Andererseits haben „Reichsbürger“ keine Probleme damit, Leistungen von der nach ihrer Ansicht nach nicht existenten Bundesrepublik zu beziehen. Selbst die Berufung von KRR-Anhängern auf das Grundrecht auf Widerstand nach Art. 20 IV Grundgesetz (GG) ist in diesem Zusammenhang absurd, da sie das GG als ungültig betrachten. | Andererseits haben „Reichsbürger“ keine Probleme damit, Leistungen von der nach ihrer Ansicht nach nicht existenten Bundesrepublik zu beziehen. Selbst die Berufung von KRR-Anhängern auf das Grundrecht auf Widerstand nach Art. 20 IV Grundgesetz (GG) ist in diesem Zusammenhang absurd, da sie das GG als ungültig betrachten. |