Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Das aktuelle Impressum der Webseite des DZVhÄ (Stand: Juni 2018) weist einen eigentümlichen Passus auf, der dazu gedacht ist Kritikern das [https://de.wikipedia.org/wiki/Zitieren_von_Internetquellen Zitierrecht zu Veröffentlichungen auf der eigenen Webseite] unmöglich zu machen. So heisst es: | + | Das aktuelle Impressum der Webseite des DZVhÄ (Stand: Juni 2018) weist einen eigentümlichen Passus auf, der dazu gedacht ist Kritikern das [https://de.wikipedia.org/wiki/Zitieren_von_Internetquellen Zitierrecht zu Veröffentlichungen auf der eigenen Webseite] unmöglich zu machen. Unklar bleibt warum dieser Passus im Impressum eingefügt wurde. So heisst es: |
:''Wir erlauben und begrüßen ausdrücklich das Zitieren unserer Dokumente sowie das Setzen von Links auf unsere Website, solange kenntlich gemacht wird, dass es sich um Inhalte der Website des DZVhÄ handelt und diese Inhalte nicht in Verbindung mit Inhalten Dritter gebracht werden, die den Interessen des DZVhÄ widersprechen.'' | :''Wir erlauben und begrüßen ausdrücklich das Zitieren unserer Dokumente sowie das Setzen von Links auf unsere Website, solange kenntlich gemacht wird, dass es sich um Inhalte der Website des DZVhÄ handelt und diese Inhalte nicht in Verbindung mit Inhalten Dritter gebracht werden, die den Interessen des DZVhÄ widersprechen.'' | ||
+ | Diese Angabe steht im Widerspruch zum Urheberrecht und des damit verbundenen Rechts zu zitieren. So heisst es im §51 des UrhG (Stand: 1. Januar 2008): | ||
+ | :''„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn<br>*einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,*Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,*einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.'' | ||
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+ | Aus dem §51 des UrhG leitet sich das sogenannte Zitatprivileg ab, das sich der grundgesetzlich garantierten Weltanschauungs-, Kunst-, Meinungs-, Informations-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit bedient (Art. 4 und Art. 5 GG). Der DZVhÄ versucht demnach ein Recht aus dem Grundgesetz zu verweigern, nur um sich vor der Kritik an Hand von Belegen zu entziehen. | ||
==Quellenverzeichnis== | ==Quellenverzeichnis== |
Version vom 1. Juni 2018, 09:04 Uhr
Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) ist ein Verein, der im Jahr 1829 in Köthen in Sachsen-Anhalt gegründet wurde. Inzwischen hat er seinen Sitz in Berlin. Derzeit zählt er etwa 4.000 Mitglieder. Vorsitzende des Vereins sind die Ärztinnen Cornelia Bajic (Conni, geb. 1964, 1.Vorsitzende) und Michaela Geiger Ärztin aus Neckarsulm. (Stand Februar 2018)
Gliederung
Der DZVhÄ ist in einzelne Landesverbände gegliedert, deren Zusammenschluss als Dach den DZVhÄ bildet. Der DZVhÄ ist Mitglied im European Committee for Homeopathy (ECH), dem europäischen Dachverband homöopathischer Ärztegesellschaften, der die berufspolitischen Interessen auf europäischer Ebene wahrnimmt. Auch im Weltverband der homöopathischen Ärztegesellschaften, der Liga Medicorum Homoeopathica Internationalis (LMHI), ist der DZVhÄ ein führendes Mitglied. Er arbeitet eng mit der Karl und Veronica Carstens-Stiftung zusammen.
Ziele
Der DZVhÄ ist ein Lobbyverband homöopathischer Ärzte. Seine Aufgaben sieht er in der Weiterentwicklung und -verbreitung der Homöopathie, Förderung der Homöopathieforschung, Festigung der Stellung der Homöopathie im Gesundheitswesen, Öffentlichkeitsarbeit, Serviceangebote für Mitglieder, Ausbildung von Ärzten und Medizinstudenten in Homöopathie, Etablierung der Homöopathie an den Hochschulen, Wahrnehmung und Vertretung der berufspolitischen Interessen der homöopathischen Ärzte und Unterstützung von Entwicklungshilfeprojekten im Bereich der Homöopathie.
Der DZVhÄ bietet ein Homöopathiediplom an, das eine Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungen voraussetzt. Er sieht sich als Portal für die Weiterempfehlung homöopathisch arbeitender Ärzte und Einrichtungen, z.B. wird auf der Homepage des Vereins die Klinik im Leben in Greiz vorgestellt.
Institutionen
Homöopathie-Stiftung
Der DZVhÄ unterhält eine Homöopathie-Stiftung, die im April 2001 in Köthen (Anhalt) gegründet wurde. Ziel dieser Stiftung ist es, "die Wissenschaft, Forschung, Lehre und Dokumentation der Homöopathie in ihren Grundlagen und in der Praxis zu bündeln und zu fördern."[1]
Hahnemann-Gesellschaft
Die Hahnemann-Gesellschaft (HG) wurde Ende 1988 als Arbeitsgemeinschaft im DZVhÄ mit dem Ziel gegründet, Ärzte in der Ausübung der Einzelmittel-Homöopathie nach Hahnemann zu unterstützen und zu fördern. Die Hahnemann-Gesellschaft bietet unter anderem folgende Aktivitäten an:
- Organisation von Kursen, Vorträgen und anderen Veranstaltungen
- Angebot einer Weiterbildung Homöopathie (Dreimonatskurs Augsburg)
- Förderung der Dokumentation und Forschung auf dem Gebiet der klassischen Homöopathie
Die Hahnemann-Gesellschaft betreibt intensive Lobbyarbeit mit dem Ziel, politische Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Homöopathie im Gesundheitssystem sicher zu verankern. Ein wichtiges Ziel ist dabei die Durchsetzung einer vollen Kostenerstattung für die klassische Homöopathie bei allen Versicherten. Ergebnis dieser Lobbyarbeit ist die Schaffung der GOÄ-Ziffern 30 und 31 für die homöopathische Erst- und Folgeanamnese.
Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie
Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) wurde an 11. November 2010 in Köthen (Sachsen-Anhalt) gegründet. Die Gründung der WissHom wurde auf dem 10. Internationalen Köthener Erfahrungsaustausch bekannt gegeben. Referenten auf dieser Veranstaltung waren u.a. Hans Peter Dürr und Harald Walach. Erster Vorsitzender der WissHom ist der österreichische Mediziner und Erfinder Michael Frass.
Ziel der WissHom ist die Beschäftigung mit Forschung und Lehre im Bereich der Homöopathie in Medizin, Tiermedizin, Pharmakologie und Pharmazie. Dazu gehören alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten wie Lehre, Forschung, Dokumentation, Publikation und Fortbildung sowie die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen. Die Forschung soll dabei das ganze Spektrum der Wissenschaften im Zusammenhang mit der Homöopathie berücksichtigen. Ferner sollen die Aufgaben des 2010 geschlossenen Europäischen Instituts für Homöopathie, der Vorläuferorganisation der WissHom, fortgeführt und ergänzt werden. Mitteilungen des Vorstands der WissHom werden seit 2011 in der Zeitschrift für Klassische Homöopathie (ZKH) veröffentlicht, die im Haug Verlag erscheint.
Mitglied bei WissHom kann jeder Arzt werden sowie jeder in Forschung und Lehre tätige Wissenschaftler, der sich den Aufgaben und Zielen der Gesellschaft verpflichtet fühlt. Voraussetzung ist die Approbation oder der Nachweis des abgeschlossenen Hochschulstudiums und eine Beschreibung der eigenen wissenschaftlichen Tätigkeit, die praktiziert oder angestrebt wird.[2]
Impfkritische Positionen
Der DZVhÄ bezieht in einem seiner Positionspapiere eine impfkritische Haltung und spricht sich für eine individuelle Impfentscheidung aus. Außerdem verweist ein Link auf die Internetseite des Vereins Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung e.V. In dem Positionspapier ist zu lesen: "Eine Impfempfehlung kann daher nur Leitlinie sein, die gemäß der individuellen Besonderheiten dem Einzelfall angepasst werden muss".[3] In diesem Papier wird sich zwar nicht explizit gegen Impfungen ausgesprochen, es tauchen aber immer wieder Formulierungen auf, die Verunsicherung bei Eltern auslösen können, z.B.:
- Ein Zusammenhang zwischen Impfungen und der Zunahme chronischer Krankheiten wird diskutiert und bedarf dringend der weiteren Forschung.
- Die Entscheidung, gerade ein Kind gegen bestimmte Krankheiten zu impfen oder nicht zu impfen, ist von überragender Tragweite für dessen weitere gesundheitliche Entwicklung.
- Andererseits ist jede Impfung juristisch eine Körperverletzung, die nur dann straffrei ist, wenn der ein Patient bzw. dessen Eltern nach umfassender Aufklärung zugestimmt haben.
Anstatt einer Impfung wird, falls jemand an einer Infektionskrankheit erkrankt, eine homöopathische Behandlung dieser Erkrankung empfohlen. Ein Mitautor dieses Positionspapiers ist der Kinderarzt, Homöopath und Impfkritiker Steffen Rabe, der 2. Vorsitzender des Vereins Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. ist.
Befürwortung von Krebsbehandlungen mit Homöopathie
Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. ist Befürworter und öffentlich im Internet einsehbarer Bewerber einer rein homöopathischen Therapie von Krebs. Auf seinen Webseiten wird für die Schweizer Privatklinik Clinica Santa Croce in Orselina (Tessin/Schweiz) unter Dario Spinedi geworben, die derartige Angebote vorhält.
Verunglimpfungen von Kritikern der Homöopathie
Ein Blog, der an den Webauftritt des Vereins angeschlossen ist, wurde von dem 2014 verstorbenen Werbetexter Claus Fritzsche betreut, der von einer Gruppe von Pharmafirmen der Alternativmedizin dafür bezahlt wurde Kritiker zu identifizieren und zu verunglimpfen.
Der Journalist Jens Lubbadeh warf dem DZhÄ vor, dass er zusammen mit der Deutschen Homöopathie-Union (DHU), Heel, Staufen Pharma, Wala Heilmittel GmbH, Weleda und Hevert Arzneimittel, Blogs und Websites zur Diffamierung von Kritikern alternativmedizinischer Praktiken finanziere.[4]
Im November 2017 bekam Cornelia Bajic, die Vorstandsvorsitzende des DZVhÄ stellvertretend für den Verein den Negativpreis "Goldenes Brett vorm Kopf" für den größten pseudowissenschaftlichen Unfug in der Kategorie „Lebenswerk“.
Impressum der DZVhÄ - Webseite
Das aktuelle Impressum der Webseite des DZVhÄ (Stand: Juni 2018) weist einen eigentümlichen Passus auf, der dazu gedacht ist Kritikern das Zitierrecht zu Veröffentlichungen auf der eigenen Webseite unmöglich zu machen. Unklar bleibt warum dieser Passus im Impressum eingefügt wurde. So heisst es:
- Wir erlauben und begrüßen ausdrücklich das Zitieren unserer Dokumente sowie das Setzen von Links auf unsere Website, solange kenntlich gemacht wird, dass es sich um Inhalte der Website des DZVhÄ handelt und diese Inhalte nicht in Verbindung mit Inhalten Dritter gebracht werden, die den Interessen des DZVhÄ widersprechen.
Diese Angabe steht im Widerspruch zum Urheberrecht und des damit verbundenen Rechts zu zitieren. So heisst es im §51 des UrhG (Stand: 1. Januar 2008):
- „Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
*einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,*Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,*einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Aus dem §51 des UrhG leitet sich das sogenannte Zitatprivileg ab, das sich der grundgesetzlich garantierten Weltanschauungs-, Kunst-, Meinungs-, Informations-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit bedient (Art. 4 und Art. 5 GG). Der DZVhÄ versucht demnach ein Recht aus dem Grundgesetz zu verweigern, nur um sich vor der Kritik an Hand von Belegen zu entziehen.
Quellenverzeichnis
- ↑ http://www.homoeopathie-stiftung.de/index.php?menuid=18
- ↑ Homöopathen wollen wissenschaftliche Gesellschaft gründen. GWUP, 25. Oktober 2010
- ↑ https://www.dzvhae.de/dzvhae-presse/pressemitteilungen/-1-563.html
- ↑ Homöopathie-Lobby im Netz – Schmutzige Methoden der sanften Medizin, Artikel in der Süddeutsche Zeitung vom 30. Juni 2012, abgerufen am 21. Januar 2017