− | Heilpraktiker müssen schwerkranke Patienten zum Arzt schicken. Sonst können sie ihre Zulassung verlieren. Das hat der Verwatungsgrichtshof Baden-Württemberg gelentlich einer schwerwiegenden Fehldiagnose im Jahre 2008 entschieden <ref>AZ 9 S 1782/08</ref>. Patienten dürften nicht im Glauben gelassen werden, der Besuch beim Heilpraktiker ersetze eine ärztliche Behandlung, so der Richter. Ein Heilpraktiker hatte geklagt, nachdem er seine Zulassung verloren hatte. Er hatte einer seiner Patientinnen mit einer bioelektrischen [[Bioresonanz]]methode untersucht. Mit dieser Art der Elektro-Akupunktur hatte er einen Krebstumor in ihrer Brust als vermeintlich gutartige Wucherung erklärt. An dieser Diagnose hielt er bis zuletzt fest. Auch als das Geschwür auf eine Größe von 24 Zentimeter Durchmesser angewachsen und aufgebrochen war und die Patientin bereits stark an Gewicht verloren hatte. Ein Arzt diagnostizierte dagegen einen bösartigen Tumor mit Tochtergeschwülsten. An dessen Folgen starb die Frau. Dem Mann sei die Heilpraktikererlaubnis zu Recht entzogen worden, urteilte das Gericht. Sein Verhalten rechtfertige den Schluss, dass ihm die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit fehle und die Volksgesundheit gefährdet sei, wenn er die Heilkunde ausübe. | + | Heilpraktiker müssen schwerkranke Patienten zum Arzt schicken. Sonst können sie ihre Zulassung verlieren. Das hat der Verwatungsgrichtshof Baden-Württemberg gelentlich einer schwerwiegenden Fehldiagnose im Jahre 2008 entschieden <ref>AZ 9 S 1782/08</ref>. Patienten dürften nicht im Glauben gelassen werden, der Besuch beim Heilpraktiker ersetze eine ärztliche Behandlung, so der Richter. Ein Heilpraktiker hatte geklagt, nachdem er seine Zulassung verloren hatte. Er hatte einer seiner Patientinnen mit einer bioelektrischen [[Bioresonanz]]methode untersucht. Mit dieser Art der Elektro-Akupunktur hatte er einen Krebstumor in ihrer Brust als vermeintlich gutartige Wucherung erklärt. An dieser Diagnose hielt er bis zuletzt fest. Auch als das Geschwür auf eine Größe von 24 Zentimeter Durchmesser angewachsen und aufgebrochen war und die Patientin bereits stark an Gewicht verloren hatte. Ein Arzt diagnostizierte dagegen einen bösartigen Tumor mit Tochtergeschwülsten. An dessen Folgen starb die Frau. Dem Mann sei die Heilpraktikererlaubnis zu Recht entzogen worden, urteilte das Gericht. Sein Verhalten rechtfertige den Schluss, dass ihm die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit fehle und die Volksgesundheit gefährdet sei, wenn er die Heilkunde ausübe. [http://www.wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,7391311,00.html] |