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==Erzählungen zu Weissen Lieferwagen==
 
==Erzählungen zu Weissen Lieferwagen==
Die häufigere Variante ist die Tierfänger-Variante, die fast immer mit weissen oder hellgrauen Lieferwagen durchgeführt werden soll. Die - angeblich meist ausländischen - Insassen beabsichtigten freilaufende Haustiere zu fangen um diese dann an Tierversuchslabore zu verkaufen, oder zur Gewinnung von Tierfett oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Katzenfell Katzenfellen]. Erzählt wird dass sich Katzen nachts von langsam fahrenden Lieferwagen mit Duftstoffen anlocken liessen. In den Tierfängerwarnungen ist man sich auch sicher, dass die Lieferwagen Öffnungen ("Klappen") im Boden hätten um dann Katzen mit Schlingen zu fangen und in den Wagen zu bringen, wo sie in Käfigen festgehalten oder betäubt werden. Später sollen sie umständlich ins Ausland verbracht werden, trotz möglicher Grenzkontrollen und sich dann steigerndem Verwesungsgeruch falls die Tiere getötet wurden. Der Einbau von Kühl- oder Gefrierschränken in den Lieferwagen ist als Erkennungsmerkmal in den "Tierfängerwarnungen" nie erwähnt. Wenn vom Ausland als Bestimmungsort der gestohlenen Tiere geredet wird, kommt ausgerecht das sehr weit entfernte China ins Gespräch. Auf welche Weise die Tiere aber nach China gelangen sollen wird nicht erläutert. In China hat sehr strenge Quarantänebestimmungen zur Einfuhr von lebenden Tieren und Pflanzen. So ist bei der Einfuhr von Hunden oder Katzen ein Gesundheitszeugnis, Impfausweis, Kopie des Reisepasses des Besitzers sowie eine Meldebestätigung der Wohnanschrift in China erforderlich.
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Die häufigere Variante ist die Tierfänger-Variante, die fast immer mit weissen oder hellgrauen Lieferwagen durchgeführt werden soll. Die - angeblich meist ausländischen - Insassen beabsichtigten freilaufende Haustiere zu fangen um diese dann an Tierversuchslabore zu verkaufen, oder zur Gewinnung von Tierfett oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Katzenfell Katzenfellen]. Erzählt wird dass sich Katzen nachts von langsam fahrenden Lieferwagen mit Duftstoffen anlocken liessen. In den Tierfängerwarnungen ist man sich auch sicher, dass die Lieferwagen Öffnungen ("Klappen") im Boden hätten um dann Katzen mit Schlingen zu fangen und in den Wagen zu bringen, wo sie in Käfigen festgehalten oder betäubt werden. Später sollen sie umständlich ins Ausland verbracht werden, trotz möglicher Grenzkontrollen und sich dann steigerndem Verwesungsgeruch falls die Tiere getötet wurden. Der Einbau von Kühl- oder Gefrierschränken in den Lieferwagen ist als Erkennungsmerkmal in den "Tierfängerwarnungen" nie erwähnt. Wenn vom Ausland als Bestimmungsort der gestohlenen Tiere geredet wird, kommt ausgerecht das sehr weit entfernte China ins Gespräch. Auf welche Weise die Tiere aber nach China gelangen sollen wird nicht erläutert. China hat sehr strenge Quarantänebestimmungen zur Einfuhr von lebenden Tieren und Pflanzen. So ist bei der Einfuhr von Hunden oder Katzen ein Gesundheitszeugnis, Impfausweis, Kopie des Reisepasses des Besitzers sowie eine Meldebestätigung der Wohnanschrift in China erforderlich.
    
Unlogisch ist dabei auch der Umstand dass in Deutschland und Österreich der Handel mit Katzenfellen verboten ist. Kriminell erworbene Katzenfelle sind daher wertlos. Die Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 verbietet das Inverkehrbringen sowie die Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen (auch „Genotte“ oder „Genette“ genannt für das Fell von Katze) sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft. Die Verordnung trat am 31. Dezember 2008 in Kraft. Die Durchführung regelt in Deutschland das Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz mit Eingriffsbefugnissen für Polizeibehörden und Bußgeldandrohungen. Bereits 2002 haben die deutschen Pelzfachverbände für ihre Mitglieder erklärt, auf den Handel mit Hundefellen und Hauskatzenfellen zu verzichten, zusammen mit dem Welt-Pelzdachverband IFF – International Fur Federation.
 
Unlogisch ist dabei auch der Umstand dass in Deutschland und Österreich der Handel mit Katzenfellen verboten ist. Kriminell erworbene Katzenfelle sind daher wertlos. Die Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 verbietet das Inverkehrbringen sowie die Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen (auch „Genotte“ oder „Genette“ genannt für das Fell von Katze) sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft. Die Verordnung trat am 31. Dezember 2008 in Kraft. Die Durchführung regelt in Deutschland das Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz mit Eingriffsbefugnissen für Polizeibehörden und Bußgeldandrohungen. Bereits 2002 haben die deutschen Pelzfachverbände für ihre Mitglieder erklärt, auf den Handel mit Hundefellen und Hauskatzenfellen zu verzichten, zusammen mit dem Welt-Pelzdachverband IFF – International Fur Federation.
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