Das Ephedra-Kraut selbst kann man nicht mehr in deutschen Apotheken ohne Rezept erwerben, denn seit der Änderung des Arzneimittelgesetzes AmG vom 1. April 2006 sind nun sämtliche ephedrinhaltigen Substanzen (inkl. Pflanzenteile) rezeptpflichtig. Ephedra (Meerträubel) unterliegt der Kategorie 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes (GÜG), da Ephedrin als Ausgangsstoff für die illegale chemische Synthese von Methamphetamin ("Meth"), einer Droge mit hohem Potential für Sucht und körperliche Schäden, dienen kann.
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Das Ephedra-Kraut selbst kann man nicht mehr in deutschen Apotheken ohne Rezept erwerben, denn seit der Änderung des Arzneimittelgesetzes (AmG) vom 1. April 2006 sind nun sämtliche ephedrinhaltigen Substanzen (inkl. Pflanzenteile) rezeptpflichtig. Ephedra (Meerträubel) unterliegt der Kategorie 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes (GÜG), da Ephedrin als Ausgangsstoff für die illegale chemische Synthese von Methamphetamin ("Meth"), einer Droge mit hohem Potential für Sucht und körperliche Schäden, dienen kann.