Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 33: Zeile 33:  
Die Aktivitäten einer [[Homöopathie|Homöopathin]] und HNO-Ärztin mit Orientierung zur [[Anthroposophische Medizin|Anthroposophischen Medizin]] aus Bad Saulgau wurden im Jahr 2005 durch die Anzeigen zweier Arzthelferinnen bekannt, die ungeheuerliche Einzelheiten zur Eigenbluttherapie und zu fehlenden hygienischen Maßnahmen in der HNO-Praxis meldeten. Die Arzthelferinnen wurden von der Ärztin "in Unfrieden" entlassen. Die 56-jährige Ärztin hingegen wurde 2008 wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt. In drei Fällen lautete das Urteil auf gefährliche Körperverletzung, weil sich ein Patient nach Eigenblutinfusionen jeweils mit Keimen aus dem Spritzbesteck infiziert hatte.
 
Die Aktivitäten einer [[Homöopathie|Homöopathin]] und HNO-Ärztin mit Orientierung zur [[Anthroposophische Medizin|Anthroposophischen Medizin]] aus Bad Saulgau wurden im Jahr 2005 durch die Anzeigen zweier Arzthelferinnen bekannt, die ungeheuerliche Einzelheiten zur Eigenbluttherapie und zu fehlenden hygienischen Maßnahmen in der HNO-Praxis meldeten. Die Arzthelferinnen wurden von der Ärztin "in Unfrieden" entlassen. Die 56-jährige Ärztin hingegen wurde 2008 wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt. In drei Fällen lautete das Urteil auf gefährliche Körperverletzung, weil sich ein Patient nach Eigenblutinfusionen jeweils mit Keimen aus dem Spritzbesteck infiziert hatte.
 
   
 
   
Während der Gerichtsverhandlung in Ravensburg wurde bekannt, dass die Ärztin Naturheilkunde, Homöopathie sowie anthroposophische Medizin in ihren therapeutischen Ansatz miteinbezogen hatte. Sie hatte von Januar 2005 bis Oktober 2007 zahlreiche Patienten mit einer Eigenbluttherapie behandelt, ohne über eine Erlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz zu verfügen. Die Patienten mussten dabei eine Mischung aus Urin und eigenem Blut trinken. Spritzen (Einzelpreis: 2 Ct bei Großbestellung), Mundstücke und Infusionsbestecke wurden mehrfach verwendet und lediglich mit Geschirrspülmittel gesäubert. Der Teppich sei ekelerregend verschmutzt gewesen, wurde berichtet, und an den Fenstern habe sich Schimmel angesammelt.
+
Während der Gerichtsverhandlung in Ravensburg wurde bekannt, dass die Ärztin [[Naturheilkunde]], [[Homöopathie]] sowie [[anthroposophische Medizin]] in ihren therapeutischen Ansatz miteinbezogen hatte. Sie hatte von Januar 2005 bis Oktober 2007 zahlreiche Patienten mit einer Eigenbluttherapie behandelt, ohne über eine Erlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz zu verfügen. Die Patienten mussten dabei eine Mischung aus Urin und eigenem Blut trinken. Spritzen (Einzelpreis: 2 Ct bei Großbestellung), Mundstücke und Infusionsbestecke wurden mehrfach verwendet und lediglich mit Geschirrspülmittel gesäubert. Der Teppich sei ekelerregend verschmutzt gewesen, wurde berichtet, und an den Fenstern habe sich Schimmel angesammelt.
    
1.800&nbsp;Patienten mussten sich wegen der mehrfachen Benutzung von Spritzen auf Anraten des Gesundheitsamtes auf HI-Viren oder Hepatitis untersuchen lassen. Die Ärztin war völlig uneinsichtig und glaubte an eine gegen sie inszenierte Intrige. Sie sah nach eigenen Angaben nur Vorteile der von ihr praktisch umgesetzten Ganzheitsmedizin und ihres angeblichen Engagements für ihre Patienten. Laut Staatsanwaltschaft sollen aber finanzielle Interessen eine Rolle für das Verhalten gespielt haben: Die Ärztin hatte sich durch den Kauf zweier Eigentumswohnungen verschuldet und musste auch lange Zeit ihren Ehemann unterhalten, der sich nach der Wende eine neue Existenz aufbaute. Der Staatsanwalt rechnete vor, dass sie mit den illegalen Eigenbluttherapien allein in der fraglichen Zeit rund 91.000&nbsp;Euro eingenommen hatte.<ref>http://www.themen-der-zeit.de/content/Hygienestandards_in_der_Medizin.878.0.html</ref><ref>http://www.ksta.de/html/artikel/1226934713500.shtml</ref> Die Ärztin wurde wegen mehreren hundert Verstößen gegen das Arzneimittel- und das Medizinproduktegesetz, der vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen und der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt. Außerdem wurde vor dem Landgericht Ravensburg ein dreijähriges Berufsverbot erteilt.<ref>http://www.suedkurier.de/region/linzgau-zollern-alb/bad-saulgau/Urteil-gegen-HNO-Aerztin-ist-rechtskraeftig;art372551,3799638</ref>
 
1.800&nbsp;Patienten mussten sich wegen der mehrfachen Benutzung von Spritzen auf Anraten des Gesundheitsamtes auf HI-Viren oder Hepatitis untersuchen lassen. Die Ärztin war völlig uneinsichtig und glaubte an eine gegen sie inszenierte Intrige. Sie sah nach eigenen Angaben nur Vorteile der von ihr praktisch umgesetzten Ganzheitsmedizin und ihres angeblichen Engagements für ihre Patienten. Laut Staatsanwaltschaft sollen aber finanzielle Interessen eine Rolle für das Verhalten gespielt haben: Die Ärztin hatte sich durch den Kauf zweier Eigentumswohnungen verschuldet und musste auch lange Zeit ihren Ehemann unterhalten, der sich nach der Wende eine neue Existenz aufbaute. Der Staatsanwalt rechnete vor, dass sie mit den illegalen Eigenbluttherapien allein in der fraglichen Zeit rund 91.000&nbsp;Euro eingenommen hatte.<ref>http://www.themen-der-zeit.de/content/Hygienestandards_in_der_Medizin.878.0.html</ref><ref>http://www.ksta.de/html/artikel/1226934713500.shtml</ref> Die Ärztin wurde wegen mehreren hundert Verstößen gegen das Arzneimittel- und das Medizinproduktegesetz, der vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen und der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt. Außerdem wurde vor dem Landgericht Ravensburg ein dreijähriges Berufsverbot erteilt.<ref>http://www.suedkurier.de/region/linzgau-zollern-alb/bad-saulgau/Urteil-gegen-HNO-Aerztin-ist-rechtskraeftig;art372551,3799638</ref>
81.394

Bearbeitungen

Navigationsmenü