Laut Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (2010) handelt es sich bei dieser Therapieform um eine nicht wissenschaftlich anerkannte Therapieform, eine Wirksamkeit sei nicht belegt.<ref>Urteil OLG Frankfurt/Main, 27.05.2010 - 6 U 254/07</ref> | Laut Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (2010) handelt es sich bei dieser Therapieform um eine nicht wissenschaftlich anerkannte Therapieform, eine Wirksamkeit sei nicht belegt.<ref>Urteil OLG Frankfurt/Main, 27.05.2010 - 6 U 254/07</ref> |