Verein zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis: Unterschied zwischen den Versionen

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1996 legte die Bundesregierung einen Entwurf für eine Informationsbroschüre vor, in dem unter anderem auch der VPM thematisiert wurde. Dagegen wehrte sich der Verein mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies diesen Antrag des VPM u. a. wie folgt ab:
 
1996 legte die Bundesregierung einen Entwurf für eine Informationsbroschüre vor, in dem unter anderem auch der VPM thematisiert wurde. Dagegen wehrte sich der Verein mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies diesen Antrag des VPM u. a. wie folgt ab:
 
   
 
   
:''„Vor dem Hintergrund der gesamten vorstehenden Ausführungen erweist sich auch die zusammenfassende Einschätzung in der geplanten Broschüre ..., „für den einzelnen besteh(e) die Gefahr, daß eine tiefe Abhängigkeit zu der Gruppe entsteht, der individuelle Lebenslauf den Gruppennormen und dem 'Gemeinschaftsgefühl' angepasst wird und so eine zunehmende Entfremdung zum bisherigen sozialen und persönlichen Umfeld entsteht", bei summarischer Prüfung als sachliches Werturteil, das auf einem vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruht. Das oben näher beschriebene Konzept des VPM einer Steigerung des Gemeinschaftsgefühls, der Absolutheits- und Heilsanspruch sowie die subtilen Macht- und Kontrollmechanismen lassen die Warnung der Antragsgegnerin'' (gemeint ist hier die Bundesregierung)'', es bestehe die „Gefahr" der Gruppenanpassung und Abhängigkeit sowie der Entfremdung, als nicht unsachlich erscheinen. Eine solche Gefährdung kommt nicht nur für Mitglieder des VPM, sondern für alle in Betracht, die an den Aktivitäten des VPM und seiner Mitglieder teilnehmen. Hierzu zählen nicht nur (junge) Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche, die ebenfalls eine Zielgruppe des VPM sind.“''<ref name="OVG, 1996">Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 1996 (Az. 5 B 168/94), S. 18</ref>
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:''„Vor dem Hintergrund der gesamten vorstehenden Ausführungen erweist sich auch die zusammenfassende Einschätzung in der geplanten Broschüre ..., „für den einzelnen besteh(e) die Gefahr, daß eine tiefe Abhängigkeit zu der Gruppe entsteht, der individuelle Lebenslauf den Gruppennormen und dem 'Gemeinschaftsgefühl' angepasst wird und so eine zunehmende Entfremdung zum bisherigen sozialen und persönlichen Umfeld entsteht", bei summarischer Prüfung als sachliches Werturteil, das auf einem vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruht. Das oben näher beschriebene Konzept des VPM einer Steigerung des Gemeinschaftsgefühls, der Absolutheits- und Heilsanspruch sowie die subtilen Macht- und Kontrollmechanismen lassen die Warnung der Antragsgegnerin'' (gemeint ist hier die Bundesregierung)'', es bestehe die „Gefahr" der Gruppenanpassung und Abhängigkeit sowie der Entfremdung, als nicht unsachlich erscheinen. Eine solche Gefährdung kommt nicht nur für Mitglieder des VPM, sondern für alle in Betracht, die an den Aktivitäten des VPM und seiner Mitglieder teilnehmen. Hierzu zählen nicht nur (junge) Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche, die ebenfalls eine Zielgruppe des VPM sind.“''<ref>Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 1996 (Az. 5 B 168/94), S. 18</ref>
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==

Version vom 5. Januar 2015, 10:05 Uhr

Der Verein zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis (VPM, Liebling-Sekte, Zürcher Schule, "Mut zur Ethik", AQS Arbeitskreis für ein qualifiziertes Studium) war ein umstrittener Verein, dem vorgeworfen wurde, vereinsintern sektenähnliche und autoritäre Strukturen gefördert zu haben.

Der Verein wurde 1986 in Zürich gegründet und 2002 aufgelöst. Die Grundlage der VPM-Ideologie war die Privat-Psychologie des Kaufmanns und Psychologie-Autodidakten Friedrich Liebling (25. Oktober 1893 - 28. Februar 1982), der 1955 die "Psychologische Lehr- und Beratungsstelle Zürich" gründete. Nach Lieblings Tod 1982 entbrannten Richtungskämpfe in der Schweiz. Mitte der 1980er Jahre wurde Annemarie Buchholz-Kaiser (12. Oktober 1939 - 21. Mai 2014) fachliche Leiterin im VPM.

Der VPM gab die Zeitschrift Zeit-Fragen heraus, die bis heute als Print- sowie als Web-Projekt existiert.

Eigenverständnis

Der VPM sah sich selbst als konfessionell und politisch neutraler Verein und in der Tradition der Individualpsychologie Alfred Adlers, der Kulturanthropologie sowie der Entwicklungspsychologie und bezog auch neuere wissenschaftliche Befunde mit ein.

Prozesse

Der VPM führte über hundert Prozesse allein in Deutschland, teilweise über mehrere Instanzen, um Kritiker zu belangen. Die meisten Klagen wurden unter Verweis auf die Meinungsfreiheit abgewiesen. So heißt es zum Beispiel im Urteil Oberlandesgericht Celle 13 U 115/98 VPM ./. Hemminger u.a.:

Das Landgericht hat nach Durchführung einer umfangreichen Beweisaufnahme durch Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen die Klagen abgewiesen. Zur Begründung hat es zu den einzelnen angegriffenen 54 Passagen ausgeführt, warum es sich um zulässige Meinungsäußerungen, nicht nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen, die gerechtfertigte Verbreitung von Tatsachenbehauptungen bei Wahrnehmung berechtigter Interessen handele.

Das Ende des VPM

Am 3. März 2002 gab der VPM offiziell seine Auflösung bekannt. Als Grund wurde angegeben, der Verein habe seine Ziele weitgehend erreicht. Nach Angaben des Schweizer Sektenexperten und Journalisten Hugo Stamm seien jedoch auch danach rund 500 ehemalige Anhänger und Mitglieder weiterhin aktiv gewesen.

Rezeption und Kritik

In den Jahren 1992 bis 1993 erschienen innerhalb von 15 Monaten allein in der Schweizer Presse 2.727 kritische Artikel über den VPM. Fast jeder Artikel enthält einen Sektenvorwurf. Ehemalige Mitglieder beklagen autoritäre Strukturen und dass ein Abweichen von der "richtigen Meinung" nicht geduldet werde. Es gebe eine sehr klare Freund/Feind-Einteilung. Auch die Wissenschaftlichkeit der Methoden des Vereins wurde mehrfach in Frage gestellt. Mit dem Bundesgerichtsurteil von 1996 gegen die Fichierung von VPM-Mitgliedern durch die Erziehungsdirektion des Kantons Zürich kam die Kampagne größtenteils zum Erliegen.[1]

Der „Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.“ (BDP) gab 1994 folgende Pressemitteilung heraus:

„Der BDP hält an seiner Einschätzung fest, daß es sich beim VPM um einen Psychokult handelt, der durch seinen Namen bei Behörden, in Fachkreisen und der allgemeinen Öffentlichkeit den Eindruck einer psychologisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaft zu erwecken sucht und sich zudem nach außen den Anschein einer caritativen Organisation gibt, die Menschen in persönlichen Schwierigkeiten oder bei persönlichen Nöten mit psychologischem Rat und mit psychotherapeutischer Behandlung Hilfe leistet. Diese sogenannte psychotherapeutische Betätigung des VPM entbehrt jedoch nach Auffassung des BDP jedweder fachlichen Grundlage.“[2]

Auch die „Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie e. V.“ (DGIP), die sich wissenschaftlich anerkannt auf das Werk von Adler stützt, bezog zur Berufung des VPM auf Alfred Adler kritisch Stellung:

„Der Bundesvorstand der DGIP distanziert sich von den Aktivitäten und psychologischen Auffassungen des VPM. Dieser beruft sich zwar in seiner Theoriebildung ebenso wie die DGIP auf die Individualpsychologie Alfred Adlers. Der sektenhafte Anspruch des VPM und seiner Organisationen auf eine Art Definitionsmonopol steht aber im krassen Widerspruch zur wissenschaftlichen Orientierung der Individualpsychologie.“[3]

1996 legte die Bundesregierung einen Entwurf für eine Informationsbroschüre vor, in dem unter anderem auch der VPM thematisiert wurde. Dagegen wehrte sich der Verein mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies diesen Antrag des VPM u. a. wie folgt ab:

„Vor dem Hintergrund der gesamten vorstehenden Ausführungen erweist sich auch die zusammenfassende Einschätzung in der geplanten Broschüre ..., „für den einzelnen besteh(e) die Gefahr, daß eine tiefe Abhängigkeit zu der Gruppe entsteht, der individuelle Lebenslauf den Gruppennormen und dem 'Gemeinschaftsgefühl' angepasst wird und so eine zunehmende Entfremdung zum bisherigen sozialen und persönlichen Umfeld entsteht", bei summarischer Prüfung als sachliches Werturteil, das auf einem vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruht. Das oben näher beschriebene Konzept des VPM einer Steigerung des Gemeinschaftsgefühls, der Absolutheits- und Heilsanspruch sowie die subtilen Macht- und Kontrollmechanismen lassen die Warnung der Antragsgegnerin (gemeint ist hier die Bundesregierung), es bestehe die „Gefahr" der Gruppenanpassung und Abhängigkeit sowie der Entfremdung, als nicht unsachlich erscheinen. Eine solche Gefährdung kommt nicht nur für Mitglieder des VPM, sondern für alle in Betracht, die an den Aktivitäten des VPM und seiner Mitglieder teilnehmen. Hierzu zählen nicht nur (junge) Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche, die ebenfalls eine Zielgruppe des VPM sind.“[4]

Literatur

  • Efler u. Reile (HG): VPM - Die Psychoysekte, Rowohlt, Reinbek 1995, 1490-ISBN 3 499 19911 4
  • Nordhausen, Frank und von Billerbeck, Liane: Psycho-Sekten. Die Praktiken der Seelenfänger. Ch. Links Berlin 1997, ISBN 3-86153-135-6
  • Stamm Hugo: VPM - Die Seelenfalle - "Psychologische Menschenkenntnis" als Heilsprogramm, Werd-Verlag Zürich 1993, ISBN 3-85932-123-4
  • Hemminger Hansjörg: VPM - Der 'Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis' und Friedrich Lieblings 'Zürcher Schule' EPD München 1994, ISBN 3-583-50663-4

Weblinks

  1. Universität Bern: Bundesgerichtsurteil BGE 121-360 "VPM-Fichen" vom 28. November 1996: Staatsrechtliche Beschwerde gegen den Regierungsrat des Kantons Zürich
  2. Report Psychologie 19, August 1994, zusätzlich Pressemitteilung, Informationen Deutscher Psychologen vom 15. Juli 1994
  3. Aus einer Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Individualpsychologie e. V., in: Psychologie Heute, Mai 1994
  4. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 1996 (Az. 5 B 168/94), S. 18