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==Rechtliche Situation ==
 
==Rechtliche Situation ==
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Die funktionellen Lebensmittel bewegen sich in Deutschland in der Grauzone zwischen Lebensmittel- und Arzneimittelgesetz. Sie gelten zwar als Lebensmittel und mussten daher bislang nicht die strengen Zulassungskriterien für Medikamente erfüllen, dürfen dafür aber – eigentlich - auch nicht mit „krankheitsbezogener“ Werbung vermarktet werden. Ausnahmeregelungen existieren jedoch für Lebensmittel, die als „diätetisch“ eingestuft werden.<ref>http://www.g-o.de/dossier-detail-139-4.html</ref>
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Für Lebensmittel gilt in Deutschland ein Verbot für "gesundheitsbezogene" Werbung. So darf zum Beispiel nicht damit geworben werden, dass ein Lebensmittel Kinder vor Osteoporose im Alter schützt. Viele Werbeaussagen zu Functional Food wie "unterstützt die Immunabwehr" bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, gelten aber noch als zulässig.
 
Für Lebensmittel gilt in Deutschland ein Verbot für "gesundheitsbezogene" Werbung. So darf zum Beispiel nicht damit geworben werden, dass ein Lebensmittel Kinder vor Osteoporose im Alter schützt. Viele Werbeaussagen zu Functional Food wie "unterstützt die Immunabwehr" bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, gelten aber noch als zulässig.
  
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