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Beim Potenzieren der Homöopathie wird in jedem Schritt ein Zehntel (D-Potenz) oder ein Hundertstel (C-Potenz) der ''Ursubstanz'' verwendet und der Rest mit dem Lösungsmittel aufgefüllt. Dann wird der Behälter mit einer vorgeschriebenen Anzahl von Schlägen verschüttelt. Man erreicht durch dieses Verfahren nach 'N' Potenzierungsschritten also ein Verhältnis von Wirkstoff zu Lösungsmittel von 1:10^N für D-Potenzen und 1:100^N für C-Potenzen. Unterschieden wird auch zwischen einer Einglas-Methode nach Korsakoff und der Mehrglasmethode HAB.  
 
Beim Potenzieren der Homöopathie wird in jedem Schritt ein Zehntel (D-Potenz) oder ein Hundertstel (C-Potenz) der ''Ursubstanz'' verwendet und der Rest mit dem Lösungsmittel aufgefüllt. Dann wird der Behälter mit einer vorgeschriebenen Anzahl von Schlägen verschüttelt. Man erreicht durch dieses Verfahren nach 'N' Potenzierungsschritten also ein Verhältnis von Wirkstoff zu Lösungsmittel von 1:10^N für D-Potenzen und 1:100^N für C-Potenzen. Unterschieden wird auch zwischen einer Einglas-Methode nach Korsakoff und der Mehrglasmethode HAB.  
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Das Potenzieren erfolgt entweder nach den Vorschriften von [[Samuel Hahnemann]] aus seinem Buch ''Organon der Heilkunst'' oder nach Regeln des Homöopathischen Arzneibuches (HAB), die sich zum Teil unterscheiden. Als ''Komplexmittel'' werden Präparate bezeichnet, die eine Mischung zweier oder mehrerer homöopathischer Einzelmittel verschiedener oder gleicher Potenzierung bzw. Verdünnung sind.
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Das Potenzieren erfolgt entweder nach den Vorschriften von [[Samuel Hahnemann]] aus seinem Buch ''Organon der Heilkunst'' oder nach Regeln des Homöopathischen Arzneibuches (HAB), die sich zum Teil unterscheiden. Als [[Komplexmittelhomöopathie|Komplexmittel]] werden Präparate bezeichnet, die eine Mischung zweier oder mehrerer homöopathischer Einzelmittel verschiedener oder gleicher Potenzierung bzw. Verdünnung sind. Sie werden von Anhängern der klassischen Homöopathie nach Hahnemann nicht anerkannt.  
    
Jenseits der statistischen Nachweisgrenze (Gesetz von Avogadro), also ca. ab C12, ist keine Materie der Ursubstanz oder Lösung mehr in den potenzierten Arzneien enthalten. Solche Arzneien werden deshalb auch als „geisterartig“ oder „dynamisch“ bezeichnet.
 
Jenseits der statistischen Nachweisgrenze (Gesetz von Avogadro), also ca. ab C12, ist keine Materie der Ursubstanz oder Lösung mehr in den potenzierten Arzneien enthalten. Solche Arzneien werden deshalb auch als „geisterartig“ oder „dynamisch“ bezeichnet.
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