Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
6 Bytes hinzugefügt ,  16:04, 29. Jun. 2010
Zeile 9: Zeile 9:     
==Rechtliche Situation==
 
==Rechtliche Situation==
Stevia unterliegt der Novel-Food-Verordnung (''Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten'') und ist EU-weit nicht als Lebensmittel zugelassen, weil der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) in einer Stellungnahme vom 17.&nbsp;Juni 1999 erklärt hat, dass die Sicherheitsstudien zu Steviosid bisher nicht ausreichten, um eine Unbedenklichkeit zu belegen <ref>Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission zu ''Stevia Rebaudiana Bertoni'' Pflanzen und Blätter</ref>. Produkte aus der Pflanze Stevia rebaudiana fallen als neuartiges Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel
+
Stevia unterliegt der Novel-Food-Verordnung (''Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten'') und ist EU-weit nicht als Lebensmittel zugelassen, weil der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) in einer Stellungnahme vom 17.&nbsp;Juni 1999 erklärt hat, dass die Sicherheitsstudien zu Steviosid bisher nicht ausreichten, um eine Unbedenklichkeit zu belegen. Produkte aus der Pflanze Stevia rebaudiana fallen als neuartiges Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel
und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel Food Verordnung).<ref>www.bfr.bund.de/cm/208/suesse_blaetter_von_stevia_rebaudiana.pdf</ref>
+
und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel Food Verordnung)<ref>http://www.bfr.bund.de/cm/208/suesse_blaetter_von_stevia_rebaudiana.pdf</ref><ref>Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission zu ''Stevia Rebaudiana Bertoni'' Pflanzen und Blätter</ref>.
    
In einigen südamerikanischen und asiatischen Ländern, vor allem Japan, Südkorea und Brasilien sowie in der Schweiz hingegen darf Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln offiziell als Süßungsmittel zugesetzt werden. In den USA darf Stevia nur als [[Nahrungsergänzungsmittel]] vertrieben werden.  
 
In einigen südamerikanischen und asiatischen Ländern, vor allem Japan, Südkorea und Brasilien sowie in der Schweiz hingegen darf Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln offiziell als Süßungsmittel zugesetzt werden. In den USA darf Stevia nur als [[Nahrungsergänzungsmittel]] vertrieben werden.  
8.902

Bearbeitungen

Navigationsmenü