Manfred Riebe
Manfred Riebe (geb. 11. August 1938 in Elbing / Westpreußen) ist ein deutscher Lehrer, Autor und Mitbegründer des Vereins für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege (VRS). Zugleich ist er Leiter der Initiative "Wir Lehrer gegen die Rechtschreibreform“. Er war Autor in der deutschsprachigen Wikipedia, wurde dort jedoch inzwischen gesperrt.[1] Ein zu Manfred Riebe angelegter Personenartikel wurde ebenfalls gelöscht, wegen nicht nachgewiesener Relevanz. Er gründete daraufhin zunächst ein eigenes wiki.riebe.eu-Wiki und dann ein eigenes "NürnbergWiki", in welchem Riebe einen langen Artikel seiner Person widmet.[2] Autor war Riebe selbst. Anders bei der Wikipedia, macht sein eigenes NürbergWiki nicht für Aussenstehende nicht die Versionsgeschichte von Artikeln transparent. Es wird nur die Anzahl der beteiligten Autoren genannt sowie der letzte Autor (in diesem Falle Riebe selbst). Er sperrte auch den Zugang zu seinem ersten wiki.riebe.eu, dessen Inhalte nicht öffentlich sichtbar sind. Er war auch Autor der englischsprachigen, der französischsprachigen[3] und der italienischsprachigen Wikipedia, bei Franken-Wiki und FürthWiki. In der italienischsprachigen Wikipedia stellte er seine Aktivitäten ein, nachdem ihm dort ebenfalls eine Sperre angedroht wurde, weil er Texte in deutscher Sprache hochlud, was den Regeln nicht entsprach. (deutschsprachige Italiener können sich an der deutschsprachigen Wikipedia in deutscher Sprache beteiligen) Nachdem die Wikipedia sich für die Anwendung der neuen Rechtsschreibung entschied und nach seiner Sperrung bei der deutschsprachigen Wikipedia entwickelte sich Riebe zu einem leidenschaftlichen Gegner der Wikipedia. Er wird in diesem Zusammenhang auch von anderen Wikipediagegner wie Markus Fiedler zitiert.
Manfred Riebe engagierte sich auch im Fall "Mollath".
Kurzbiographie
Manfred Riebe studierte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und Geschichte in Mannheim, Nürnberg und Erlangen. Er unterrichtete als Oberstudienrat bis zu seinem Ruhestand im Herbst 1999 an Nürnberger Berufsschulen neben den kaufmännischen Fächern auch die Fächer Deutsch und Sozialkunde.
Riebes Kampf gegen die Rechtschreibreform
Riebe gründete am 20. Februar 1997 zusammen mit anderen Lehrern die bundesweite Initiative „Wir Lehrer gegen die Rechtschreibreform“, aus der zehn Lehrerinitiativen in mehreren Bundesländern hervorgingen.
Manfred Riebe und die Wikipedia
Manfred Rieger, der Pressesprecher einer der Rechtschreibreform-kritischen Vereine ist, brachte sich als Autor in den entsprechenden Artikeln zur Rechtschreibreform ein. Allerdings gelang es ihm nicht sein privates Aufgabengebiet als Pressesprecher und die Tätigkeit in der Wikipedia sauber zu trennen. So kam es zu zahlreichen Streitigkeiten über die Relevanz von Personen und Fakten in diesem Zusammenhang. Regelmässig setzte sich Riebe über gefundene Konsense hinweg und versuchte Personen mit anderen Standpunkten als den seinen durch Heranziehen von privaten Dingen oder von ihm abgelehnten Verhaltensweisen zu diskreditieren. Es fielen dabei Worte wie Denunziant, Agent provocateur, dubiosen anonymen Zuträger, anonymen Forenrüpel usw.
Nachdem bei der deutschsprachigen Wikipedia sich die Rechtschreibreform durchsetzte entwickelte sich Riebe zu einem leidenschaftlichen Gegner der Wikipedia. Die von der Mehrheit der Autoren erreichte Einigkeit zur Rechtschreibreform bezeichnete Riebe irreführend als Zensur von oben. Er drohte auch an Material zusammenzustellen: Ich bin dabei, meine Beobachtungen zwecks Aufklärung zusammenzustellen..
Nach seinen Aktivitäten bei der Wikipedia legt Riebe zunächst ein eigenes Wiki mit dem Namen wiki.riebe.eu an.
Manfred Riebe und Gustl Mollath
Manfred Riebe setzt sich für Gustl Mollath ein, einen Nürberger Maschinenbauer. Im September 2003 kam es wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung zum Nachteil seiner Frau zu einem Strafverfahren gegen Mollath vor dem Amtsgericht Nürnberg. Zwei bestimmte Termine zur ambulanten Begutachtung seines Geisteszustandes nahm Mollath 2003 nicht wahr. Mitte 2004 und nochmals Anfang 2005 wurde er zur Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens durch Gerichtsbeschluss in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Zwischenzeitlich erfolgte 2004 die Scheidung. Ende 2005 kam zu den bestehenden Vorwürfen der Vorwurf des Zerstechens von 129 Autoreifen, also der Sachbeschädigung, hinzu. Mollath wurde 2006 wegen mehrerer ihm angelasteter Delikte und gleichzeitiger, durch Gutachter festgestellte Schuldunfähigkeit gerichtlich in den psychiatrischen Maßregelvollzug eingewiesen wurde. Nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren wurde im Jahr 2014 in einer neuen Hauptverhandlung Mollath freigesprochen, diesmal wurde zudem festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung (zum Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung) nicht vorlagen. Im Februar 2006 erging aufgrund des Gutachtens, das Mollath als gemeingefährlich einstufte, ein Beschluss zu seiner einstweiligen Unterbringung. Nach zweimaligem Wechsel der Einrichtung befand sich Mollath von April 2006 an im Bezirkskrankenhaus Straubing. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach Mollath im August 2006 schließlich wegen Schuldunfähigkeit frei, da es die Taten zwar als erwiesen sah, aber die „Aufhebung der Steuerungsfähigkeit […] gemäß § 20 StGB […] nicht ausgeschlossen werden“ konnte. Anstelle einer Strafe wurde der Maßregelvollzug in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung angeordnet, da – nach Ansicht des Gerichts – weiter Gefahr von Mollath ausging. Bei der Feststellung der Schuldunfähigkeit stützte sich das Gericht unter anderem auf das Gutachten des Sachverständigen Klaus Leipziger aus Bayreuth, das Mollath paranoide Wahnvorstellungen attestierte, die sich im Wesentlichen um einen „Schwarzgeldkomplex“ drehten. Leipziger begründete dies unter anderem mit einem „paranoiden Gedankensystem“, das Mollath entwickelt habe, und das sich teils in der Überzeugung äußere, seine frühere Ehefrau sei in ein komplexes System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt. Ein interner Revisionsbericht der Hypovereinsbank aus dem Jahr 2003 stützt Teile der Vorwürfe Mollaths, dieser war jedoch zur Zeit des Verfahrens 2006 noch nicht öffentlich oder dem Gericht bekannt. 2007 beantragte Mollath Prozesskostenhilfe und ließ dabei von seinem Anwalt verkünden, er leide „an einer schweren psychischen Krankheit“, auch von „paranoider Wahnsymptomatik“ war die Rede. Nach verschiedenen erfolglosen Bemühungen, seine Entlassung aus der Psychiatrie zu erreichen, und nach Ablehnung von Anträgen von Mollaths Verteidiger Gerhard Strate wie auch der Staatsanwaltschaft Regensburg auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens im Juli 2013 durch das Landgericht Regensburg ordnete am 6. August 2013 das Oberlandesgericht Nürnberg nach Beschwerden beider Seiten die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Mit der Anordnung des Wiederaufnahmeverfahrens verlor das im Jahr 2006 ergangene Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth seine Rechtskraft, wodurch auch die Rechtsgrundlage für Mollaths Unterbringung entfiel, sodass er freizulassen war. Am 7. Juli 2014 begann vor dem Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens. Am 14. August 2014 wurde Mollath freigesprochen; ihm wurde eine Entschädigung für seine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie zugesprochen.[256] Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mollath seine damalige Frau im Jahr 2001 körperlich schwer misshandelt, sogar gewürgt habe. Die Vorsitzende Richterin Elke Escher wies ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere das Würgen bis zur Bewusstlosigkeit potenziell lebensgefährdend sei. Laut Urteil sei jedoch nicht sicher, „ob der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte oder nicht“. Mollaths verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit sei durchaus möglich. Die Annahme, dass bei Mollath damals eine „wahnhafte Störung“ vorgelegen habe, liege nicht fern. Zugunsten des Angeklagten sei daher von einer „Steuerungsunfähigkeit“ auszugehen. Das Gericht sah keine Hinweise für eine Geisteserkrankung. Die Vorsitzende Richterin Elke Escher stellte fest, dass Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie zwangsuntergebracht worden ist. In den Anklagepunkten der Freiheitsberaubung am 31. Mai 2002 und des Zerstechens Dutzender Autoreifen sprach ihn das Gericht frei, da kein Tatnachweis geführt werden konnte. Mollaths Ansicht, seine Frau und weitere Verschwörer hätten ihn in die Psychiatrie bringen wollen, um ihn an der Veröffentlichung von Informationen über eine Schwarzgeldaffäre zu hindern, hielt das Gericht für „fragwürdig“; Mollath habe „die Vorwürfe erst nach der Trennung öffentlich gemacht“.
Riedel verfasste zu Mollath einen langen Artikel in seinem NürbergWiki.[4] Er setzte sich im Januar 2013 dafür ein dass Gustl Mollath einen Internationalen Menschenrechtspreis der Stadt Nürnberg erhält und wandte sich in Sachen Mollath auch an die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Nürnberg.
2014 klagte der Mollath-Gutachter Mollath-Gutachter Klaus Leipziger gegen den Betreiber von "Nürnberg-Wiki", Manfred Riebe. Riebe hatte einen Artikel zu Leipziger verfasst.[5] Es kam zur Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg und Riebe wurde dazu verurteilt ein Foto und Passagen des Artikels zu löschen. Zur Bezahlung von Prozesskosten bat Riebe um Spenden.
Werke
- Manfred Riebe; Norbert Schäbler; Tobias Loew (Hrsg.): Der "stille" Protest. Widerstand gegen die Rechtschreibreform im Schatten der Öffentlichkeit. St. Goar: Leibniz-Verlag, 1997