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| [[Bild:Masern2.jpg|thumb]]Bei einer '''Masernparty''' suchen Mütter mit ihren Kindern an Masern erkrankte Kinder auf, damit diese angesteckt werden und damit eine "natürliche" Immunität erwerben sollen. | | [[Bild:Masern2.jpg|thumb]]Bei einer '''Masernparty''' suchen Mütter mit ihren Kindern an Masern erkrankte Kinder auf, damit diese angesteckt werden und damit eine "natürliche" Immunität erwerben sollen. |
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− | Masernpartys werden von impfkritischen Eltern abgehalten, die der Meinung sind, eine durchgemachte Infektion würde einen besseren Schutz vor erneuten Erkrankungen gewährleisten und zudem die von den [[Impfgegner|Impfgegnern]] probagierten Schäden durch die Masernimpfung (z.B. Allergien, Autismus) vermeiden. Allerdings sind diese Meinungen wissenschaftlich widerlegt (z.B. war der Durchimpfungsgrad bei Masern in der ehemaligen DDR nahezu 100%, die Allergierate aber weit niedriger als in der Altbundesrepublik)<ref>[1]</ref>. | + | Masernpartys werden von impfkritischen Eltern abgehalten, die der Meinung sind, eine durchgemachte Infektion würde einen besseren Schutz vor erneuten Erkrankungen gewährleisten und zudem die von den [[Impfgegner|Impfgegnern]] behaupteten Schäden durch die Masernimpfung (z.B. Allergien, Autismus) vermeiden. Allerdings sind diese Meinungen wissenschaftlich widerlegt, z.B. war der Durchimpfungsgrad bei Masern in der ehemaligen DDR nahezu 100%, die Allergierate aber weit niedriger als in der Altbundesrepublik.<ref>http://www.ahaswiss.ch/File/ahaswiss/ahanews/0304ahanews01_Kinder_Allergien_Impfungen.pdf</ref> |
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− | Eine Masernparty ist nach Definition der WHO ein klarer Fall von Kindesmisshandlung und erfüllt den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung. Ärzte, die öffentlich eine Teilnahme an Masern-Partys empfehlen, begehen nicht nur einen Kunstfehler, sondern machen sich unter Umständen sogar strafbar. Nach dem Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) kann die Weiterverbreitung von Krankheitserregern mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden (§ 75 Abs. 3 IfSG). Gegen Ärzte die die Weiterverbreitung von Masern zulassen können auch berufsrechtliche Schritte eingeleitet werden. | + | Eine Masernparty ist nach Definition der WHO ein klarer Fall von Kindesmisshandlung und erfüllt den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung. Ärzte, die öffentlich eine Teilnahme an Masern-Partys empfehlen, begehen nicht nur einen Kunstfehler, sondern machen sich unter Umständen sogar strafbar. Nach dem Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) kann die Weiterverbreitung von Krankheitserregern mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden (§ 75 Abs. 3 IfSG). Gegen Ärzte, die die Weiterverbreitung von Masern zulassen, können auch berufsrechtliche Schritte eingeleitet werden. |
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− | Masern sind hoch ansteckend und mit z.T. massiven Nebenwirkungen verbunden wie z.B. dauerhafter geistiger Behinderung und Tod in Fällen von 1:500 - 1:3000, also einem großem Risiko, das heutzutage keiner mehr bereit ist, hinzunehmen, zumal es verhinderbar ist. Siehe [[impfkritik|Impfkritik]]. | + | Masern sind hoch ansteckend und mit z.T. massiven Nebenwirkungen verbunden wie z.B. dauerhafter geistiger Behinderung und Tod in Fällen von 1:500 - 1:3000, also einem großem Risiko, das heutzutage keiner mehr bereit ist, hinzunehmen, zumal es verhinderbar ist. Siehe auch: [[impfkritik|Impfkritik]]. |
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| ==Quellen== | | ==Quellen== |
− | <references/> http://www.ahaswiss.ch/File/ahaswiss/ahanews/0304ahanews01_Kinder_Allergien_Impfungen.pdf | + | <references/> |
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| ==Weblinks== | | ==Weblinks== |