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==Einstufung als Arzneimittel==
 
==Einstufung als Arzneimittel==
 
Das LG Mainz (Az. 11 HK 0 76/98) hat in einem Urteil vom 16. April 1999 den Vertrieb und die Bewerbung des Produktes B. Vitan Aloe Vera Saft wegen Verstoßes gegen § 21 Arzneimittelgesetz, § 3a Heilmittelwerbegesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb untersagt. Das Gericht folgte nicht der Ansicht der beklagten Firma, dass es sich bei dem Saft um ein Lebensmittel bzw. ein [[Nahrungsergänzungsmittel]] handele. Dass sich in der Bundesrepublik weiterhin Aloe-Säfte im Verkehr befinden, liegt an der Binsenweisheit: 'Wo kein Kläger, da kein Richter'.
 
Das LG Mainz (Az. 11 HK 0 76/98) hat in einem Urteil vom 16. April 1999 den Vertrieb und die Bewerbung des Produktes B. Vitan Aloe Vera Saft wegen Verstoßes gegen § 21 Arzneimittelgesetz, § 3a Heilmittelwerbegesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb untersagt. Das Gericht folgte nicht der Ansicht der beklagten Firma, dass es sich bei dem Saft um ein Lebensmittel bzw. ein [[Nahrungsergänzungsmittel]] handele. Dass sich in der Bundesrepublik weiterhin Aloe-Säfte im Verkehr befinden, liegt an der Binsenweisheit: 'Wo kein Kläger, da kein Richter'.
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==Gesamtbewertung==
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Die Einnahme von Aloe-Presssäften oder die Verwendung von Aloe-Gel ist eine fragwürdige Therapie vor dem Hintergrund, dass bestimmte Inhaltsstoffe krebserzeugend sind. Bezeichnend ist, dass seit 1. Februar 1997 die zuständige Arzneibehörde (www.bfarm.de) zwar eine Anwendungsbeschränkung und eine Eingrenzung der Indikation für Aloe-Arzneimittel veranlasst hat, jedoch Aloe-Produkte, die als Lebensmittel (z.B. in sogenannten Wellnessgetränken) oder Kosmetika im Handel sind, weiterhin verkauft werden können. Der Aloin- bzw. Anthrachinongehalt wird nicht deklariert, obwohl die Chance auf entsprechend saubere Produkte gerade im Lebensmittelbereich gering sein dürfte. Wie üblich spielt man sich zwischen der Arznei- und der Lebensmittelüberwachungsbehörde die Bälle der Nichtzuständigkeit zu, um das Geschäft mit einem fragwürdigen Wundermittel nicht zu behindern. Aloe vera hat keinen glaubwürdigen Wirksamkeitsnachweis, weshalb man nicht verwenden sollte. Jene, die es trotzdem einsetzen wollen, sollten auf jeden Fall vom Anbieter ein glaubwürdiges Zertifikat eines staatlich geprüften Analyseinstituts verlangen, das die Freiheit des Produkts von Aloin, Aloe-Emodin und anderen krebserzeugenden Anthrachinonen beweist. Man sollte diese Zertifikate auf jeden Fall nachprüfen, wenn man eine dauerhafte Einnahme plant. Kindern sollte man diese Produkte auf keinen Fall verabreichen.
      
==Wirksamkeitsnachweise==
 
==Wirksamkeitsnachweise==
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Der Daily Telegraph berichtete am 22. Mai 2000 über eine weitere Gesundheitsgefahr, die Aloe-Säfte bewirken können. Durch den unkalkulierbaren Gehalt schädlicher Inhaltsstoffe wie Aloin würde bei schwangeren Frauen die Gefahr von Fehlgeburten steigen. In Deutschland müssen jedoch weder die Beipackzettel von Aloe-Produkten noch entsprechende Lebensmittel einen Warnhinweis vor möglichen Nebenwirkungen enthalten (Arznei-Telegramm 1996).
 
Der Daily Telegraph berichtete am 22. Mai 2000 über eine weitere Gesundheitsgefahr, die Aloe-Säfte bewirken können. Durch den unkalkulierbaren Gehalt schädlicher Inhaltsstoffe wie Aloin würde bei schwangeren Frauen die Gefahr von Fehlgeburten steigen. In Deutschland müssen jedoch weder die Beipackzettel von Aloe-Produkten noch entsprechende Lebensmittel einen Warnhinweis vor möglichen Nebenwirkungen enthalten (Arznei-Telegramm 1996).
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==Gesamtbewertung==
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Die Einnahme von Aloe-Presssäften oder die Verwendung von Aloe-Gel ist eine fragwürdige Therapie vor dem Hintergrund, dass bestimmte Inhaltsstoffe krebserzeugend sind. Bezeichnend ist, dass seit 1. Februar 1997 die zuständige Arzneibehörde (www.bfarm.de) zwar eine Anwendungsbeschränkung und eine Eingrenzung der Indikation für Aloe-Arzneimittel veranlasst hat, jedoch Aloe-Produkte, die als Lebensmittel (z.B. in sogenannten Wellnessgetränken) oder Kosmetika im Handel sind, weiterhin verkauft werden können. Der Aloin- bzw. Anthrachinongehalt wird nicht deklariert, obwohl die Chance auf entsprechend saubere Produkte gerade im Lebensmittelbereich gering sein dürfte. Wie üblich spielt man sich zwischen der Arznei- und der Lebensmittelüberwachungsbehörde die Bälle der Nichtzuständigkeit zu, um das Geschäft mit einem fragwürdigen Wundermittel nicht zu behindern. Aloe vera hat keinen glaubwürdigen Wirksamkeitsnachweis, weshalb man nicht verwenden sollte. Jene, die es trotzdem einsetzen wollen, sollten auf jeden Fall vom Anbieter ein glaubwürdiges Zertifikat eines staatlich geprüften Analyseinstituts verlangen, das die Freiheit des Produkts von Aloin, Aloe-Emodin und anderen krebserzeugenden Anthrachinonen beweist. Man sollte diese Zertifikate auf jeden Fall nachprüfen, wenn man eine dauerhafte Einnahme plant. Kindern sollte man diese Produkte auf keinen Fall verabreichen.
    
'''Fazit:''' nutzlos in der angepriesenen Indikation, mit Neben/-Wechselwirkungen behaftet, potentiell krebserzeugend.
 
'''Fazit:''' nutzlos in der angepriesenen Indikation, mit Neben/-Wechselwirkungen behaftet, potentiell krebserzeugend.
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