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==Rechtliche Situation==
 
==Rechtliche Situation==
Stevia unterliegt der Novel-Food-Verordnung (''Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten'') und ist EU-weit nicht als Lebensmittel zugelassen, weil der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) in einer Stellungnahme vom 17.&nbsp;Juni 1999 erklärt hat, dass die Sicherheitsstudien zu Steviosid bisher nicht ausreichten, um eine Unbedenklichkeit zu belegen. <ref>Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission zu ''Stevia Rebaudiana Bertoni'' Pflanzen und Blätter</ref>. Produkte aus der Pflanze Stevia rebaudiana fallen als neuartiges Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel
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Stevia unterliegt der Novel-Food-Verordnung (''Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten'') und ist EU-weit nicht als Lebensmittel zugelassen, weil der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) in einer Stellungnahme vom 17.&nbsp;Juni 1999 erklärt hat, dass die Sicherheitsstudien zu Steviosid bisher nicht ausreichten, um eine Unbedenklichkeit zu belegen <ref>Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission zu ''Stevia Rebaudiana Bertoni'' Pflanzen und Blätter</ref>. Produkte aus der Pflanze Stevia rebaudiana fallen als neuartiges Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel
 
und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel Food Verordnung).<ref>www.bfr.bund.de/cm/208/suesse_blaetter_von_stevia_rebaudiana.pdf</ref>
 
und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel Food Verordnung).<ref>www.bfr.bund.de/cm/208/suesse_blaetter_von_stevia_rebaudiana.pdf</ref>
  
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