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==2024: Dokumentation Spenderinitiative==
 
==2024: Dokumentation Spenderinitiative==
 
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Guten Morgen, liebe Interessierte. Heute wende ich mich insbesondere an die ehemaligen Spender des Corona-Ausschusses, denn vieles, was man bisher durch den Strafprozess gegen Dr. Rainer Füllmich über die Gesellschaft, deren finanzielle Mittel und ihre Verwendung erfahren hat, entspricht nicht dem ursprünglichen Spenderwillen.<br>
Guten Morgen, liebe Interessierte. Heute wende ich mich insbesondere an die ehemaligen Spender des Corona-Ausschusses, denn vieles, was man bisher durch den Strafprozess gegen Dr. Rainer Füllmich über die Gesellschaft, deren finanzielle Mittel und ihre Verwendung erfahren hat, entspricht nicht dem ursprünglichen Spenderwillen.
   
Auf diesem Grund wurde eine Spenderinitiative gegründet. Interessierte können sich unter www.schutz-ca-mittel.de anschließen.
 
Auf diesem Grund wurde eine Spenderinitiative gegründet. Interessierte können sich unter www.schutz-ca-mittel.de anschließen.
In diesem Video möchte ich darlegen, was die genauen Hintergründe der Spenderinitiative sind, welche Ziele sich verfolgt, wie die Spenderinitiative vorgehen wird, wie sie organisiert ist und wie sie sich finanziert.
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In diesem Video möchte ich darlegen, was die genauen Hintergründe der Spenderinitiative sind, welche Ziele sich verfolgt, wie die Spenderinitiative vorgehen wird, wie sie organisiert ist und wie sie sich finanziert.<br>
 
Es handelt sich um eine Spenderinitiative zum Schutz der Mittel des Corona-Ausschusses vor Zweckentfremden.
 
Es handelt sich um eine Spenderinitiative zum Schutz der Mittel des Corona-Ausschusses vor Zweckentfremden.
Zum Hintergrund. Der Corona-Ausschuss, ursprünglich gegründet von Dr. Rainer Füllmich, Viviane Fischer, Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer, hatte eine enorme nationale sowie internationale Reichweite.
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Zum Hintergrund. Der Corona-Ausschuss, ursprünglich gegründet von Dr. Rainer Füllmich, Viviane Fischer, Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer, hatte eine enorme nationale sowie internationale Reichweite.<br>
Er hat Spendensummen in Millionenhöhe eingenommen. Derzeit befinden sich die ehemaligen Gesellschaften in zivilrechtlichen Streitigkeiten gegen Dr. Rainer Füllmich laufend strafrechtliche Ermittlungen.
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Er hat Spendensummen in Millionenhöhe eingenommen. Derzeit befinden sich die ehemaligen Gesellschaften in zivilrechtlichen Streitigkeiten gegen Dr. Rainer Füllmich laufend strafrechtliche Ermittlungen.<br>
Er befindet sich in Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Untreue. Die Geschäftsanteile der Gesellschaft halten momentan Dr. Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Viviane Fischer.
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Er befindet sich in Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Untreue. Die Geschäftsanteile der Gesellschaft halten momentan Dr. Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Viviane Fischer.<br>
Dr. Rainer Füllmich wurden die Geschäftsanteile entzogen. Viviane Fischer wurde als Geschäftsführerin abgesetzt.
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Dr. Rainer Füllmich wurden die Geschäftsanteile entzogen. Viviane Fischer wurde als Geschäftsführerin abgesetzt.<br>
 
Wieder die Gesellschaft, noch deren Gemeinnützigkeit sind bis heute eingetragen, deshalb droht, dass die Gesellschaft als GBR eingestuft wird.
 
Wieder die Gesellschaft, noch deren Gemeinnützigkeit sind bis heute eingetragen, deshalb droht, dass die Gesellschaft als GBR eingestuft wird.
 
Das würde bedeuten, dass das Einkommen der potenziellen GBR von den Gesellschaften zu je 25 Prozent zu versteuern wäre.
 
Das würde bedeuten, dass das Einkommen der potenziellen GBR von den Gesellschaften zu je 25 Prozent zu versteuern wäre.
 
Die aktuell die Gesellschaft kontrollierenden, Geschäftsführenden Gesellschaften argumentierten im Rahmen der Zeugenvernehmung im laufenden Strafprozess gegen Dr. Rainer Füllmich,
 
Die aktuell die Gesellschaft kontrollierenden, Geschäftsführenden Gesellschaften argumentierten im Rahmen der Zeugenvernehmung im laufenden Strafprozess gegen Dr. Rainer Füllmich,
 
dass sie beabsichtigen das Gesellschaftsvermögen zur Begleichung ihres persönlichen Steuerrisikos zu nutzen.
 
dass sie beabsichtigen das Gesellschaftsvermögen zur Begleichung ihres persönlichen Steuerrisikos zu nutzen.
Aus Sicht der Spender wäre es ein Schlag ins Gesicht, wenn ihre Spenden nun Zweck entfremdet und zu großen Teilen durch die Einkommenssteuerpflicht der Gesellschaft an das Finanzamt des Staates weitergereicht würden,
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Aus Sicht der Spender wäre es ein Schlag ins Gesicht, wenn ihre Spenden nun Zweck entfremdet und zu großen Teilen durch die Einkommenssteuerpflicht der Gesellschaft an das Finanzamt des Staates weitergereicht würden, welcher massiv kritisiert wurde und welcher noch immer keine nennenswerte Aufarbeitung begonnen hat.<br>
welcher massiv kritisiert wurde und welcher noch immer keine nennenswerte Aufarbeitung begonnen hat.
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Eine GBR ist selbst nicht steuerpflichtig, lediglich die einzelnen Gesellschaften haften persönlich für diese durch sie selbst verschuldete Steuerpflicht. Es steht jedem Gesellschafter frei, diese Einnahmen privat zu versteuern.<br>
Eine GBR ist selbst nicht steuerpflichtig, lediglich die einzelnen Gesellschaften haften persönlich für diese durch sie selbst verschuldete Steuerpflicht.
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Aufgabe der Spendergemeinschaft ist es jedoch zu verhindern, dass dafür Spendengelder Zweck entfremdet werden.<br>
Es steht jedem Gesellschafter frei, diese Einnahmen privat zu versteuern.
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Zur Eintragung der Gesellschaft und deren Gemeinnützigkeit<br>
Aufgabe der Spendergemeinschaft ist es jedoch zu verhindern, dass dafür Spendengelder Zweck entfremdet werden.
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Zur Verhinderung der Einstufung als GBR bedarf es der Eintragung der Gesellschaft zur Verhinderung einer Steuerpflicht der Kapitalgesellschaft der Eintragung der Gemeinnützigkeit.<br>
Zur Eintragung der Gesellschaft und deren Gemeinnützigkeit
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Zur Verhinderung der Einstufung als GBR bedarf es der Eintragung der Gesellschaft zur Verhinderung einer Steuerpflicht der Kapitalgesellschaft der Eintragung der Gemeinnützigkeit.
   
Nach aktuellen Erkenntnissen aus dem Strafprozess bedarf es zunächst einer Namensänderung, um die notwendigen Schritte einleiten zu können.
 
Nach aktuellen Erkenntnissen aus dem Strafprozess bedarf es zunächst einer Namensänderung, um die notwendigen Schritte einleiten zu können.
Dies wiederum muss von allen ursprünglichen Gesellschaften beauftragt werden.
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Dies wiederum muss von allen ursprünglichen Gesellschaften beauftragt werden.<br>
Aus Sicht der Gesellschaft erscheint das, aufgrund der Streitigkeiten untereinander, unmöglich zu sein.
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Aus Sicht der Gesellschaft erscheint das, aufgrund der Streitigkeiten untereinander, unmöglich zu sein.<br>
Aus Sicht der Spender ist diese die Eintragung verhindern der Einstellung blanker hohen, weil sie einzig auf der Verweigerung der Gesellschaft beruht.
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Aus Sicht der Spender ist diese die Eintragung verhindern der Einstellung blanker hohen, weil sie einzig auf der Verweigerung der Gesellschaft beruht.<br>
Zur Vermögenslage und zum Steuerrisiko
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Zur Vermögenslage und zum Steuerrisiko<br>
 
Der aktuelle Strafprozess gegen Dr. Rainer Füllmich bietet momentan einen groben Einblick in die finanzielle Situation des Ausschusses.
 
Der aktuelle Strafprozess gegen Dr. Rainer Füllmich bietet momentan einen groben Einblick in die finanzielle Situation des Ausschusses.
Seit August 2022 hatte der Ausschuss kein Geld mehr auf dem Konto.
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Seit August 2022 hatte der Ausschuss kein Geld mehr auf dem Konto.<br>
Es gab Forderungen gegen Viviane Fischer in Höhe von 100.000 Euro sowie gegen Dr. Rainer Füllmich in Höhe von 700.000 Euro.
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Es gab Forderungen gegen Viviane Fischer in Höhe von 100.000 Euro sowie gegen Dr. Rainer Füllmich in Höhe von 700.000 Euro. Außerdem Goldreserven in Höhe von derzeit 1,2 Millionen Euro, welche aktuell bei Degussa eingelagert sind.<br>
Außerdem Goldreserven in Höhe von derzeit 1,2 Millionen Euro, welche aktuell bei Degussa eingelagert sind.
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Die Forderung gegen Viviane Fischer wurde noch im Jahr 2022 von ihr zurückgeführt.<br>
Die Forderung gegen Viviane Fischer wurde noch im Jahr 2022 von ihr zurückgeführt.
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Das Geld ist womöglich in laufende Kosten geflossen.<br>
Das Geld ist womöglich in laufende Kosten geflossen.
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Sowohl Dr. Rainer Füllmich als auch Viviane Fischer hatten zuletzt ihre eigenen Formate außerhalb dieser Gesellschaft.<br>
Sowohl Dr. Rainer Füllmich als auch Viviane Fischer hatten zuletzt ihre eigenen Formate außerhalb dieser Gesellschaft.
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Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann haben den Zweck der Gesellschaft offenbar bisher nicht weiter verfolgt.<br>
Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann haben den Zweck der Gesellschaft offenbar bisher nicht weiter verfolgt.
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Zwischenzeitlich kann die Gesellschaft noch als leere Höhle angesehen werden.<br>
Zwischenzeitlich kann die Gesellschaft noch als leere Höhle angesehen werden.
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Folglich ergibt sich ein mögliches Vermögen in Höhe von 1,9 Millionen Euro, welche sich aus 1,2 Millionen Euro Gold sowie 700.000 Euro Forderungen gegen Dr. Rainer Füllmich aus einem Darlehensvertrag zusammensetzt.<br>
Folglich ergibt sich ein mögliches Vermögen in Höhe von 1,9 Millionen Euro,
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Nimmt man an, dass diese 1,9 Millionen Euro das zu versteuerende Einkommen der Gesellschafter der potenziellen GBR ist, welches mit 42 Prozent zu versteuern wäre, ergäbe sich in Summe eine persönliche Steuerschuld der Gesellschafter in Höhe von ca. 800.000 Euro.<br>
welche sich aus 1,2 Millionen Euro Gold sowie 700.000 Euro Forderungen gegen Dr. Rainer Füllmich aus einem Darlehensvertrag zusammensetzt.
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Nimmt man an, dass diese 1,9 Millionen Euro das zu versteuerende Einkommen einer Kapitalgesellschaft sind, würde sich die zu versteuerende Summe der Gesellschaft auf 285.000 Euro belaufen.<br>
Nimmt man an, dass diese 1,9 Millionen Euro das zu versteuerende Einkommen der Gesellschafter der potenziellen GBR ist,
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Die aktuellen Vermögenspositionen befinden sich derzeit nicht im Zugriffsbereich der Gesellschaft.<br>
welches mit 42 Prozent zu versteuern wäre, ergäbe sich in Summe eine persönliche Steuerschuld der Gesellschafter in Höhe von ca. 800.000 Euro.
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Zum Ziel der Spenderinitiative. Die Spenderinitiative verfolgt zwei Ziele.<br>
Nimmt man an, dass diese 1,9 Millionen Euro das zu versteuerende Einkommen einer Kapitalgesellschaft sind,
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Ein Ziel ist es, eine Zweckentfremdung zu verhindern.<br>
würde sich die zu versteuerende Summe der Gesellschaft auf 285.000 Euro belaufen.
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Eine solche Zweckentfremdung sieht die Spendergemeinschaft sowohl darin, das Vermögen zur Begleichung privatrechtlicher Steuerforderungen für den Fall einer Einstufung als GBR, als auch das Vermögen zur Begleichung etwaiger Körperschaftssteuerzahlungen zu nutzen. Hierfür wird sich die Spenderinitiative darum bemühen, den Gesellschaftern trotz der scheinbar unüberwindbaren Streitigkeiten Wege aufzuzeigen, der notwendigen Namensänderungen zuzustimmen, um schlussendlich die Eintragung der Gemeinnützigkeit erfolgreich zu vollziehen.<br>
Die aktuellen Vermögenspositionen befinden sich derzeit nicht im Zugriffsbereich der Gesellschaft.
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Sollten die Gesellschafter eine Namensänderung verhindern, machen sie sich nach Ansicht der Spenderinitiative der Untreue strafbar, denn die Gelder waren nie dafür gedacht, das Finanzamt zu bedienen.<br>
Zum Ziel der Spenderinitiative. Die Spenderinitiative verfolgt zwei Ziele.
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Ein Ziel ist es, eine Zweckentfremdung zu verhindern.
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Eine solche Zweckentfremdung sieht die Spendergemeinschaft sowohl darin,
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das Vermögen zur Begleichung privatrechtlicher Steuerforderungen für den Fall einer Einstufung als GBR,
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als auch das Vermögen zur Begleichung etwaiger Körperschaftssteuerzahlungen zu nutzen.
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Hierfür wird sich die Spenderinitiative darum bemühen, den Gesellschaftern trotz der scheinbar unüberwindbaren Streitigkeiten Wege aufzuzeigen,
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der notwendigen Namensänderungen zuzustimmen, um schlussendlich die Eintragung der Gemeinnützigkeit erfolgreich zu vollziehen.
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Sollten die Gesellschafter eine Namensänderung verhindern,
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machen sie sich nach Ansicht der Spenderinitiative der Untreue strafbar,
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denn die Gelder waren nie dafür gedacht, das Finanzamt zu bedienen.
   
Ein weiteres Ziel der Spendergemeinschaft ist es, sicherzugehen, dass die Spendengelder ihrem eigentlichen Zweck zugute kommen.
 
Ein weiteres Ziel der Spendergemeinschaft ist es, sicherzugehen, dass die Spendengelder ihrem eigentlichen Zweck zugute kommen.
Dass die Verwendung der Gelder für die Spender völlig im Unklaren liegt,
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Dass die Verwendung der Gelder für die Spender völlig im Unklaren liegt, da derzeit nur noch Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann als Geschäftsführer die Gesellschaft kontrollieren, ist inakzeptabel.<br>
da derzeit nur noch Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann als Geschäftsführer die Gesellschaft kontrollieren, ist inakzeptabel.
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Insbesondere die Aussage, wie Viane Fischer im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung im Strafprozess gegen Dr. Rainer Füllmich, wonach sich der geschäftsführende Gesellschafter Dr. Justus Hoffmann nicht an den Spendensweck gebunden fühlt, lässt den Spendern keine andere Wahl, als ihren Einfluss auf die Mittelverwendung gelten zu machen.
Insbesondere die Aussage, wie Viane Fischer im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung im Strafprozess gegen Dr. Rainer Füllmich,
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wonach sich der geschäftsführende Gesellschafter Dr. Justus Hoffmann nicht an den Spendensweck gebunden fühlt,
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lässt den Spendern keine andere Wahl, als ihren Einfluss auf die Mittelverwendung gelten zu machen.
   
Hierzu wird die Spenderinitiative abfragen, welcher der folgenden Gesellschaften die Mittel zur Verfügung stehen sollen.
 
Hierzu wird die Spenderinitiative abfragen, welcher der folgenden Gesellschaften die Mittel zur Verfügung stehen sollen.
Entweder der ursprünglichen Stiftung Corona-Ausschuss-Vorschalt UG,
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Entweder der ursprünglichen Stiftung Corona-Ausschuss-Vorschalt UG, welche derzeit kontrolliert wird durch Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer, oder der Stiftung Corona-Ausschuss, welche kontrolliert wird durch Viviane Fischer, oder dem ICIC, welches kontrolliert wird durch Dr. Rainer Füllmich.<br>
welche derzeit kontrolliert wird durch Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer,
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Zum Vorgehen der Spenderinitiative.<br>
oder der Stiftung Corona-Ausschuss, welche kontrolliert wird durch Viviane Fischer,
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Die Spenderinitiative bündelt zunächst potentiell geschädigte Spender durch Aufnahme in die Initiative. Hierfür wird eine einmalige Schutzgebühr in Höhe von 10 Euro erhoben. Dieses Geld wird einzig zur Zielerreichung genutzt. Die nachgewiesenen Spender erhalten ein Stimmrecht zur Mittelverwendung der Restmittel des Corona-Ausschusses, gleichwohl mangelst direkte Einflussmöglichkeiten auf die Geschäfte der ursprünglichen Stiftung Corona-Ausschuss-Vorschalt UG, keine Garantie für deren Umsetzung gegeben werden kann.
oder dem ICIC, welches kontrolliert wird durch Dr. Rainer Füllmich.
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Zum Vorgehen der Spenderinitiative.
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Die Spenderinitiative bündelt zunächst potentiell geschädigte Spender durch Aufnahme in die Initiative.
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Hierfür wird eine einmalige Schutzgebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.
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Dieses Geld wird einzig zur Zielerreichung genutzt.
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Die nachgewiesenen Spender erhalten ein Stimmrecht zur Mittelverwendung der Restmittel des Corona-Ausschusses,
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gleichwohl mangelst direkte Einflussmöglichkeiten auf die Geschäfte der ursprünglichen Stiftung Corona-Ausschuss-Vorschalt UG,
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keine Garantie für deren Umsetzung gegeben werden kann.
   
Die Spenderinitiative wird jedoch entsprechend dem konsolidierten Spenderwillen Druck auf die Gesellschaft ausüben.
 
Die Spenderinitiative wird jedoch entsprechend dem konsolidierten Spenderwillen Druck auf die Gesellschaft ausüben.
Die Spenderinitiative wird sich anweitlich vertreten lassen, um ihre Rechte hinreichend zu beleuchten
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Die Spenderinitiative wird sich anweitlich vertreten lassen, um ihre Rechte hinreichend zu beleuchten und daraus die notwendigen Schritte abzuleiten. Aus Vorgesprächen wurde bereits eine Musterfeststellungsklage in Erwägung gezogen.<br>
und daraus die notwendigen Schritte abzuleiten.
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Es ist der Spenderinitiative wichtig hervorzuheben, dass sie einzig daran interessiert ist, ihre Spenden vor unberechtigter Nutzung zu schützen. Sie, die Spenderinitiative als Rahmen, wird sich von keiner Seite der aktuellen die Streitigkeiten in volvierten Parteien instrumentalisieren lassen. Es zählt einzig der Spenderwille.<br>
Aus Vorgesprächen wurde bereits eine Musterfeststellungsklage in Erwägung gezogen.
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Zur Organisation der Spenderinitiative.<br>
Es ist der Spenderinitiative wichtig hervorzuheben, dass sie einzig daran interessiert ist, ihre Spenden vor unberechtigter Nutzung zu schützen.
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Sie, die Spenderinitiative als Rahmen, wird sich von keiner Seite der aktuellen die Streitigkeiten in volvierten Parteien instrumentalisieren lassen.
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Es zählt einzig der Spenderwille.
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Zur Organisation der Spenderinitiative.
   
Die Spenderinitiative ist als nicht eingetragener Verein organisiert, welcher als Rahmen zur Durchsetzung der Spenderinteressen fungiert.
 
Die Spenderinitiative ist als nicht eingetragener Verein organisiert, welcher als Rahmen zur Durchsetzung der Spenderinteressen fungiert.
Ich, Nicole Wolff, bin als Vorsitzender dieser Spenderinitiative tätig und darf Ihnen versichern, dass die Struktur und das Vorgehen darauf ausgerichtet sind,
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Ich, Nicole Wolff, bin als Vorsitzender dieser Spenderinitiative tätig und darf Ihnen versichern, dass die Struktur und das Vorgehen darauf ausgerichtet sind, dass einzig der Spenderwille zählt. Auf zweierlei Wegen wird eine Einflussnahme der oben genannten Viergesellschafter Dr. Rainer Füllmich, Viviane Fischer, Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer, auf diese Initiative ausgeschlossen.<br>
dass einzig der Spenderwille zählt.
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Erstens.<br>
Auf zweierlei Wegen wird eine Einflussnahme der oben genannten Viergesellschafter Dr. Rainer Füllmich, Viviane Fischer, Dr. Justus Hoffmann und Antonia Fischer,
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Die Organe des Vereins, welcher zur Durchsetzung der Spenderinteressen fungiert, insbesondere der Vorstand, sind selbst nicht stimmberechtigt in Bezug auf die Abstimmung über die Verwendung der Mittel, welche den Gesellschaftern zur Vermeidung einer Rückforderungsgeldmachung der Spenden vorgeschlagen wird.<br>
auf diese Initiative ausgeschlossen.
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Zweitens.<br>
Erstens.
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Die Organe des Vereins, welcher zur Durchsetzung der Spenderinteressen fungiert, insbesondere der Vorstand, sind selbst nicht stimmberechtigt in Bezug auf die Abstimmung über die Verwendung der Mittel,
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welche den Gesellschaftern zur Vermeidung einer Rückforderungsgeldmachung der Spenden vorgeschlagen wird.
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Zweitens.
   
Die im Verein gebündelten Spender haben kein Mitspracherecht in Bezug auf die Struktur und Vorgehensweise zur Umsetzung der Vereinsinteressen.
 
Die im Verein gebündelten Spender haben kein Mitspracherecht in Bezug auf die Struktur und Vorgehensweise zur Umsetzung der Vereinsinteressen.
Hierdurch wird ausgeschlossen, dass meinungsstarke Spender aus dem Umfeld der Gesellschaft da eingeschleust werden und die Initiative unterwandern.
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Hierdurch wird ausgeschlossen, dass meinungsstarke Spender aus dem Umfeld der Gesellschaft da eingeschleust werden und die Initiative unterwandern.<br>
 
Gleichwohl wird den an der Spenderinitiative teilnehmenden Spendern das unter Punkt fünf genannte Vorgehen der Spenderinitiative garantiert.
 
Gleichwohl wird den an der Spenderinitiative teilnehmenden Spendern das unter Punkt fünf genannte Vorgehen der Spenderinitiative garantiert.
Zur Finanzierung der Spenderinitiative.
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Zur Finanzierung der Spenderinitiative.<br>
 
Die Spenderinitiative finanziert sich durch die Schutzgebühr der teilnehmenden Spender, deren Interessen vertreten werden sowie durch Spenden.
 
Die Spenderinitiative finanziert sich durch die Schutzgebühr der teilnehmenden Spender, deren Interessen vertreten werden sowie durch Spenden.
 
Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass Dritte, welche die Spenderinitiative finanziell unterstützen, kein Mitspracherecht haben.
 
Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass Dritte, welche die Spenderinitiative finanziell unterstützen, kein Mitspracherecht haben.
 
Hierdurch wird analog zu Punkt sechs eine inhaltliche bzw. strukturelle Einflussnahme ausgeschlossen.
 
Hierdurch wird analog zu Punkt sechs eine inhaltliche bzw. strukturelle Einflussnahme ausgeschlossen.
Die Mittel werden einzig zur Durchsetzung der Spenderinteressen eingesetzt.
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Die Mittel werden einzig zur Durchsetzung der Spenderinteressen eingesetzt.<br>
 
Organe des Vereins insbesondere der Vorstand erhalten keine Zuwendungen außerhalb von mit dem Vereinszweck verbundenen Auslagen.
 
Organe des Vereins insbesondere der Vorstand erhalten keine Zuwendungen außerhalb von mit dem Vereinszweck verbundenen Auslagen.
Interessierte können das alles nochmal unter www.schutz-ca-mittel.de nachlesen und sich ab sofort der Spenderinitiative anschließen bzw. diese unterstützen.
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Interessierte können das alles nochmal unter www.schutz-ca-mittel.de nachlesen und sich ab sofort der Spenderinitiative anschließen bzw. diese unterstützen.<br>
Gleichzeitig mit dieser Ankündigung werden die vier Beteiligten Dr. Rainer Füllmich, Viviane Fischer, Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann über die Gründung der Initiative informiert.
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Gleichzeitig mit dieser Ankündigung werden die vier Beteiligten Dr. Rainer Füllmich, Viviane Fischer, Antonia Fischer und Dr. Justus Hoffmann über die Gründung der Initiative informiert.<br>
Leiten Sie diese Informationen gern in Ihrem Umfeld weiter, denn der Erfolg der Spenderinitiative ist maßgeblich von der Spendensumme abhängig, welche Inform des Spendenrückforderungsrisikos den Druck auf die Gesellschaft erhöht.
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Leiten Sie diese Informationen gern in Ihrem Umfeld weiter, denn der Erfolg der Spenderinitiative ist maßgeblich von der Spendensumme abhängig, welche Inform des Spendenrückforderungsrisikos den Druck auf die Gesellschaft erhöht.<br>
 
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
 
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
  
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