Das Bundesverfassungsgericht hob am 22. Dezember 2021 die Verurteilung auf Unterlassung durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg auf. Das OLG habe die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit unzureichend berücksichtigt. Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, müsse eine scharfe Reaktion ''»auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert«'', begründete das Gericht seine Entscheidung. Weiter heisst es: | Das Bundesverfassungsgericht hob am 22. Dezember 2021 die Verurteilung auf Unterlassung durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg auf. Das OLG habe die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit unzureichend berücksichtigt. Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, müsse eine scharfe Reaktion ''»auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert«'', begründete das Gericht seine Entscheidung. Weiter heisst es: |