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==Inobhutnahme und Homeschooling==
 
==Inobhutnahme und Homeschooling==
In Deutschland herrscht für Kinder eine Schulpflicht, d.h., es besteht die gesetzliche Verpflichtung für Kinder, ab einem bestimmten Alter, für Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem bestimmten Alter, eine Schule zu besuchen. Kommen die Erziehungsberechtigten ihrer Pflicht nicht nach, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben kann. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich liberal oder restriktiv. In den Bundesländern Hamburg, Hessen und Saarland sind Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen möglich. Als vorletzte Konsequenz können die Schüler auch zwangsweise zur Schule gebracht werden, wenn zuvor alle anderen Versuche erfolglos blieben (Schulzwang). Als letzte Konsequenz kann den Eltern schließlich durch ein Familiengericht das Personensorgerecht ganz oder teilweise entzogen werden. Mit Beschluss vom 31. Mai 2006 hat das Bundesverfassungsgericht die Schulpflicht aller Kinder höchstgerichtlich bestätigt und die strafrechtliche Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Schulpflicht durch religiöse Eltern als verfassungsgemäß beurteilt.
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In Deutschland herrscht für Kinder eine Schulpflicht, d.h., es besteht die gesetzliche Verpflichtung für Kinder ab einem bestimmten Alter, für Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem bestimmten Alter, eine Schule zu besuchen. Kommen die Erziehungsberechtigten ihrer Pflicht nicht nach, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben kann. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich liberal oder restriktiv. In den Bundesländern Hamburg, Hessen und Saarland sind Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen möglich. Als vorletzte Konsequenz können die Schüler auch zwangsweise zur Schule gebracht werden, wenn zuvor alle anderen Versuche erfolglos blieben (Schulzwang). Als letzte Konsequenz kann den Eltern schließlich durch ein Familiengericht das Personensorgerecht ganz oder teilweise entzogen werden. Mit Beschluss vom 31. Mai 2006 hat das Bundesverfassungsgericht die Schulpflicht aller Kinder höchstgerichtlich bestätigt und die strafrechtliche Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Schulpflicht durch religiöse Eltern als verfassungsgemäß beurteilt.
    
Die herrschende Rechtsprechung erlaubt Hausunterricht nur für Schüler, deren Eltern im Ausland arbeiten, oder für Schüler, die wegen Behinderung oder Krankheit nicht transportfähig sind ("Krankenunterricht"). Auch hier sind der staatliche Lehrplan und examinierte Lehrkräfte die Grundlage des Unterrichts.   
 
Die herrschende Rechtsprechung erlaubt Hausunterricht nur für Schüler, deren Eltern im Ausland arbeiten, oder für Schüler, die wegen Behinderung oder Krankheit nicht transportfähig sind ("Krankenunterricht"). Auch hier sind der staatliche Lehrplan und examinierte Lehrkräfte die Grundlage des Unterrichts.   
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Manche Eltern bestehen darauf, ihre Kinder aus ideologisch-religiösen Gründen zu Hause zu beschulen, um zu verhindern, dass die Kinder nicht mit ihnen nicht genehmen Lerninhalten konfrontiert werden. Das trifft besonders auf [[Evangelikalismus|evangelikal]] eingestellte Eltern zu, die den Kontakt der Kinder vor allem zur Evolutionstheorie und dem Sexualkundeunterricht verhindern wollen, um den Kindern ihre eigenen Ansichten ungestört vermitteln zu können, z.B. den [[Kreationismus]]. Daher sind auch einige der "Kinderklau"-Portagonisten aus dem Umfeld fundamental-christlicher Homeschooling-Befürworter zu vermuten.<ref>www.kinderklau-informell.de.ki/</ref>
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Manche Eltern bestehen darauf, ihre Kinder aus ideologisch-religiösen Gründen zu Hause zu beschulen, um zu verhindern, dass die Kinder mit ihnen nicht genehmen Lerninhalten konfrontiert werden. Das trifft besonders auf [[Evangelikalismus|evangelikal]] eingestellte Eltern zu, die den Kontakt der Kinder vor allem zur Evolutionstheorie und dem Sexualkundeunterricht verhindern wollen, um den Kindern ihre eigenen Ansichten ungestört vermitteln zu können, z.B. den [[Kreationismus]]. Daher sind auch einige der "Kinderklau"-Protagonisten aus dem Umfeld fundamental-christlicher Homeschooling-Befürworter zu vermuten.<ref>www.kinderklau-informell.de.ki/</ref>
    
Siehe dazu auch: [http://blog.psiram.com/?p=802 “Homeschooling” bibeltreuer Christen als Mittel der Evangelisation]
 
Siehe dazu auch: [http://blog.psiram.com/?p=802 “Homeschooling” bibeltreuer Christen als Mittel der Evangelisation]
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