Zeile 2: |
Zeile 2: |
| | | |
| ==Behauptungen== | | ==Behauptungen== |
− | Protagonisten behaupten, dass ihre Kinder willkürlich mit Gewalt aus ihrer, nach eigenen Behauptungen liebvollen Fürsorge herausgerissen werden, indem Vertreter der Behörde plötzlich vor der Wohnungtür stünden oder die Kinder aus Tagesstätten und Schulen mitnähmen, dies meist ohne Nennung von Gründen. Des Weiteren sollen jegliche Kontakte der Eltern zu ihren Kindern grundlos unterbunden werden. Dabei seien die Eltern stets unschuldig, die Maßnahme wird aufgrund von Verleumdungen durch Nachbarn, Lehrern, Ärzten und andere Personen getroffen. Außerdem wird behauptet, dass die Behörden, Gerichte und Gutachter "Hand in Hand" arbeiten und Akten vernichten oder manipulieren. | + | Protagonisten behaupten, dass ihre Kinder willkürlich mit Gewalt aus ihrer nach eigenen Behauptungen liebvollen Fürsorge herausgerissen werden, indem Vertreter der Behörde plötzlich vor der Wohnungtür stünden oder die Kinder aus Tagesstätten und Schulen mitnähmen, dies meist ohne Nennung von Gründen. Des Weiteren sollen jegliche Kontakte der Eltern zu ihren Kindern grundlos unterbunden werden. Dabei seien die Eltern stets unschuldig, die Maßnahme werde aufgrund von Verleumdungen durch Nachbarn, Lehrern, Ärzten und andere Personen getroffen. Außerdem wird behauptet, dass die Behörden, Gerichte und Gutachter "Hand in Hand" arbeiten und Akten vernichten oder manipulieren. |
| | | |
| Als Gründe für solche Maßnahmen werden einerseits der Verkauf des betroffenen Kindes an kinderlose Paare, andererseits die Lieferung von „Nachschub“ für eine Art „Pflegeindustrie“ (Heime, Pflegeeltern) benannt. | | Als Gründe für solche Maßnahmen werden einerseits der Verkauf des betroffenen Kindes an kinderlose Paare, andererseits die Lieferung von „Nachschub“ für eine Art „Pflegeindustrie“ (Heime, Pflegeeltern) benannt. |
| | | |
− | All diesen geschilderten Fällen ist gemeinsam, dass die Gründe und die Umstände der Inobhutnahme | + | All diesen geschilderten Fällen ist gemeinsam, dass die Gründe und die Umstände der Inobhutnahme nur sehr vage und mit zahlreichen Spekulationen genannt werden. |
− | nur sehr vage und mit zahlreichen Spekulationen genannt werden. | |
| | | |
| ==Rechtliche Situation== | | ==Rechtliche Situation== |
− | Die Maßnahme des Herausnehmens eines Kindes aus seiner Familie und dessen vorläufige Unterbringung bei Pflegeeltern oder in einem Heim wird als Inobhutnahme bezeichnet. Eine Inobhutnahme ist eine Notfallmaßnahme und wird in Deutschland über den § 42 des SGB VIII geregelt. Sie ist eine Maßnahme zur schnellen und möglichst unbürokratischen Intervention zugunsten des Kindes und dient als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Kinderschutz. | + | Die Maßnahme des Herausnehmens eines Kindes aus seiner Familie und dessen vorläufige Unterbringung bei Pflegeeltern oder in einem Heim wird als Inobhutnahme bezeichnet. Eine Inobhutnahme ist eine Notfallmaßnahme und wird in Deutschland über den § 42 des SGB VIII geregelt. Sie ist eine Maßnahme zur schnellen und möglichst unbürokratischen Intervention zugunsten des Kindes und dient als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Kindesschutz. |
| | | |
| Die Jugendhilfebehörde ist verpflichtet, die Inobhutnahme bei den Personensorgeberechtigten anzuzeigen. Verlangen diese die Herausgabe des Kindes, so ist das Jugendamt nach Prüfung des Sachverhalts verpflichtet, dem nachzukommen oder, falls das Kindeswohl dadurch nicht gesichert erscheint, eine Entscheidung des Familiengerichts über weitere Maßnahmen herbeizuführen. | | Die Jugendhilfebehörde ist verpflichtet, die Inobhutnahme bei den Personensorgeberechtigten anzuzeigen. Verlangen diese die Herausgabe des Kindes, so ist das Jugendamt nach Prüfung des Sachverhalts verpflichtet, dem nachzukommen oder, falls das Kindeswohl dadurch nicht gesichert erscheint, eine Entscheidung des Familiengerichts über weitere Maßnahmen herbeizuführen. |