Rechtlich gesehen sind Produkte, die mit einer heilenden Wirkung beworben werden, Arzneimittel und müssen auch als solche zugelassen sein. Nahrungsergänzungsmittel gehören aber per Gesetz zu den Lebensmitteln. Eine krankheitsbezogene Werbung verbietet das Heilmittelwerbegesetzt und das LFGB. | Rechtlich gesehen sind Produkte, die mit einer heilenden Wirkung beworben werden, Arzneimittel und müssen auch als solche zugelassen sein. Nahrungsergänzungsmittel gehören aber per Gesetz zu den Lebensmitteln. Eine krankheitsbezogene Werbung verbietet das Heilmittelwerbegesetzt und das LFGB. |