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Neben den Gefahren einer unterlassenen oder verzögerten effektiven Therapie zu Gunsten der Anwendung homöopathischer Mittel, ergeben sich auch noch andere ethische Fragen. Die Verschreibung von homöopathischen Mitteln als Placebo kann nur einen Sinn haben, wenn der Behandler den Patienten nicht über den tatsächlichen Placebocharakter dieser Mittel aufklärt, und ihm dabei die Tatsache vorenthält, dass (zumindest bei den nicht niedrig-potenzierten Mitteln) in diesen Mitteln kein Wirkmolekül enthalten ist. Den Patienten jedoch nicht über den eigentlichen Charakter einer Therapie zu informieren, ist eine Missachtung ethischer Grundsätze in der Medizin und untergräbt auch die Beziehung zum Patienten die auf Vertrauen basiert.<ref>Edzard Ernst: Homeopathy, a “helpful placebo” or an unethical intervention? Trends in Pharmacological Sciences, Volume&nbsp;31, Issue&nbsp;1,&nbsp;1, 8.&nbsp;Dezember 2009. doi:10.1016/j.tips.2009.10.005</ref>
 
Neben den Gefahren einer unterlassenen oder verzögerten effektiven Therapie zu Gunsten der Anwendung homöopathischer Mittel, ergeben sich auch noch andere ethische Fragen. Die Verschreibung von homöopathischen Mitteln als Placebo kann nur einen Sinn haben, wenn der Behandler den Patienten nicht über den tatsächlichen Placebocharakter dieser Mittel aufklärt, und ihm dabei die Tatsache vorenthält, dass (zumindest bei den nicht niedrig-potenzierten Mitteln) in diesen Mitteln kein Wirkmolekül enthalten ist. Den Patienten jedoch nicht über den eigentlichen Charakter einer Therapie zu informieren, ist eine Missachtung ethischer Grundsätze in der Medizin und untergräbt auch die Beziehung zum Patienten die auf Vertrauen basiert.<ref>Edzard Ernst: Homeopathy, a “helpful placebo” or an unethical intervention? Trends in Pharmacological Sciences, Volume&nbsp;31, Issue&nbsp;1,&nbsp;1, 8.&nbsp;Dezember 2009. doi:10.1016/j.tips.2009.10.005</ref>
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==Homöopathie, Malaria und Anti Zecken Globuli==
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==Homöopathie, Ebolafieber, Malaria und Anti Zecken Globuli==
 
[[image:Hom Malaria.jpg|angeblich gegen Malaria wirksames homöopathisches Mittel in C200 Potenzierung (Demal 200)|300px|thumb]]
 
[[image:Hom Malaria.jpg|angeblich gegen Malaria wirksames homöopathisches Mittel in C200 Potenzierung (Demal 200)|300px|thumb]]
 
[[image:malarianosode.jpg|homöopathische Malaria [[Nosode]] zu einer "Malariaprophylaxe"|300px|thumb]]
 
[[image:malarianosode.jpg|homöopathische Malaria [[Nosode]] zu einer "Malariaprophylaxe"|300px|thumb]]
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Im Jahre 2014 begab sich eine Gruppe von Homöopathen in das westafrikanische Liberia, um dort zum Zeitpunkt der Ebolafieberepidemie 2014 Menschenversuche mit homöopathischen Heilmitteln zu machen. Siehe dazu Artikel [[Ebola-Mission von Homöopathen 2014]] und [[Pseudomedizinische Therapievorschläge zum Ebolafieber|pseudomedizinischen Therapie des Ebolafiebers mit Homöopathie]].<br>
 
In Deutschland ist immer wieder zu beobachten, dass Homöopathen das Mittel ''Malaria&nbsp;2000'' (oder andere Mittel) zu einer so genannten Malaria-Prophylaxe für Patienten verwenden, die beabsichtigen in ein Land zu reisen, in dem die Malaria endemisch ist. Regelmäßig müssen in Klinken Malariapatienten behandelt werden, die angeben, sich derartig vor Malaria ''gewappnet'' zu haben und sich dennoch infizierten. Es kam zu mindestens einem Todesfall eines Patienten der nach Malaria&nbsp;2000-Prophylaxe starb. Der Bayerische Rundfunk zitiert auf seinen Webseiten das Tropeninstitut in München, demzufolge es mehrere Todesfälle bei Menschen gab, die sich auf eine ''homöopathische Malaria-Prophylaxe'' verlassen hatten.<ref>Prof. Nothdurft vom Tropeninstitut in München: "Von homöopathischen Fachgesellschaften höre ich, dass es eine Prophylaxe im homöopathischen Sinn gar nicht geben kann. Wir haben die bittere Erfahrung gemacht, dass es mehrere Todesfälle gegeben hat, als sich Menschen auf eine homöopathische Malaria-Prophylaxe verlassen haben." [http://www.br-online.de/bayern2/gesundheitsgespraech/malaria-DID1241688633988/mariaforschung-empfehlungen-schutz-ID1241688398258.xml]</ref>
 
In Deutschland ist immer wieder zu beobachten, dass Homöopathen das Mittel ''Malaria&nbsp;2000'' (oder andere Mittel) zu einer so genannten Malaria-Prophylaxe für Patienten verwenden, die beabsichtigen in ein Land zu reisen, in dem die Malaria endemisch ist. Regelmäßig müssen in Klinken Malariapatienten behandelt werden, die angeben, sich derartig vor Malaria ''gewappnet'' zu haben und sich dennoch infizierten. Es kam zu mindestens einem Todesfall eines Patienten der nach Malaria&nbsp;2000-Prophylaxe starb. Der Bayerische Rundfunk zitiert auf seinen Webseiten das Tropeninstitut in München, demzufolge es mehrere Todesfälle bei Menschen gab, die sich auf eine ''homöopathische Malaria-Prophylaxe'' verlassen hatten.<ref>Prof. Nothdurft vom Tropeninstitut in München: "Von homöopathischen Fachgesellschaften höre ich, dass es eine Prophylaxe im homöopathischen Sinn gar nicht geben kann. Wir haben die bittere Erfahrung gemacht, dass es mehrere Todesfälle gegeben hat, als sich Menschen auf eine homöopathische Malaria-Prophylaxe verlassen haben." [http://www.br-online.de/bayern2/gesundheitsgespraech/malaria-DID1241688633988/mariaforschung-empfehlungen-schutz-ID1241688398258.xml]</ref>
 
Die Arzneimittel-Kommissionen der Apotheker und der deutschen Ärzteschaft nahm mit Veröffentlichungen und deutlichen Warnungen gegen eine derartige homöopathische Malariaprophylaxe Stellung: ''Bereits am 19.&nbsp;März 1998 hat die Arzneimittel-Kommission der Apotheker in der Pharmazeutischen Zeitung vor einer homöopathischen Malaria-Prophylaxe gewarnt. Es wird klargestellt, dass Malaria eine ernste und z.T. lebensbedrohliche Krankheit darstellt, "der nicht durch unspezifische homöopathische Mittel begegnet werden kann, von denen man sich eine erhöhte Immunität des Körpers gegen Malariaerreger erhofft. Fälle in denen eine solche "Prophylaxe" versagt hat, sind literaturkundig". Es wird daher dringend davon abgeraten, homöopathische Mittel zur Malaria-Prophylaxe abzugeben.'' Noch deutlicher und schärfer warnt die Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft im Deutschen Ärzteblatt&nbsp;95 vom 19.&nbsp;Juni 1998. Die AMK nahm dabei Bezug auf eine von einer Firma angebotene homöopathische Malariaprophylaxe. Wörtlich: ''[...] Niedergelassene Ärzte, die Patienten eine homöopathische Malaria-Prophylaxe verordnen, haben mit berufsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Malaria ist eine ernste und unter Umständen lebensbedrohliche Krankheit, [...] Wegen der akuten Gefährdung der Patienten, die sich unter Umständen auf ihr homöopathisches Arzneimittel verlassen, sieht die AMK der deutschen Ärzteschaft bei der Verordnung solcher homöopathischen Mittel zur Malaria-Prophylaxe einen Verstoß gegen die Berufspflichten des Arztes und rät zum Schutze der Patienten dringend von einer Verordnung solcher Mittel ab.
 
Die Arzneimittel-Kommissionen der Apotheker und der deutschen Ärzteschaft nahm mit Veröffentlichungen und deutlichen Warnungen gegen eine derartige homöopathische Malariaprophylaxe Stellung: ''Bereits am 19.&nbsp;März 1998 hat die Arzneimittel-Kommission der Apotheker in der Pharmazeutischen Zeitung vor einer homöopathischen Malaria-Prophylaxe gewarnt. Es wird klargestellt, dass Malaria eine ernste und z.T. lebensbedrohliche Krankheit darstellt, "der nicht durch unspezifische homöopathische Mittel begegnet werden kann, von denen man sich eine erhöhte Immunität des Körpers gegen Malariaerreger erhofft. Fälle in denen eine solche "Prophylaxe" versagt hat, sind literaturkundig". Es wird daher dringend davon abgeraten, homöopathische Mittel zur Malaria-Prophylaxe abzugeben.'' Noch deutlicher und schärfer warnt die Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft im Deutschen Ärzteblatt&nbsp;95 vom 19.&nbsp;Juni 1998. Die AMK nahm dabei Bezug auf eine von einer Firma angebotene homöopathische Malariaprophylaxe. Wörtlich: ''[...] Niedergelassene Ärzte, die Patienten eine homöopathische Malaria-Prophylaxe verordnen, haben mit berufsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Malaria ist eine ernste und unter Umständen lebensbedrohliche Krankheit, [...] Wegen der akuten Gefährdung der Patienten, die sich unter Umständen auf ihr homöopathisches Arzneimittel verlassen, sieht die AMK der deutschen Ärzteschaft bei der Verordnung solcher homöopathischen Mittel zur Malaria-Prophylaxe einen Verstoß gegen die Berufspflichten des Arztes und rät zum Schutze der Patienten dringend von einer Verordnung solcher Mittel ab.
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