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:''„Die von der Mitarbeiterin kritisierten antisemitischen und verschwörungsideologischen Aussagen ähneln dem Weltbild des Attentäters von Halle, der von einer jüdischen Weltverschwörung überzeugt war. Wenn nicht einmal jetzt Gerichte erkennen, wo Antisemitismus anfängt und wie er sich äußert, ist das ein Skandal“''<ref>https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/pressemitteilungen/urteil-im-prozess-gegen-xavier-naidoo-herber-rueckschlag-fuer-die-meinungsfreiheit/</ref>
 
:''„Die von der Mitarbeiterin kritisierten antisemitischen und verschwörungsideologischen Aussagen ähneln dem Weltbild des Attentäters von Halle, der von einer jüdischen Weltverschwörung überzeugt war. Wenn nicht einmal jetzt Gerichte erkennen, wo Antisemitismus anfängt und wie er sich äußert, ist das ein Skandal“''<ref>https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/pressemitteilungen/urteil-im-prozess-gegen-xavier-naidoo-herber-rueckschlag-fuer-die-meinungsfreiheit/</ref>
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Das Bundesverfassungsgericht hob am 22. Dezember 2021 die Verurteilung auf Unterlassung durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg auf. Das OLG habe die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit unzureichend berücksichtigt. Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, müsse eine scharfe Reaktion ''»auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert«'', begründete das Gericht seine Entscheidung. Weiter heisst es:''..Der Kläger des Ausgangsverfahrens [Naidoo] hat sich mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben. Er beansprucht für sich entsprechend öffentliche Aufmerksamkeit.<br>Schon deshalb liegt die Annahme, die Aussage der Beschwerdeführerin habe eine Prangerwirkung, völlig fern.<br>Ihm mit Hinweis auf sein Bestreben nach öffentlicher Aufmerksamkeit und eine Abhängigkeit von der Zustimmung eines Teils des Publikums den vom Berufungsgericht beschriebenen besonderen Schutz zuteilwerden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen..''
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Das Bundesverfassungsgericht hob am 22. Dezember 2021 die Verurteilung auf Unterlassung durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg auf. Das OLG habe die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit unzureichend berücksichtigt. Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, müsse eine scharfe Reaktion ''»auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert«'', begründete das Gericht seine Entscheidung. Weiter heisst es:
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:''..Der Kläger des Ausgangsverfahrens [Naidoo] hat sich mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben. Er beansprucht für sich entsprechend öffentliche Aufmerksamkeit.<br>Schon deshalb liegt die Annahme, die Aussage der Beschwerdeführerin habe eine Prangerwirkung, völlig fern.<br>Ihm mit Hinweis auf sein Bestreben nach öffentlicher Aufmerksamkeit und eine Abhängigkeit von der Zustimmung eines Teils des Publikums den vom Berufungsgericht beschriebenen besonderen Schutz zuteilwerden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen..''
 
<ref>https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesverfassungsgericht-xavier-naidoo-durfte-antisemit-genannt-werden-a-4c1a3d65-753b-4b9e-9f9b-4606482566b8</ref><ref> [https://blog.gwup.net/2021/12/22/bverfg-hebt-urteil-auf-naidoo-darf-antisemit-genannt-werden/]</ref> (Az: 1 BvR 11/20)
 
<ref>https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesverfassungsgericht-xavier-naidoo-durfte-antisemit-genannt-werden-a-4c1a3d65-753b-4b9e-9f9b-4606482566b8</ref><ref> [https://blog.gwup.net/2021/12/22/bverfg-hebt-urteil-auf-naidoo-darf-antisemit-genannt-werden/]</ref> (Az: 1 BvR 11/20)
  
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