Wie das pharmakritische Berliner ''arznei-telegramm'' (a-t) 2011 herausfand, ist im öffentlich zugänglichen Register der für die Prüfung von Health Claims zuständigen Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Nattokinase bislang kein Health Claim beantragt worden.<ref>http://registerofquestions.efsa.europa.eu/roqFrontend</ref>. Somit ist das Bewerben mit gesundheitsbezogenen Aussagen in der EU nicht erlaubt. Ein Krankheitsbezug (Heilung oder Linderung einer Erkrankung) ist für Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich verboten, das ist Aufgabe von Arzneimitteln. Nahrungsergänzungsmittel mit falschen, mehrdeutigen oder irreführenden Gesundheitsversprechungen (Health Claims) zu bewerben, ist in der Europäischen Union verboten. | Wie das pharmakritische Berliner ''arznei-telegramm'' (a-t) 2011 herausfand, ist im öffentlich zugänglichen Register der für die Prüfung von Health Claims zuständigen Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Nattokinase bislang kein Health Claim beantragt worden.<ref>http://registerofquestions.efsa.europa.eu/roqFrontend</ref>. Somit ist das Bewerben mit gesundheitsbezogenen Aussagen in der EU nicht erlaubt. Ein Krankheitsbezug (Heilung oder Linderung einer Erkrankung) ist für Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich verboten, das ist Aufgabe von Arzneimitteln. Nahrungsergänzungsmittel mit falschen, mehrdeutigen oder irreführenden Gesundheitsversprechungen (Health Claims) zu bewerben, ist in der Europäischen Union verboten. |