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Es handelt sich bei dieser wissenschaftlichen Untersuchung um eine gesundheitsökonomische Analyse der Wirkungen des Einbezuges komplementärmedizinischer Leistungen in die Krankenversicherung. Sie hat in der Schweiz für massiven politischen Wirbel gesorgt, da sie Mehrkosten komplementärer Verfahren nachweist, obgleich diese keine Verbesserung der Gesundheitslage erbringen. In Österreich und Deutschland blieb diese Studie, wohl auch wegen exzellenter Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit der komplementären Szenen (v.a. [[Akupunktur]] und [[Homöopathie]]) nahezu unbeachtet.
 
Es handelt sich bei dieser wissenschaftlichen Untersuchung um eine gesundheitsökonomische Analyse der Wirkungen des Einbezuges komplementärmedizinischer Leistungen in die Krankenversicherung. Sie hat in der Schweiz für massiven politischen Wirbel gesorgt, da sie Mehrkosten komplementärer Verfahren nachweist, obgleich diese keine Verbesserung der Gesundheitslage erbringen. In Österreich und Deutschland blieb diese Studie, wohl auch wegen exzellenter Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit der komplementären Szenen (v.a. [[Akupunktur]] und [[Homöopathie]]) nahezu unbeachtet.
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Beginnend im Oktober 1993 erhielten 7.500 zufällig ausgewählte Versicherte der Schweizer Krankenkasse Helvetia während 3 Jahren kostenlos eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin. Das Zusatzpaket umfasste eine Behandlung durch einen Arzt/Naturarzt, wobei Kosten für Behandlungen durch Akupunktur, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin und Osteopathie bis zu einem Betrag von 500 SF/Jahr (1993/94) bzw. bis 1.000 SF/Jahr (1995) übernommen wurden. Medikamentenkosten, die aufgrund von Verordnungen anfielen, wurden nur innerhalb des jeweiligen Maximalbetrages erstattet. Die normale Grundversicherung der Helvetia-Versicherten wurde also kostenlos um einen Alternativ-Grundsockel erweitert.
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Beginnend im Oktober 1993 erhielten 7.500 zufällig ausgewählte Versicherte der Schweizer Krankenkasse Helvetia während 3 Jahren kostenlos eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin. Das Zusatzpaket umfasste eine Behandlung durch einen Arzt/Naturarzt, wobei Kosten für Behandlungen durch Akupunktur, Homöopathie, [[Neuraltherapie]], [[Phytotherapie]], [[anthroposophische Medizin]] und [[Osteopathie]] bis zu einem Betrag von 500 SF/Jahr (1993/94) bzw. bis 1.000 SF/Jahr (1995) übernommen wurden. Medikamentenkosten, die aufgrund von Verordnungen anfielen, wurden nur innerhalb des jeweiligen Maximalbetrages erstattet. Die normale Grundversicherung der Helvetia-Versicherten wurde also kostenlos um einen Alternativ-Grundsockel erweitert.
    
Zusätzlich wurde Teilnehmern auf freiwilliger Basis ein weiteres, Extrapaket namens Helsana angeboten. Hierbei wurden Behandlungen durch einen Naturarzt bis zu 1.500 SF/Jahr oder einen Arzt bis zu 2.000 SF/Jahr übernommen. Heilanwendungen durch einen Arzt/Naturarzt waren bis zu 1.000 SF/Jahr gedeckt und es wurden auch stationäre Kosten bis zu 1.000 SF/Jahr übernommen, so dass im Idealfall bis zu 4.000 SF/Jahr an Alternativmedizin erstattungsfähig war. Die erstattungsfähigen Verfahren entsprachen jenen in der oben genannten zusätzlichen Alternativ-Grundsockelversorgung.
 
Zusätzlich wurde Teilnehmern auf freiwilliger Basis ein weiteres, Extrapaket namens Helsana angeboten. Hierbei wurden Behandlungen durch einen Naturarzt bis zu 1.500 SF/Jahr oder einen Arzt bis zu 2.000 SF/Jahr übernommen. Heilanwendungen durch einen Arzt/Naturarzt waren bis zu 1.000 SF/Jahr gedeckt und es wurden auch stationäre Kosten bis zu 1.000 SF/Jahr übernommen, so dass im Idealfall bis zu 4.000 SF/Jahr an Alternativmedizin erstattungsfähig war. Die erstattungsfähigen Verfahren entsprachen jenen in der oben genannten zusätzlichen Alternativ-Grundsockelversorgung.
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