Unlogisch ist dabei auch der Umstand dass in Deutschland und Österreich der Handel mit Katzenfellen verboten ist. Kriminell erworbene Katzenfelle sind daher wertlos. Die Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 verbietet das Inverkehrbringen sowie die Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen (auch „Genotte“ oder „Genette“ genannt für das Fell von Katze) sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft. Die Verordnung trat am 31. Dezember 2008 in Kraft. Die Durchführung regelt in Deutschland das Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz mit Eingriffsbefugnissen für Polizeibehörden und Bußgeldandrohungen. Bereits 2002 haben die deutschen Pelzfachverbände für ihre Mitglieder erklärt, auf den Handel mit Hundefellen und Hauskatzenfellen zu verzichten, zusammen mit dem Welt-Pelzdachverband IFF – International Fur Federation. | Unlogisch ist dabei auch der Umstand dass in Deutschland und Österreich der Handel mit Katzenfellen verboten ist. Kriminell erworbene Katzenfelle sind daher wertlos. Die Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 verbietet das Inverkehrbringen sowie die Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen (auch „Genotte“ oder „Genette“ genannt für das Fell von Katze) sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft. Die Verordnung trat am 31. Dezember 2008 in Kraft. Die Durchführung regelt in Deutschland das Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz mit Eingriffsbefugnissen für Polizeibehörden und Bußgeldandrohungen. Bereits 2002 haben die deutschen Pelzfachverbände für ihre Mitglieder erklärt, auf den Handel mit Hundefellen und Hauskatzenfellen zu verzichten, zusammen mit dem Welt-Pelzdachverband IFF – International Fur Federation. |