Ein wissenschaftlicher Beleg für die angebliche Wirksamkeit der auch als "Funktionsmittel" bezeichneten Schüßler-Salze existiert nicht. Trotzdem können sie ganz legal über Apotheken und über das Internet verkauft werden. Dies begründet sich in ihrer deklarierten Zugehörigkeit zur Homöopathie, die als so genannte "besondere Therapierichtung" keiner klinisch-kontrollierten Arzneimittelprüfung außerhalb des eigenen [[Binnenkonsens]]es unterliegt.
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Ein wissenschaftlicher Beleg für eine Wirksamkeit der auch als "Funktionsmittel" bezeichneten Schüßler-Salze existiert nicht. Trotzdem können sie ganz legal über Apotheken und über das Internet verkauft werden. Dies begründet sich in ihrer deklarierten Zugehörigkeit zur Homöopathie, die als so genannte "besondere Therapierichtung" keiner klinisch-kontrollierten Arzneimittelprüfung außerhalb des eigenen [[Binnenkonsens]]es unterliegt.