Die FSU darf laut Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 11. Mai 1995 als rechtsextremistisch bezeichnet werden.
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Eine Zusammenarbeit mit der faschistischen Deutsch-Sozialen-Union (DSU) von Otto Strasser ist dokumentiert. Die FSU darf laut Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 11. Mai 1995 als rechtsextremistisch bezeichnet werden.