− | Im Jahre 1988 wurde in Österreich ein Strafverfahren gegen Otto Mühl eröffnet, in dem auch Sekten-Mitglieder gegen ihn aussagten. Die Anklage legte dar, dass das „gemeinsame Aufziehen des Nachwuchses“ für Mühl den sexuellen Missbrauch sowie die Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen nicht ausgeschlossen habe. Dem setzte Mühl entgegen, dass alle sexuellen Handlungen stets nach den selbstgesetzten Regeln der Gruppe erfolgten, wobei Kinder gelernt hätten, frühzeitig und bewusst mit ihrer Sexualität umzugehen. Dass dies im Ergebnis einen klaren Widerspruch zu den Gesetzen in Österreich bildete, wollte Mühl nicht anerkennen und er wies Vorschläge seiner Berater, etwa durch Reue ein günstigeres Urteil zu erzielen, bis zuletzt ab. Daneben wurde auch die Weitergabe von „weichen Drogen“ an Jugendliche und öffentliche Kritik als Erziehungsmittel angegriffen. Otto Mühl wurde 1991 zu sieben Jahren Haft verurteilt, die er vollständig verbüßen musste. Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer unter anderem: „''Mühl hat Terror ausgeübt. … Otto Muehl hat mit Menschen experimentiert, er hat sie manipuliert... Die Jugendlichen waren nicht freiwillig dort, er hatte ihnen die Eltern genommen und damit die Möglichkeit, die Kommune zu verlassen.“'' Nach Haftentlassung zog sich Muehl ins Ausland zurück. Seit 1998 lebt er mit seiner Sekte mit 14 Erwachsenen und deren Kindern in Portugal.<ref>[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13494080.html Der Spiegel 19/1989: "Wenn du ausziehst, wirst du eine Hure"]</ref> Auch dort soll weiter eine, so ein Kommunemitglied, "Generationen übergreifende Zärtlichkeit" praktiziert werden. | + | Im Jahre 1988 wurde in Österreich ein Strafverfahren gegen Otto Mühl eröffnet, in dem auch Sekten-Mitglieder gegen ihn aussagten. Die Anklage legte dar, dass das „gemeinsame Aufziehen des Nachwuchses“ für Mühl den sexuellen Missbrauch sowie die Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen nicht ausgeschlossen habe. Dem setzte Mühl entgegen, dass alle sexuellen Handlungen stets nach den selbstgesetzten Regeln der Gruppe erfolgten, wobei Kinder gelernt hätten, frühzeitig und bewusst mit ihrer Sexualität umzugehen. Dass dies im Ergebnis einen klaren Widerspruch zu den Gesetzen in Österreich bildete, wollte Mühl nicht anerkennen und er wies Vorschläge seiner Berater, etwa durch Reue ein günstigeres Urteil zu erzielen, bis zuletzt ab. Daneben wurde auch die Weitergabe von „weichen Drogen“ an Jugendliche und öffentliche Kritik als Erziehungsmittel angegriffen. Otto Mühl wurde 1991 zu sieben Jahren Haft verurteilt, die er vollständig verbüßen musste. Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer unter anderem: „''Mühl hat Terror ausgeübt. … Otto Muehl hat mit Menschen experimentiert, er hat sie manipuliert... Die Jugendlichen waren nicht freiwillig dort, er hatte ihnen die Eltern genommen und damit die Möglichkeit, die Kommune zu verlassen.“'' Nach Haftentlassung zog sich Muehl ins Ausland zurück. Seit 1998 lebt er mit seiner Sekte mit 14 Erwachsenen und deren Kindern in Portugal.<ref>[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13494080.html Der Spiegel 19/1989: "Wenn du ausziehst, wirst du eine Hure"]</ref> Auch dort soll weiter eine, so ein Kommunemitglied, "Generationen übergreifende Zärtlichkeit" praktiziert werden.<ref> Jürgen von Kremb: [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-30090534.html "Opfer der Kommune"] Der Spiegel 10/04. 1. März 2004, aufgerufen am 24. August 2011</ref> |