fact= Recancostat ist nicht als Arzneimittel zugelassen. In Studien konnte das Mittel eine Wirksamkeit gegen Krebs nicht nachweisen. Auch das Patent sagt nichts über die Wirksamkeit aus. Der Verkaufspreis ist dreißig Mal höher als der Herstellungspreis. Recancostat wird beworben als 'das Zentrum der biologischen Kraft' und als 'Garant aller Zellleistungen' sowie als 'ausgewogene oszillierende Mitte aller Zellregulationen'. |
− | |cmnt= Recancostat ist teuer, unwirksam und macht riesige Versprechungen. Es wurde vom Fernsehsender RTL 1995 propagiert, daher hat es bis heute Anhänger. | + | |cmnt= Recancostat ist teuer, unwirksam und macht riesige Versprechungen. Es wurde vom Fernsehsender RTL 1995 propagiert, daher hat es bis heute Anhänger. |
− | <b>Vorsicht!</b> Im Beipackzettel steht sogar, dass die Wirkung durch strahlen- oder chemotherapeutische Maßnahmen eingeschränkt wird! Das könnte für Krebspatienten ein Anlass sein, nicht nur auf dieses Scheinmittel hereinzufallen, sondern auch ihre ärztlichen Therapien abzubrechen. | + | <b>Vorsicht!</b> Im Beipackzettel steht sogar, dass die Wirkung durch strahlen- oder chemotherapeutische Maßnahmen eingeschränkt wird! Das könnte für Krebspatienten ein Anlass sein, nicht nur auf dieses Scheinmittel hereinzufallen, sondern auch ihre ärztlichen Therapien abzubrechen. |
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| '''Recancostat''' ist ein relativ teures [[alternativmedizin]]isches Heilmittel und enthält ein Gemisch aus Glutathion- und Anthocyan-Verbindungen und wird zur Behandlung von Krebs angeboten. Ein wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit bei Krebs ist nicht bekannt. | | '''Recancostat''' ist ein relativ teures [[alternativmedizin]]isches Heilmittel und enthält ein Gemisch aus Glutathion- und Anthocyan-Verbindungen und wird zur Behandlung von Krebs angeboten. Ein wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit bei Krebs ist nicht bekannt. |
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− | Durch eine Fernsehsendung mit dem Titel 'Gesucht wird ... ein neues Krebsmittel. Die neue Hoffnung auf Heilung' erlangte ein Präparat namens Recancostat Comp. N-APO im Oktober 1995 über Nacht unter Tumorpatienten einen hohen Bekanntheitsgrad und erfreut sich seither anhaltender Aktualität.<ref>*Büschel G, Kaiser G, Gallmeier WM: Recancostat Comp. - ein neues Krebsmittel? Münch Med Wschr, 139, 237-240, 1997</ref> In Deutschland wurde das unter dem Schlagwort 'Recancostat' vertriebene Mittel nach einer RTL-Reportage<ref>RTL Extra vom 1. September 1997</ref> weiter bekannt gemacht. | + | Durch eine Fernsehsendung mit dem Titel 'Gesucht wird [...] ein neues Krebsmittel. Die neue Hoffnung auf Heilung' erlangte ein Präparat namens Recancostat Comp. N-APO im Oktober 1995 über Nacht unter Tumorpatienten einen hohen Bekanntheitsgrad und erfreut sich seither anhaltender Aktualität.<ref>Büschel G, Kaiser G, Gallmeier WM: Recancostat Comp. - ein neues Krebsmittel? Münch Med Wschr, 139, 237-240, 1997</ref> In Deutschland wurde das unter dem Schlagwort 'Recancostat' vertriebene Mittel nach einer RTL-Reportage<ref>RTL Extra vom 1. September 1997</ref> weiter bekannt gemacht. |
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| ==Eine Mischung wurde patentiert== | | ==Eine Mischung wurde patentiert== |
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| ==Recancostat ist nicht gleich Recancostat== | | ==Recancostat ist nicht gleich Recancostat== |
− | Es gibt ein Verwirrspiel der Bezeichnungen. In Deutschland wurde Anfang der 1990er Jahre ein Gluthation-haltiges Mittel unter der Bezeichnung Recancostat® vertrieben. Allerdings wurde dieses Mittel bereits 1991 vom Verwaltungsgericht Frankfurt/Main als nicht verkehrsfähig bezeichnet und es wurde ein Rückruf bereits ausgelieferter Ware angeordnet (PZ 1996a). Nach Hauser und Allewelt<ref>*Hauser SP, Allewelt MC: Recancostat und GHS-Kombi schützen Krebszelllen. Schweizer Krebsliga Bern, Internal Short Information #36, Nov. 1995</ref> wurde einer Firma 1991 untersagt, Recancostat zu vertreiben und irreführende Werbung zur Indikation und Wirkung zu unterlassen. | + | Es gibt ein Verwirrspiel der Bezeichnungen. In Deutschland wurde Anfang der 1990er Jahre ein Gluthation-haltiges Mittel unter der Bezeichnung Recancostat® vertrieben. Allerdings wurde dieses Mittel bereits 1991 vom Verwaltungsgericht Frankfurt/Main als nicht verkehrsfähig bezeichnet und es wurde ein Rückruf bereits ausgelieferter Ware angeordnet (PZ 1996a). Nach Hauser und Allewelt<ref>Hauser SP, Allewelt MC: Recancostat und GHS-Kombi schützen Krebszelllen. Schweizer Krebsliga Bern, Internal Short Information #36, Nov. 1995</ref> wurde einer Firma 1991 untersagt, Recancostat zu vertreiben und irreführende Werbung zur Indikation und Wirkung zu unterlassen. |
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− | Obgleich das Wort Recancostat in den Köpfen der Patienten implementiert ist, wird derzeit das Mittel Recancostat comp.® oder auch Recancostat® Comp. N-APO vermarktet. Nach Angaben auf der AOL-Website von Helmut Dobler aus Pentling lautete der korrekte Name der spanischen Firma Verga International European Cancer Research Division Representative Office in 17487 Ampuriabrava, Pani 83 A. Als deutsche Bestelladresse wird die Apotheke Hausmann, Marktplatz 3 in 36358 Herbstein genannt, wo das Original Recancostat® Comp. N-APO Kapseln als apothekenhergestelltes Rezepturarzneimittel zu beziehen sei. In die Schlagzeilen der pharmazeutischen Fachpresse geriet Verga International dadurch, dass sie 1997 eine Aussendung an Apotheken absetzte, in der Recancostat comp.® mit seinen Inhaltsstoffen entgegen anderslautender Behauptungen oder gegenteiliger Pressemitteilungen sehr wohl durch kontrollierte klinische Studien am Menschen geprüft und somit bei der Krankheit Krebs wirksam sei. Außerdem würde das Präparat auch in der Bundesrepublik Deutschland legal in den Verkehr gebracht.<ref>*Pharmazeutische Zeitung: Recancostat Comp. Pharmazeutische Zeitung, 142, 1356, 1997</ref> | + | Obgleich das Wort Recancostat in den Köpfen der Patienten implementiert ist, wird derzeit das Mittel Recancostat comp.® oder auch Recancostat® Comp. N-APO vermarktet. Nach Angaben auf der AOL-Website von Helmut Dobler aus Pentling lautete der korrekte Name der spanischen Firma Verga International European Cancer Research Division Representative Office in 17487 Ampuriabrava, Pani 83 A. Als deutsche Bestelladresse wird die Apotheke Hausmann, Marktplatz 3 in 36358 Herbstein genannt, wo das Original Recancostat® Comp. N-APO Kapseln als apothekenhergestelltes Rezepturarzneimittel zu beziehen sei. In die Schlagzeilen der pharmazeutischen Fachpresse geriet Verga International dadurch, dass sie 1997 eine Aussendung an Apotheken absetzte, in der Recancostat comp.® mit seinen Inhaltsstoffen entgegen anderslautender Behauptungen oder gegenteiliger Pressemitteilungen sehr wohl durch kontrollierte klinische Studien am Menschen geprüft und somit bei der Krankheit Krebs wirksam sei. Außerdem würde das Präparat auch in der Bundesrepublik Deutschland legal in den Verkehr gebracht.<ref>Pharmazeutische Zeitung: Recancostat Comp. Pharmazeutische Zeitung, 142, 1356, 1997</ref> |
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| ==Was ist Recancostat comp.®?== | | ==Was ist Recancostat comp.®?== |
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| ==Marketing und Verkauf mittels 'Tränendrüse'== | | ==Marketing und Verkauf mittels 'Tränendrüse'== |
− | Auf der Website eines Vaters, der sein Kind Verena zu Marketingzwecken einsetzt<ref>http://home.rhein-zeitung.de/~verena/bestell.htm</ref>, wird ein Erfolg von Recancostat beschrieben. Durch die Einnahme von Recancostat comp.® vor und parallel zu einer konventionellen onkologischen Therapie sei das Kind angeblich von einem Neuroblastom geheilt worden sein soll, wird über Bezugsmöglichkeiten von Recancostat comp.® informiert. Dort wird verlautbart: Ab Anfang April 2000 können Apotheker sowie Arzneimittelgroßhändler nach § 73,3 des Arzneimittelrechts Recancostat auf ein Rezept (...) als ein im Ausland zugelassenes Fertigarzneimittel bestellen! Dies wirkt auf den ersten Blick vertrauenserweckend, wenn man den § 73 Absatz 3 des aktuellen 9. Arzneimittelgesetz (AMG), welches man sich kostenlos beim Paul-Ehrlich-Institut (unter Gesetze und Verordnungen) downloaden kann, studiert. Dort heißt es: Abweichend (...) dürfen Fertigarzneimittel, die nicht zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen oder registriert oder von der Zulassung oder der Registrierung freigestellt sind, in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden, wenn sie in dem Staat in den Verkehr gebracht werden dürfen, aus dem sie in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden und von Apotheken bestellt sind. Apotheken dürfen solche Arzneimittel nur in geringen Mengen und nur auf besondere Bestellung einzelner Personen beziehen und nur im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs abgeben (...).' | + | Auf der Website eines Vaters, der sein Kind Verena zu Marketingzwecken einsetzt<ref>http://home.rhein-zeitung.de/~verena/bestell.htm</ref>, wird ein Erfolg von Recancostat beschrieben. Durch die Einnahme von Recancostat comp.® vor und parallel zu einer konventionellen onkologischen Therapie sei das Kind angeblich von einem Neuroblastom geheilt worden sein soll, wird über Bezugsmöglichkeiten von Recancostat comp.® informiert. Dort wird verlautbart: Ab Anfang April 2000 können Apotheker sowie Arzneimittelgroßhändler nach § 73,3 des Arzneimittelrechts Recancostat auf ein Rezept [...] als ein im Ausland zugelassenes Fertigarzneimittel bestellen! Dies wirkt auf den ersten Blick vertrauenserweckend, wenn man den § 73 Absatz 3 des aktuellen 9. Arzneimittelgesetz (AMG), welches man sich kostenlos beim Paul-Ehrlich-Institut (unter Gesetze und Verordnungen) downloaden kann, studiert. Dort heißt es: Abweichend [...] dürfen Fertigarzneimittel, die nicht zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen oder registriert oder von der Zulassung oder der Registrierung freigestellt sind, in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden, wenn sie in dem Staat in den Verkehr gebracht werden dürfen, aus dem sie in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden und von Apotheken bestellt sind. Apotheken dürfen solche Arzneimittel nur in geringen Mengen und nur auf besondere Bestellung einzelner Personen beziehen und nur im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs abgeben [...].' |
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− | Die Angelegenheit hat allerdings einen Haken - hat ein eingeführtes Mittel keine Wirkung, ist es kein Arzneimittel und damit nicht verkehrsfähig. Im § 8 Absatz 1 steht eindeutig: 'Es ist verboten, Arzneimittel herzustellen oder in den Verkehr zu bringen, die (...) mit irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung versehen sind. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn (...) Arzneimittel eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben (...)' oder 'fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann oder dass nach bestimmungsmäßigem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten'. | + | Die Angelegenheit hat allerdings einen Haken - hat ein eingeführtes Mittel keine Wirkung, ist es kein Arzneimittel und damit nicht verkehrsfähig. Im § 8 Absatz 1 steht eindeutig: 'Es ist verboten, Arzneimittel herzustellen oder in den Verkehr zu bringen, die [...] mit irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung versehen sind. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn [...] Arzneimittel eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben [...]' oder 'fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann oder dass nach bestimmungsmäßigem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten'. |
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− | Interessant ist hier auch eine Rechtsvorschrift im Heilmittelwerbegesetz, dass man sich bei http://www.medizinrecht.de ebenfalls kostenlos downloaden kann. Hier regelt der § 8 eindeutig: 'Unzulässig ist eine Werbung, die darauf hinwirkt, Arzneimittel, deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist, im Wege des Versandes zu beziehen. (...) Unzulässig ist ferner die Werbung, bestimmte Arzneimittel im Wege der Einzeleinfuhr nach § 73 Abs. 2 Nr. 6a oder § 73 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes zu beziehen.'. Der Gesetzgeber sieht bei Verstößen gegen diese Rechtsvorschriften Ordnungsstrafen bis 50.000 DM oder auch Gefängnisstrafe von einem Jahr vor. | + | Interessant ist hier auch eine Rechtsvorschrift im Heilmittelwerbegesetz, dass man sich bei http://www.medizinrecht.de ebenfalls kostenlos downloaden kann. Hier regelt der § 8 eindeutig: 'Unzulässig ist eine Werbung, die darauf hinwirkt, Arzneimittel, deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist, im Wege des Versandes zu beziehen. [...] Unzulässig ist ferner die Werbung, bestimmte Arzneimittel im Wege der Einzeleinfuhr nach § 73 Abs. 2 Nr. 6a oder § 73 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes zu beziehen.'. Der Gesetzgeber sieht bei Verstößen gegen diese Rechtsvorschriften Ordnungsstrafen bis 50.000 DM oder auch Gefängnisstrafe von einem Jahr vor. |
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| Die Eltern des an Neuroblastom erkrankten Kindes traten bereits 1995 mit einem Schreiben an alle Apotheker in die Öffentlichkeit, in dem auf das Mittel Recancostat comp.® hingewiesen wurde. Mindestens eine Landesapothekerkammer wurde zusätzlich von einem Verein 'Regenbogen e.V.' angeschrieben. In beiden Schreiben wurden Mitteilungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft kritisiert. Dies betraf insbesondere ein Schreiben vom 16. November 1995, das den Apothekerkammern der Länder zur Weiterleitung an alle Apotheken übermittelt wurde (PZ 1995b). | | Die Eltern des an Neuroblastom erkrankten Kindes traten bereits 1995 mit einem Schreiben an alle Apotheker in die Öffentlichkeit, in dem auf das Mittel Recancostat comp.® hingewiesen wurde. Mindestens eine Landesapothekerkammer wurde zusätzlich von einem Verein 'Regenbogen e.V.' angeschrieben. In beiden Schreiben wurden Mitteilungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft kritisiert. Dies betraf insbesondere ein Schreiben vom 16. November 1995, das den Apothekerkammern der Länder zur Weiterleitung an alle Apotheken übermittelt wurde (PZ 1995b). |
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| ==Recancostat scheitert in der klinischen Prüfung== | | ==Recancostat scheitert in der klinischen Prüfung== |
− | Bereits Büschel et al. (1997), die onkologische Patienten in den Städt. Kliniken Nürnberg Nord behandelten, fiel nach einer Umfrageaktion unter 40 Recancostat-Anwendern mit meist fortgeschrittener Krebserkrankung auf, dass sichere Tumorremissionen unter alleiniger Anwendung von Recancostat nicht zu beobachten waren. Auch zwei Ärztekollegen, die jeweils zehn onkologisch austherapierte Krebspatienten im Rahmen eines Heilversuches mit Recancostat behandelten, sahen keine positive Beeinflussung des weiteren Tumorverlaufs. Aber noch deutlicher viel eine im letzten Jahr durchgeführte Studie aus. | + | Bereits Büschel et al. (1997), die onkologische Patienten in den Städt. Kliniken Nürnberg Nord behandelten, fiel nach einer Umfrageaktion unter 40 Recancostat-Anwendern mit meist fortgeschrittener Krebserkrankung auf, dass sichere Tumorremissionen unter alleiniger Anwendung von Recancostat nicht zu beobachten waren. Auch zwei Ärztekollegen, die jeweils zehn onkologisch austherapierte Krebspatienten im Rahmen eines Heilversuches mit Recancostat behandelten, sahen keine positive Beeinflussung des weiteren Tumorverlaufs. Aber noch deutlicher viel eine im letzten Jahr durchgeführte Studie aus. |
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− | In der Abteilung für kinderheilkundliche Onkologie der Universität Bonn wurde von Bode et al. (1999) eine kontrollierte Studie von Recancostat comp.® an insgesamt 16 kindlichen Patienten mit lange und intensiv vorbehandelten Tumoren durchgeführt. Das Medikament wurde von der Bücheli AG aus dem schweizerischen Herisau kostenlos zur Verfügung gestellt. Als Tumoren kamen bei den Kindern Rhabdomyosarkome (n=3), Ependymome (n=2) und Medulloblastome (n=2) sowie jeweils ein Fall mit Astrozytom, Glioblastom, epitheloidzelliges Sarkom, Chondrosarkom, Osteosarkom, Kolonkarzinom, Germ Cell Tumor, NSCLC und Ewingssarkom vor. | + | In der Abteilung für kinderheilkundliche Onkologie der Universität Bonn wurde von Bode et al. (1999) eine kontrollierte Studie von Recancostat comp.® an insgesamt 16 kindlichen Patienten mit lange und intensiv vorbehandelten Tumoren durchgeführt. Das Medikament wurde von der Bücheli AG aus dem schweizerischen Herisau kostenlos zur Verfügung gestellt. Als Tumoren kamen bei den Kindern Rhabdomyosarkome (n=3), Ependymome (n=2) und Medulloblastome (n=2) sowie jeweils ein Fall mit Astrozytom, Glioblastom, epitheloidzelliges Sarkom, Chondrosarkom, Osteosarkom, Kolonkarzinom, Germ Cell Tumor, NSCLC und Ewingssarkom vor. |
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− | Den Kindern wurde eine Recancostat comp.-Dosis von 40 mg pro kg Körpergewicht bzw. 1.200 mg pro m<sup>2</sup> bis zu einer maximalen Dosis von 2 Gramm pro Patient verabbreicht. Die Kapseln wurden auf nüchternen Magen - verteilt auf Dosen täglich - gegeben. Ursprünglich war geplant, diese Behandlung über 8 Wochen vorzusetzen. Aber bereits zu diesem Zeitpunkt waren 50% (n=8) aller behandelten Tumorpatienten bereits verstorben. Die verbleibenden acht Kinder überlebten ihre Tumorerkrankung maximal bis zu weiteren 40 Wochen. Es zeigten sich keine positiven Veränderungen hinsichtlich des Tumorwachstums bei den durchgeführten klinischen und röntgenologischen bzw. bildgebenden Untersuchungen. Die Autoren kamen zu dem ernüchternden Schluss: Diese Ergebnisse ergeben keinen Anhalt für eine positive Wirkung von Recancostat comp.® auf maligne Tumoren. Bezeichnend an dieser Studie ist, dass dieser negative Wirksamkeitsnachweis für das vermeintliche neue Mittel gegen den Krebs bisher auf keiner einzigen Web-Site der Promotoren erwähnt wird. | + | Den Kindern wurde eine Recancostat comp.-Dosis von 40 mg pro kg Körpergewicht bzw. 1.200 mg pro m<sup>2</sup> bis zu einer maximalen Dosis von 2 Gramm pro Patient verabbreicht. Die Kapseln wurden auf nüchternen Magen - verteilt auf Dosen täglich - gegeben. Ursprünglich war geplant, diese Behandlung über 8 Wochen fortzusetzen. Aber bereits zu diesem Zeitpunkt waren 50% (n=8) aller behandelten Tumorpatienten bereits verstorben. Die verbleibenden acht Kinder überlebten ihre Tumorerkrankung maximal bis zu weiteren 40 Wochen. Es zeigten sich keine positiven Veränderungen hinsichtlich des Tumorwachstums bei den durchgeführten klinischen und röntgenologischen bzw. bildgebenden Untersuchungen. Die Autoren kamen zu dem ernüchternden Schluss: Diese Ergebnisse ergeben keinen Anhalt für eine positive Wirkung von Recancostat comp.® auf maligne Tumoren. Bezeichnend an dieser Studie ist, dass dieser negative Wirksamkeitsnachweis für das vermeintliche neue Mittel gegen den Krebs bisher auf keiner einzigen Webseite der Promotoren erwähnt wird. |
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| ==Schlussfolgerungen für den Patienten== | | ==Schlussfolgerungen für den Patienten== |
− | Aussagekräftige klinische Studien zur antitumorösen Wirksamkeit einer Behandlung mit Gluthation beim Menschen fehlen bisher.<ref>*Büschel G, Kaiser G, Gallmeier WM: Recancostat Comp. - ein neues Krebsmittel? Münch Med Wschr, 139, 237-240, 1997</ref> Zwar ist Recancostat comp.® kein Mittel, bei dem der begründete Verdacht bestünde, dass es bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen nach sich ziehen würde. Unerwünschte Wirkungen sind beim Einsatz von Gluthation und Anthocyanen auch nicht zu erwarten. Es ist aber zu bedenken, dass Patienten, die an Krebs leiden und bei denen u.a. durch einseitige und überzogene Darstellung der Wirksamkeit des Mittels in den Massenmedien falsche Hoffnungen geweckt werden, durch den Heilungsanspruch von Recancostat comp.® der Einsatz einer adäquaten hochschulmedizinischen Therapie verzögert werden kann und so mit wertvolle Zeit zum Nachteil des Betroffenen unwiederbringlich verloren geht. | + | Aussagekräftige klinische Studien zur antitumorösen Wirksamkeit einer Behandlung mit Gluthation beim Menschen fehlen bisher.<ref>Büschel G, Kaiser G, Gallmeier WM: Recancostat Comp. - ein neues Krebsmittel? Münch Med Wschr, 139, 237-240, 1997</ref> Zwar ist Recancostat comp.® kein Mittel, bei dem der begründete Verdacht bestünde, dass es bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen nach sich ziehen würde. Unerwünschte Wirkungen sind beim Einsatz von Gluthation und Anthocyanen auch nicht zu erwarten. Es ist aber zu bedenken, dass Patienten, die an Krebs leiden und bei denen u.a. durch einseitige und überzogene Darstellung der Wirksamkeit des Mittels in den Massenmedien falsche Hoffnungen geweckt werden, durch den Heilungsanspruch von Recancostat comp.® der Einsatz einer adäquaten hochschulmedizinischen Therapie verzögert werden kann und so mit wertvolle Zeit zum Nachteil des Betroffenen unwiederbringlich verloren geht. |
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| ==Abmahnrechtliche Folgen== | | ==Abmahnrechtliche Folgen== |
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| [[category:Wundermittel gegen Krebs]] | | [[category:Wundermittel gegen Krebs]] |
− | [[category:Heilmittel in der Pseudomedizin]]
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