Krebserregende Stoffe werden nicht mit AGW-Werten belegt, sondern sind über die TRK-Werte (Technische Richtkonzentrationen) geregelt. Mit den ebenfalls rechtlich verbindlichen TRK-Werten wird die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz definiert, die nach Stand der Technik erreicht werden kann. Hier greift im Wesentlichen das „Minimierungsgebot“, das Toxikologen für Kanzerogene fordern. | Krebserregende Stoffe werden nicht mit AGW-Werten belegt, sondern sind über die TRK-Werte (Technische Richtkonzentrationen) geregelt. Mit den ebenfalls rechtlich verbindlichen TRK-Werten wird die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz definiert, die nach Stand der Technik erreicht werden kann. Hier greift im Wesentlichen das „Minimierungsgebot“, das Toxikologen für Kanzerogene fordern. |