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Nattokinase ist ein Enzym aus der Gruppe der Serinproteasen und hat eine [http://de.wikipedia.org/wiki/Fibrin fibrinolytische] Wirkung, das heißt, es hemmt die Blutgerinnung.<ref>SUMI, H. et al.: Acta Haematol. 1990; 84: 139-43</ref> Es handelt sich bei Nattokinase nicht, wie der Name vermuten lässt, um eine Kinase. Menschen, die gleichzeitig blutverdünnende Medikamente - Phenprocoumon (Marcumar) oder Acetylsalicylsäure (ASS, Aspririn) und andere - einnehmen, haben ein erhöhtes Blutungsrisiko. In der Fachliteratur sind dazu mehrere Fälle beschrieben. Einige Anbieter weisen auf ihren Bestellseiten darauf hin, dass der Verzehr zusammen mit gerinnungshemmenden Medikamenten nur unter medizinischer Aufsicht erfolgen darf und bei Blutungen kontraindiziert ist.  
 
Nattokinase ist ein Enzym aus der Gruppe der Serinproteasen und hat eine [http://de.wikipedia.org/wiki/Fibrin fibrinolytische] Wirkung, das heißt, es hemmt die Blutgerinnung.<ref>SUMI, H. et al.: Acta Haematol. 1990; 84: 139-43</ref> Es handelt sich bei Nattokinase nicht, wie der Name vermuten lässt, um eine Kinase. Menschen, die gleichzeitig blutverdünnende Medikamente - Phenprocoumon (Marcumar) oder Acetylsalicylsäure (ASS, Aspririn) und andere - einnehmen, haben ein erhöhtes Blutungsrisiko. In der Fachliteratur sind dazu mehrere Fälle beschrieben. Einige Anbieter weisen auf ihren Bestellseiten darauf hin, dass der Verzehr zusammen mit gerinnungshemmenden Medikamenten nur unter medizinischer Aufsicht erfolgen darf und bei Blutungen kontraindiziert ist.  
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Wie das pharmakritische Berliner ''arznei-telegramm'' (a-t) 2011 herausfand, ist im öffentlich zugänglichen Register der für die Prüfung von Health Claims zuständigen Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Nattokinase bislang kein Health Claim beantragt worden.<ref>http://registerofquestions.efsa.europa.eu/roqFrontend</ref>. Nahrungsergänzungsmittel mit falschen, mehrdeutigen oder irreführenden Gesundheitsversprechungen (Health Claims) zu bewerben, ist in der Europäischen Union verboten.  
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Wie das pharmakritische Berliner ''arznei-telegramm'' (a-t) 2011 herausfand, ist im öffentlich zugänglichen Register der für die Prüfung von Health Claims zuständigen Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Nattokinase bislang kein Health Claim beantragt worden.<ref>http://registerofquestions.efsa.europa.eu/roqFrontend</ref>. Somit ist das Bewerben mit gesundheitsbezogenen Aussagen in der EU nicht erlaubt. Ein Krankheitsbezug (Heilung oder Linderung einer Erkrankung) ist für Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich verboten, das ist Aufgabe von Arzneimitteln. Nahrungsergänzungsmittel mit falschen, mehrdeutigen oder irreführenden Gesundheitsversprechungen (Health Claims) zu bewerben, ist in der Europäischen Union verboten.  
    
Das ''arznei-telegramm'':<ref>Blutungsrisiko unter Nattokinase (DR. HITTICH NATTOPLASMIN) plus Phenprocoumon (MARCUMAR u.a.), a-t 2011; 42: 23<br>[http://www.arznei-telegramm.de/html/2011_02/1102023_02.html Artikel]</ref>
 
Das ''arznei-telegramm'':<ref>Blutungsrisiko unter Nattokinase (DR. HITTICH NATTOPLASMIN) plus Phenprocoumon (MARCUMAR u.a.), a-t 2011; 42: 23<br>[http://www.arznei-telegramm.de/html/2011_02/1102023_02.html Artikel]</ref>
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