Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 51: Zeile 51:     
==Malta-Masche==
 
==Malta-Masche==
Die sogenannte Malta-Masche ist eine von Reichsbürgern initiierte Mahnung auf Zahlung hoher Geldsummen an Richter, Gerichtsvollzieher, Justizangestellte, Polizisten und andere Behördenmitarbeiter.
+
Die sogenannte Malta-Masche ist eine von Reichsbürgern initiierte Mahnung auf Zahlung hoher Geldsummen an Richter, Gerichtsvollzieher, Justizangestellte, Polizisten und andere Behördenmitarbeiter. Dazu lässt sich ein „Reichsbürger“ sich im Handelsregister (Uniform Commercial Code, abgekürzt UCC) des US-Bundesstaats Washington als Unternehmen eintragen.  Die Registrierung ist online möglich, der Computer prüft nur die Plausibilität, nicht aber, ob das Unternehmen tatsächlich existiert. Hier sind auch echte oder vermeintliche Forderungen gegen Schuldner vermerkt. Reichsbürger tragen hier fingierte, meist hohe Forderungssummen ein, die wiederum dann an Inkassounternehmen im EU-Mitgliedsland Malta abgetreten werden. Diese Unternehmen, die meist auch Reichsbürgern gehören, erwirken damit vollstreckbare Titel vor maltesischen Gerichten. Diese Titel sind auch in Deutschland vollstreckbar.
Dazu lässt sich ein „Reichsbürger“ sich im Handelsregister (Uniform Commercial Code, abgekürzt UCC) des US-Bundesstaats Washington als Unternehmen eintragen.  Die Registrierung ist online möglich, der Computer prüft nur die Plausibilität, nicht aber, ob das Unternehmen tatsächlich existiert. Hier sind auch echte oder vermeintliche Forderungen gegen Schuldner vermerkt. Reichsbürger tragen hier fingierte, meist hohe Forderungssummen ein, die wiederum dann an Inkassounternehmen im EU-Mitgliedsland Malta abgetreten werden. Diese Unternehmen, die meist auch Reichsbürgern gehören, erwirken damit vollstreckbare Titel vor maltesischen Gerichten. Diese Titel sind auch in Deutschland vollstreckbar.
+
 
 
Betroffene aus Deutschland müssten dann persönlich vor Gericht auf Malta erscheinen, um sich dagegen zur Wehr zu setzen. Allerdings ist es bis jetzt noch nicht zu einer solchen Verhandlung gekommen.
 
Betroffene aus Deutschland müssten dann persönlich vor Gericht auf Malta erscheinen, um sich dagegen zur Wehr zu setzen. Allerdings ist es bis jetzt noch nicht zu einer solchen Verhandlung gekommen.
 +
 
Den Reichsbürgern geht es bei dieser Masche vornehmlich um Psychoterror, den sie damit auf die Betroffenen ausüben um sie einzuschüchtern.
 
Den Reichsbürgern geht es bei dieser Masche vornehmlich um Psychoterror, den sie damit auf die Betroffenen ausüben um sie einzuschüchtern.
 
Das bewusste Vortäuschen einer Forderung gegen jemanden macht sich auch in Malta wegen Betrugs strafbar. Wer dies auch noch mit einem Eid bekräftigt, wie in Malta üblich, begeht zusätzlich Meineid. .<ref>http://www.n-tv.de/politik/Malta-beendet-die-Malta-Masche-article19267581.html</ref>
 
Das bewusste Vortäuschen einer Forderung gegen jemanden macht sich auch in Malta wegen Betrugs strafbar. Wer dies auch noch mit einem Eid bekräftigt, wie in Malta üblich, begeht zusätzlich Meineid. .<ref>http://www.n-tv.de/politik/Malta-beendet-die-Malta-Masche-article19267581.html</ref>
81.394

Bearbeitungen

Navigationsmenü