Während der Gerichtsverhandlung in Ravensburg wurde bekannt, dass die Ärztin Naturheilkunde, Homöopathie sowie anthroposophische Medizin in ihren therapeutischen Ansatz miteinbezogen hatte. Sie hatte von Januar 2005 bis Oktober 2007 zahlreiche Patienten mit einer Eigenbluttherapie behandelt, ohne über eine Erlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz zu verfügen. Die Patienten mussten dabei eine Mischung aus Urin und eigenem Blut trinken. Spritzen (Einzelpreis: 2 Ct bei Großbestellung), Mundstücke und Infusionsbestecke wurden mehrfach verwendet und lediglich mit Geschirrspülmittel gesäubert. Der Teppich sei ekelerregend verschmutzt gewesen, wurde berichtet, und an den Fenstern habe sich Schimmel angesammelt. | Während der Gerichtsverhandlung in Ravensburg wurde bekannt, dass die Ärztin Naturheilkunde, Homöopathie sowie anthroposophische Medizin in ihren therapeutischen Ansatz miteinbezogen hatte. Sie hatte von Januar 2005 bis Oktober 2007 zahlreiche Patienten mit einer Eigenbluttherapie behandelt, ohne über eine Erlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz zu verfügen. Die Patienten mussten dabei eine Mischung aus Urin und eigenem Blut trinken. Spritzen (Einzelpreis: 2 Ct bei Großbestellung), Mundstücke und Infusionsbestecke wurden mehrfach verwendet und lediglich mit Geschirrspülmittel gesäubert. Der Teppich sei ekelerregend verschmutzt gewesen, wurde berichtet, und an den Fenstern habe sich Schimmel angesammelt. |