Viszerale Osteopathie

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Die viszerale Osteopathie ist eine pseudomedizinische Behandlungsmethode und widmet sich als der Teil der Osteopathie der Behandlung innerer Organe.

Diese Methode wird meist von Heilpraktikern, aber auch von Physiotherapeuten ausgeführt. Dabei sollen durch Abtasten der inneren Organe diese von Erkrankungen befreit werden, indem "ligamentöse Anheftungen der Organe mobilisiert, Verklebungen gelöst und gestaute Gewebe drainiert werden" sollen. Dabei soll die "embryonale Entwicklungsbewegung" der Organe eine feine tastbare Bewegung ergeben.

Der Behandler ertastet diese Bewegung und will sich anhand dessen ein Bild von der Gesundheit des jeweiligen Organs machen. Außerdem soll die Vitalität des jeweiligen Organs durch eine Anregung dieser Bewegung gesteigert und die Selbstheilungskräfte aktiviert werden.

Als Anwendungsgebiete werden genannt: Chronische Verdauungsbeschwerden, Magenschmerzen und Erkrankungen des Magens, Erkrankungen von Leber, Galle, Nieren und Blase, Inkontinenz, Menstruationsbeschwerden, Prostatabeschwerden, Organsenkungen, funktionelle Herzbeschwerden, Lungenleiden (Asthma, Krupp, chronische Bronchitis), Allergien, zur allgemeinen Immunstimulation und gegen chronische Müdigkeit, zur Nachsorge nach Operationen, chronische organbedingte Rückenbeschwerden, lymphatische Stauungen, schlecht heilende Wunden und vieles mehr.

Bei gynäkologischen Problemen (z.B. Menstruationsbeschwerden, Eierstockzysten, Endometriose, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr, Unfruchtbarkeit, Schwangerschaftsbegleitung, klimakterische Beschwerden) können die Anwendungen auch vaginal, d.h. durch die Scheide, durchgeführt werden.[1]

Zwar müssen die Patientinnen zuvor eine Einwilligungserklärung für diese Art der Behandlung unterzeichnen, jedoch können die Übergänge zu sexuellem Missbrauch fließend sein. Beispielsweise kam es im März 2010 zur Anklage eines 56-jährigen Heilpraktikers aus Havixbeck, der in 19 Fällen in Ausübung seines Berufes ihm anvertraute Patientinnen sexuell missbraucht haben soll. Die Tatvorwürfe im Sinne der Anklage wies der Heilpraktiker vor Gericht zurück. Bestimmte angewandte Methoden zur Linderung der Beschwerden bestritt er nicht, sondern zeigte sich vielmehr von seinen Fähigkeiten überzeugt: "Wenn Patienten kommen, mache ich etwas, ohne zu denken. Ich werde gelenkt".[2] Der Heilpraktiker wurde zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt[3]. Einfluss auf das Strafmaß hatte der als Gutachter beauftragte D.O. Jean Marie A.T. Beuckels, der an der Universität Witten-Herdecke Lehrbeauftragter für das Fach Osteopathie ist[4] und darlegte, dass die so genannten Vaginaltouches (Berührung des Genitalbereiches) in der Osteopathie zu den anerkannten Methoden gehörten.[5]

Weblinks

Quellenverzeichnis