Karl-Wilhelm Schneider: Unterschied zwischen den Versionen
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− | '''Karl-Wilhelm Schneider''' (genannt Kawi; geb. 3. März 1953) | + | '''Karl-Wilhelm Schneider''' (genannt Kawi; geb. 3. März 1953), wohnhaft in Birkheim, ist ein deutscher rechtsgesinnter Aktivist der [[KRR]]-Szene. Schneider ist ehemaliger Religionslehrer und bezeichnet sich als "Preußischer Rechtskonsulent/Rechtssachverständiger" sowie ''"Gymnasiallehrer, trotz einstweiligem Berufsverbot"''. Schneider betätigte sich als Leugner des Holocaust, den er als "Lügengebilde" bezeichnete. |
− | Schneider ist auch Anhänger der Hypothese, dass das HI-Virus nicht existiere. Für den Berliner " | + | Schneider ist auch Anhänger der Hypothese, dass das HI-Virus nicht existiere. Für den Berliner "Offenen Kanal" (OK) machte er Sendungen zu diesem Thema, unter anderem mit dem Titel "HIV ist gut für Dich, Kondome sind gefährlich!".<br> |
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− | Schneider wurde wegen Holocaustleugnung zu einer Strafe von 19 | + | Schneider wurde wegen Holocaustleugnung zu einer Strafe von 19 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Am 25. Mai 2004 fanden an beiden Wohnsitzen Schneiders Hausdurchsuchungen statt. Ihm wurden Volksverhetzung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Anlass war ein Pamphlet, das Schneider unter dem Titel "Oh Holocaust, wie haste Dir verändert!" im Sommer 2003 veröffentlichte (Az.: 2010 Js 10101/04). Am 16.8.2010 erging gegen Schneider ein Urteil des Landgerichts Koblenz wegen "Volksverhetzung u.a."<ref>Aktenzeichen 2010 Js 10101/04 – 13 Ns</ref>, eine vom Verurteilten angestrengte Revision blieb erfolglos (''offensichtlich unbegründet'').<ref>OLG Koblenz Beschluß vom 15.10.2009, 1 Ss 154/09 – 1 Ws 77/09</ref> |
==Weblinks== | ==Weblinks== |
Version vom 10. Juni 2012, 19:55 Uhr
Karl-Wilhelm Schneider (genannt Kawi; geb. 3. März 1953), wohnhaft in Birkheim, ist ein deutscher rechtsgesinnter Aktivist der KRR-Szene. Schneider ist ehemaliger Religionslehrer und bezeichnet sich als "Preußischer Rechtskonsulent/Rechtssachverständiger" sowie "Gymnasiallehrer, trotz einstweiligem Berufsverbot". Schneider betätigte sich als Leugner des Holocaust, den er als "Lügengebilde" bezeichnete.
Schneider ist auch Anhänger der Hypothese, dass das HI-Virus nicht existiere. Für den Berliner "Offenen Kanal" (OK) machte er Sendungen zu diesem Thema, unter anderem mit dem Titel "HIV ist gut für Dich, Kondome sind gefährlich!".
Zitate
- Aus ([1])
Seit 1945 wird der Menschheit die Kenntnis der wirklichen Lage der Welt vorenthalten! Wir befinden uns in einer geistigen Zwangsjacke von Lügen! Der Zweite Weltkrieg ist am 8. Mai 1945 NICHT zu Ende gegangen, große Teile der deutschen Truppen haben NICHT kapituliert, die Alliierten haben den Krieg NICHT gewonnen, der Kalte Krieg war ein Schwindel, nicht Ost und West standen gegeneinander, sondern Ost und West miteinander gegen Süd, gegen NEU-SCHWABENLAND!!! Und die Bundesrepublik ist gar kein Staat! Die KRR hat leider recht, daß wir als Staat ja eine Verfassung haben müßten, aber wir haben nur ein Grundgesetz! Und ein Grundgesetz ist nach gültiger völkerrechtlicher Definition eine Verwaltungsordnung für ein in einem Krieg vorübergehend besetztes feindliches Gebiet! Wir sind also ein alliiertes Geisellager im verschwiegenen Schwelkrieg zwischen dem Zweiten Weltkrieg und dem Dritten Weltkrieg, dem von den Reichsdeutschen ersehnten "Endkampf", der vermutlich im Mai 2004 beginnen wird!!!''
Zur Erklärung: Neu-Schwabenland soll in der Antarktis liegen und ein Rückzugsgebiet für Nazis am Ende des Zweiten Weltkriegs sein. Zur komissarischen Reichs-Regierung KRR siehe hier [2]. Außerdem glaubt Schneider nicht an AIDS-Viren, nicht an die Relativitätstheorie und an den Holocaust schon gleich gar nicht [3]. Seine Kritik der Relativitätstheorie wird von Jocelyne Lopez und Ekkehard Friebe aufgegriffen.
Kriminalgeschichte
Schneider wurde wegen Holocaustleugnung zu einer Strafe von 19 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Am 25. Mai 2004 fanden an beiden Wohnsitzen Schneiders Hausdurchsuchungen statt. Ihm wurden Volksverhetzung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Anlass war ein Pamphlet, das Schneider unter dem Titel "Oh Holocaust, wie haste Dir verändert!" im Sommer 2003 veröffentlichte (Az.: 2010 Js 10101/04). Am 16.8.2010 erging gegen Schneider ein Urteil des Landgerichts Koblenz wegen "Volksverhetzung u.a."[1], eine vom Verurteilten angestrengte Revision blieb erfolglos (offensichtlich unbegründet).[2]