Amanita-Therapie

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Die Amanita-Therapie ist eine pseudomedizinische Behandlung von Krebserkrankungen durch homöopathisch um zwei bis vier Zehnerpotenzen verdünnte (D2..D4) Extrakte des hochgiftigen grünen Knollenblätterpilzes Amanita phalloides (vormals Agaricus phalloides). In einem weiten Sinne handelt es sich um eine Methode aus dem Bereich der unkonventionellen Krebstherapien und Kombination aus "low dose chemo therapy", Niederpotenzhomöopathie und Mykotherapie. Die Methode wird im deutschsprachigen Raum von der Überlinger Biologin, Heilpraktikerin und Chemotherapie-Gegnerin Isolde Riede (geb. 1956) propagiert.

Allgemeines

Zur Methode gibt es keine aussagefähigen Studien am Menschen, die eine Anwendung rechtfertigen würden. In medizinischen Datenbanken ist lediglich eine einzige Veröffentlichung von Riede in einer alternativmedizinischen Zeitschrift zu finden, in der sie retrospektiv über einen Einzelfall berichtet.[1] Andererseits behauptet Riede, mehr als hundert Patienten nach dieser Methode zu behandeln, so dass sich der Eindruck ergibt, den berichteten Einzelfall zur Veröffentlichung "ausgesucht" zu haben. Ebenfalls von Isolde Riede liegt ansonsten noch eine Veröffentlichung in einer alternativmedizinischen Schweizer Zeitschrift vor[2] sowie eine Veröffentlichung in einer deutschsprachigen Zeitschrift aus dem Umfeld einer Heilpraktikervereinigung.[3]

Laut Deutschem Krebsforschungszentrum Heidelberg liegt ein moderner wissenschaftlich fundierter Wirkungsnachweis für die Methode nicht vor. Mögliche Risiken und Nebenwirkungen seien nicht ausreichend dokumentiert. Bisherigen Forschungen und Veröffentlichungen von Riede in alternativmedizinisch ausgerichteten Zeitschriften seien im Vergleich zum internationalen Standard nicht ausreichend.[4]

Die Kosten der Therapie betragen für einen Therapieversuch 400 Euro, bei einer Daueranwendung "ein paar Euro bis maximal 1000 Euro" im Jahr. Riede zufolge zahlen einige Krankenkassen die Therapie, u.a. die AOK.[5]

Riede hat im Jahr 2002 versucht, ihre Methode patentieren lassen.[6] Die Anmeldung wurde 2007 zurückgewiesen.

Inhaltsstoffe der Amanita-Präparate und Angaben zur Dosierung

Aussagen von Riede zur Wirkung[2]

Die vom Patienten oral (über den Mund) einzunehmenden Präparate sind homöopathisch verdünnte ("potenzierte") Extrakte des grünen Knollenblätterpilzes. Die Extrakte enthalten das Zellgift Amanitin. Zur Frage der Verdünnung und Dosierung sind unterschiedliche Angaben zu finden. Die Verdünnung soll zwischen Faktor 100 (D2)[7] und 10.000 (D4)[8] liegen. Privatdozentin Riede gibt in einer Veröffentlichung an, dass zu therapeutischen Zwecken entweder 100 ml der D2-Verdünnung (1:100), oder 1 Liter der D3-Verdünnung (1:1.000) oder 10 Liter der D4-Verdünnung (1:10.000) einzusetzen seien.[2] Andererseits ist auch zu erfahren, dass jeweils morgens und abends 5 Tropfen oder Globuli einzunehmen seien.

Im Gegensatz zu vielen anderen homöopathischen Mitteln und im Gegensatz zu postulierten Prinzipien der Homöopathie wird hier ein therapeutischer Effekt zu den tatsächlich rechnerisch und analytisch bestimmbaren Amanitinmolekülen behauptet.

Anbieter:

  • Agaricus Phalloides D4 der Homöopathie-Firma DHU
  • Amanitin phalloides D2 von Herbamed
  • Amanitin Globuli D3 von Spagyra

In der Komplexmittelhomöopathie, die sich von der klassischen Homöopathie nach Samuel Hahnemann fundamental unterscheidet, werden potenzierte Amanitin-Präparate zur Behandlung der allgemeinen "Todesangst" angewendet, also nicht explizit bei Krebserkrankungen. Die Hemmung der RNA-Polymerase ist dabei nicht das therapeutische Ziel.

Behaupteter Wirkmechanismus

Nach Angaben von Isolde Riede sei ein therapeutischer Effekt dieser Therapie deshalb zu erwarten, weil die in den Präparaten anwesenden Amanitin-Moleküle eine direkte zelltoxische Wirkung selektiv auf Krebszellen entfalten sollen:

Eine Tumortherapie für den Menschen ist dann erfolgreich, wenn ein molekularer Angriff gefunden wird, der spezifisch die Tumorzelle stört und die normalen Körperzellen nicht oder kaum beeinflußt.

Basis sind hier die Vermutungen, dass die wissenschaftlich anerkannte Hemmung des Enzyms RNA-Polymerase II therapeutisch bei Krebs genutzt werden könne, da laut Riede dieses Enzym in Tumorzellen "zu 100 % genutzt" werde, also vollständig gesättigt sei, während es in anderen Körperzellen nur zu einem Bruchteil genutzt werde. Behauptet wird also eine intensivere Wirkung auf Zellen, in denen die genannte RNA-Polymerase vermehrt genutzt werde. Insofern – falls die Annahmen stimmten – würde es sich um eine klassische Form einer Chemotherapie handeln und auch mögliche therapieverhindernde Mutationen fördern. Dann hätte diese Therapieform aber keinerlei Bezug zu Grundannahmen aus der klassischen Homöopathie. Die Therapie würde sogar Annahmen der Homöopathie widersprechen (zum Beispiel dem "Simile-Prinzip") und die Frage nach dem Sinn einer homöopathischen Potenzierung des Amanitin stellt sich. Isolde Riede postuliert eine "doppelte Wirkung" der Therapie, wonach die Moleküle eine biochemische und die Lösung eine homöopathische Wirkung hätten.[5]

Erprobt haben will Riede die Methode ursprünglich bei Fruchtfliegen (Drosophila). Sie erwähnt jedoch auch (ausschließlich positive) Wirkungen bei Krebspatienten.

Die Therapie wird zur integrativen Medizin gezählt, weil vor der Amanita-Therapie eine Operation erfolgt, die den Tumor entfernen soll. Nach Angaben Riedes, werde durch die mithilfe der Operation verringerte Tumormasse Verhältnis zwischen Immunzellen und Tumorzellen zugunsten der Immunzellen verändert, welches durch das durch die Amanita-Therapie verlangsamte Tumorwachstum mehr Zeit habe, den Tumor zu bekämpfen.[5]

Nebenwirkungen

Als Nebenwirkungen der Amanita-Therapie werden von Befürworterseite Lymphknotenschwellungen, Fieber und Symptome einer schweren Grippe angegeben, die darauf zurück zu führen seien, dass es zu einer "Lyse" (Auflösung) von Tumorzellen komme und sich eine Entzündungsreaktion einstelle. In einer Veröffentlichung von Riede im alternativmedizinischen Blatt HP Naturheilkunde - Der Freie Arzt (HPN/DFA) behauptet diese hingegen, dass es unter Amanitin zu einer "Anregung des Stoffwechsels" komme, der von Patienten als "angenehm" empfunden werde.[3]

Amanitin und grüner Knollenblätterpilz

Amanitin ist ein Gift und bizyklisches Peptid (Eiweiß) des Grünen Knollenblätterpilzes (Amanita phalloides, vormals Agaricus phalloides). Amanitin gehört zur Gruppe der Amatoxine. Die Amatoxine sind resistent gegen Kochen und Trocknen und werden auch nicht durch die Proteasen im Magentrakt zerlegt. Der Grund hierfür liegt im Ringschluss und der Verbrückung des Peptids. Die Toxizität der Amanitine wird durch den enterohepatischen Kreislauf verstärkt. Durch diesen Kreislauf zirkuliert das Amanitin zwischen Leber, Gallenblase und Darm und verbleibt somit länger im Körper. Die tödliche Dosis von Amanitin liegt beim Menschen bei 0,1 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht, für eine 70 Kilogramm schwere Person also bei etwa 7 Milligramm. Dieser stirbt einen langsamen, entsetzlichen Tod, der durch Leberversagen bedingt ist. Jedes Jahr versterben Menschen durch irrtümlichen Genuss dieses Pilzes. Außerdem sind in der Medizingeschichte auch Menschen bekannt, die sich durch Amanitin selbst töteten. Eine Therapieoption der Amanitinvergiftung ist die Lebertransplantation. Diese ist jedoch nur möglich, wenn eine Spenderleber zur Verfügung steht.

Der Grüne Knollenblätterpilz Amanita phalloides ist in Europa häufig anzutreffen. Neben Amanitin als Hauptgiftstoff trägt der Pilz elf weitere Toxine, meist zyklische Oligopeptide.

Rechtliche Fragen

50 ml D4-Präparat der DHU

Im Zusammenhang mit dieser Therapie stellen sich rechtliche Fragen. Da für die eingesetzten Mittel dosisabhängige pharmakologische Wirkungen bei bestimmten Indikationen (Krebserkrankungen aller Art) behauptet werden, müssten sie als Arzneimittel aufzufassen sein. Arzneimittel unterliegen dem Arzneimittelgesetz und müssen in einem aufwendigen Verfahren zugelassen werden, in dem geprüft wird, ob von dem Mittel eine Gefahr ausgeht und ob eine Wirksamkeit vorhanden ist. Offensichtlich sind Amanita-Mittel aber nicht als Arzneimittel zugelassen.

Möglicherweise wird bei dieser Therapieform die homöopathische Potenzierung der Amanita-Mittel nur deshalb gewählt, um die Mittel auf einfache und preiswerte Weise registrierungsfähig zu gestalten, da homöopathische Mittel (als Mittel der "besonderen Therapierichtungen") prinzipiell kein komplexes Zulassungsverfahren und keinen Nachweis einer therapeutischen Wirksamkeit benötigen. Allerdings müsste es dann die minimale Verdünnung D4 (1:10.000) sein, und es dürften sich in der zu verdünnenden Ursubstanz keine verschreibungspflichtige Substanzen finden. Die Richtlinie 2001/83/EG der legt EU-weit fest, wie das so genannte "Vereinfachte Verfahren" für die Genehmigung von homöopathischen Arzneimitteln abläuft:

Angesichts der Besonderheiten der homöopathischen Arzneimittel, wie etwa ihrer sehr geringen Wirkstoffkonzentration, und der Schwierigkeit der Anwendung der herkömmlichen statistischen Methoden bei klinischen Versuchen erscheint es wünschenswert, ein besonderes vereinfachtes Registrierungsverfahren für solche homöopathischen Arzneimittel vorzusehen, die ohne therapeutische Indikation und in einer Zubereitungsform und einer Dosierung, die kein Risiko für den Patienten darstellen, in Verkehr gebracht werden.

Die deutschsprachige Wikipedia schreibt dazu:

Das vereinfachte Verfahren kann für homöopathische Arzneimittel dann in Anspruch genommen werden, wenn ihnen eine besondere Heilanzeige fehlt, sie für die äußerliche oder orale Anwendung bestimmt sind, der Verdünnungsgrad mindestens 1:10.000 ist (entsprechend einer Potenz von D4/C2) und bestimmte Konzentrationen verschreibungspflichtiger Stoffe nicht überschritten werden. Es muss kein Wirksamkeitsnachweis erbracht werden. In Deutschland werden solche Fertigarzneimittel in ein Register für homöopathische Arzneimittel eingetragen. Für sie gelten spezielle Kennzeichnungspflichten, beispielsweise dass keine therapeutische Indikation angegeben werden darf. Die Angabe lautet: „Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.[9][10]

Aktuell (Februar 2011) scheinen alle homöopathischen Amanita-Präparate mit Verdünnungen unter 1:10.000 (<D4) vom Markt verschwunden zu sein. Allerdings finden sich noch zahlreiche Hinweise auf die D2- und D3-Mittel. Auch wird ausführlich auf diese in den Veröffentlichungen eingegangen. Aktuell werden D4-Mittel angeboten, so von der Firma DHU. Allerdings wären nun - nach Riedes Berechnungen - zum beabsichtigten Enzymblock eine Menge von 10 Litern des D4-Arzneimittels notwendig. 50 ml kosten bei der DHU 13,86 Euro. Für 10 Liter müssten demnach 200 x 13,86, also 2.772 Euro ausgegeben werden.

Auch dürften die Mittel nicht mit Indikationen beworben und verkauft werden; auf dem Beipackzettel dürfte keine Erkrankung genannt werden, für die das Mittel gedacht sein soll. Auch dürfen sich in der verwendeten Urtinktur keine "verschreibungspflichtige Substanzen" finden.

Siehe auch

Literatur

  • Riede I (2010): Erfahrungen mit der Amanita-Therapie. Schweiz Z Ganzheitsmed 22:326-328. (DOI: 10.1159/000322067) (pdf)
  • Riede I (2010): Tumor Therapy with Amanita phalloides (Death Cap): Stabilization of B-Cell Chronic Lymphatic Leukemia. J. Alt. Compl. Med. 16(10), 1129–1132

Quellennachweise

  1. Riede I (2010): Tumor therapy with Amanita phalloides (death cap): stabilization of B-cell chronic lymphatic leukemia. J Altern Complement Med. 16(10):1129-32
  2. 2,0 2,1 2,2 Riede I (2010): Erfahrungen mit der Amanita-Therapie. Schweiz Z Ganzheitsmed 22:326-328. (DOI: 10.1159/000322067) [1]
  3. 3,0 3,1 Isolde Riede-Kainrath: Die Biochemie der Tumorzelle Teil 2, HPN/DFA 09/2007, 38-43
  4. „Nicht ausreichend dokumentiert“. Schulmedizin und klassische Wissenschaft sehen Riedes Therapie kritisch. Südkurier, 7. Oktober 2011. Die Zeitung habe vom DKFZ folgende Stellungnahme erhalten: Der Krebsinformationsdienst im Deutschen Krebsforschungszentrum hat in den letzten Jahren jedoch bereits öfter Anfragen zu Frau Riede und ihren Therapieangeboten erhalten. Aufgrund unserer Recherchen mussten wir Patienten oder Angehörige von Krebspatienten, die sich mit Hoffnung an uns gewendet haben, allerdings darauf aufmerksam machen, dass ein moderner wissenschaftlich fundierter Wirkungsnachweis für die Angebote Frau Riedes nicht vorliegt. Auch mögliche Risiken und Nebenwirkungen wären demnach nicht ausreichend dokumentiert, würde man beispielsweise die Vorgaben des deutschen und europäischen Arzneimittelrechts als Voraussetzung anlegen. Ihre bisherigen Forschungen und Veröffentlichungen in alternativmedizinisch ausgerichteten Zeitschriften sind nicht ausreichend, legt man die heute international gültigen Kriterien für klinisch-medizinische Forschung und die Publikation entsprechender Daten zum Vergleich an.
  5. 5,0 5,1 5,2 Interview: „Jeder Tumor ist ja ein Einzelfall“ Südkurier, 7. Oktober 2011
  6. DE 10219866 A1: Tumorprävention und Therapie durch Modifikation von "switch"-Genen oder RNA-Polymerase II-Aktivität. Anmeldetag: 03.05.2002
  7. http://tumor-therapie.info/html/amanita_phalloides.html
  8. http://www.freieheilpraktiker.com/content.php?str_css=&CO_ID=&l0_ID=105&l1_ID=3&l2_ID=26&l3_ID=3192
  9. http://de.wikipedia.org/wiki/Hom%C3%B6opathisches_Arzneimittel
  10. Umsetzung in deutschen Arzneimittelgesetz in § 38 AMG, § 39 AMG