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| '''AGW-Werte''' (Arbeitsplatzgrenzwert) sind gesetzlich geregelte [[Grenzwert]]e aus dem Bereich des Arbeitsschutzes. | | '''AGW-Werte''' (Arbeitsplatzgrenzwert) sind gesetzlich geregelte [[Grenzwert]]e aus dem Bereich des Arbeitsschutzes. |
− | U.a. werden von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe | + | U.a. werden von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe toxikologisch abgeleitete Werte vom Bundesarbeitsminister in den Rang dieses gesetzlichen Grenzwertes erhoben. Die Messung erfolgt in der Luft. Zur Bestimmung des AGW-Wertes wird der inhalative Pfad berücksichtigt; auf die Möglichkeit der Aufnahme der Substanz über die Haut (Hautresorption) wird hingewiesen. |
− | toxikologisch abgeleitete Werte vom Bundesarbeitsminister in den Rang dieses gesetzlichen | |
− | Grenzwertes erhoben. Die Messung erfolgt in der Luft. Zur Bestimmung des AGW-Wertes | |
− | wird der inhalative Pfad berücksichtigt; auf die Möglichkeit der Aufnahme der Substanz über die Haut (Hautresorption) wird hingewiesen. | |
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| Die AGW-Werte sind in der TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) aufgelistet, die seit dem 01.01.2005 die MAK-Werte ersetzen. AGW-Werte existieren für Stoffe, die eine toxische Wirkung haben können. | | Die AGW-Werte sind in der TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) aufgelistet, die seit dem 01.01.2005 die MAK-Werte ersetzen. AGW-Werte existieren für Stoffe, die eine toxische Wirkung haben können. |
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− | Krebserregende Stoffe werden nicht mit AGW-Werten belegt, sondern sind über die TRKWerte (Technische Richtkonzentrationen) geregelt. Mit den ebenfalls rechtlich verbindlichen TRK-Werten wird die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz definiert, die nach Stand der Technik erreicht werden kann. Hier greift im Wesentlichen das „Minimierungsgebot“, das Toxikologen für Kanzerogene fordern. | + | Krebserregende Stoffe werden nicht mit AGW-Werten belegt, sondern sind über die TRK-Werte (Technische Richtkonzentrationen) geregelt. Mit den ebenfalls rechtlich verbindlichen TRK-Werten wird die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz definiert, die nach Stand der Technik erreicht werden kann. Hier greift im Wesentlichen das „Minimierungsgebot“, das Toxikologen für Kanzerogene fordern. |
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| Der Geltungsbereich für AGW-Werte ist wie folgt definiert: | | Der Geltungsbereich für AGW-Werte ist wie folgt definiert: |
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| *durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden | | *durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden |
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− | Bei Einhaltung der AGW-Werte soll unter diesen Bedingungen im Allgemeinen die | + | Bei Einhaltung der AGW-Werte soll unter diesen Bedingungen im Allgemeinen die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigt werden. |
− | Gesundheit des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigt werden. | |
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| Für eine Gefährdungsabschätzung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ist der AGW-Wert nur sehr bedingt geeignet. Die normale Bevölkerung setzt sich nicht nur aus Arbeitnehmern zusammen, es gibt auch empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Schwangere, Kinder, chronisch Kranke und alte Menschen. Üblicherweise ist die Exposition gegenüber Umweltchemikalien über 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche und über ein ganzes Leben (70 Jahre) anzunehmen. | | Für eine Gefährdungsabschätzung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ist der AGW-Wert nur sehr bedingt geeignet. Die normale Bevölkerung setzt sich nicht nur aus Arbeitnehmern zusammen, es gibt auch empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Schwangere, Kinder, chronisch Kranke und alte Menschen. Üblicherweise ist die Exposition gegenüber Umweltchemikalien über 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche und über ein ganzes Leben (70 Jahre) anzunehmen. |