Auch dürften die Mittel nicht mit Indikationen beworben und verkauft werden, auf dem Beipackzettel dürfte keine Erkrankung genannt werden, für die das Mittel gedacht sein soll. Auch dürfte sich in der verwendeten Urtinktur keine "verschreibungspflichtige Substanzen" finden. | Auch dürften die Mittel nicht mit Indikationen beworben und verkauft werden, auf dem Beipackzettel dürfte keine Erkrankung genannt werden, für die das Mittel gedacht sein soll. Auch dürfte sich in der verwendeten Urtinktur keine "verschreibungspflichtige Substanzen" finden. |