| Manfred Riebe setzt sich für [https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath Gustl Mollath] ein, einen Nürberger Maschinenbauer. Im September 2003 kam es wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung zum Nachteil seiner Frau zu einem Strafverfahren gegen Mollath vor dem Amtsgericht Nürnberg. Zwei bestimmte Termine zur ambulanten Begutachtung seines Geisteszustandes nahm Mollath 2003 nicht wahr. Mitte 2004 und nochmals Anfang 2005 wurde er zur Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens durch Gerichtsbeschluss in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Zwischenzeitlich erfolgte 2004 die Scheidung. Ende 2005 kam zu den bestehenden Vorwürfen der Vorwurf des Zerstechens von 129 Autoreifen, also der Sachbeschädigung, hinzu. Mollath wurde 2006 wegen mehrerer ihm angelasteter Delikte und gleichzeitiger, durch Gutachter festgestellte Schuldunfähigkeit gerichtlich in den psychiatrischen Maßregelvollzug eingewiesen wurde. Nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren wurde im Jahr 2014 in einer neuen Hauptverhandlung Mollath freigesprochen, diesmal wurde zudem festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung (zum Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung) nicht vorlagen. Im Februar 2006 erging aufgrund des Gutachtens, das Mollath als gemeingefährlich einstufte, ein Beschluss zu seiner einstweiligen Unterbringung. Nach zweimaligem Wechsel der Einrichtung befand sich Mollath von April 2006 an im Bezirkskrankenhaus Straubing. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach Mollath im August 2006 schließlich wegen Schuldunfähigkeit frei, da es die Taten zwar als erwiesen sah, aber die „Aufhebung der Steuerungsfähigkeit […] gemäß § 20 StGB […] nicht ausgeschlossen werden“ konnte. Anstelle einer Strafe wurde der Maßregelvollzug in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung angeordnet, da – nach Ansicht des Gerichts – weiter Gefahr von Mollath ausging. Bei der Feststellung der Schuldunfähigkeit stützte sich das Gericht unter anderem auf das Gutachten des Sachverständigen Klaus Leipziger aus Bayreuth, das Mollath paranoide Wahnvorstellungen attestierte, die sich im Wesentlichen um einen „Schwarzgeldkomplex“ drehten. Leipziger begründete dies unter anderem mit einem „paranoiden Gedankensystem“, das Mollath entwickelt habe, und das sich teils in der Überzeugung äußere, seine frühere Ehefrau sei in ein komplexes System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt. Ein interner Revisionsbericht der Hypovereinsbank aus dem Jahr 2003 stützt Teile der Vorwürfe Mollaths, dieser war jedoch zur Zeit des Verfahrens 2006 noch nicht öffentlich oder dem Gericht bekannt. 2007 beantragte Mollath Prozesskostenhilfe und ließ dabei von seinem Anwalt verkünden, er leide „an einer schweren psychischen Krankheit“, auch von „paranoider Wahnsymptomatik“ war die Rede. Nach verschiedenen erfolglosen Bemühungen, seine Entlassung aus der Psychiatrie zu erreichen, und nach Ablehnung von Anträgen von Mollaths Verteidiger Gerhard Strate wie auch der Staatsanwaltschaft Regensburg auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens im Juli 2013 durch das Landgericht Regensburg ordnete am 6. August 2013 das Oberlandesgericht Nürnberg nach Beschwerden beider Seiten die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Mit der Anordnung des Wiederaufnahmeverfahrens verlor das im Jahr 2006 ergangene Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth seine Rechtskraft, wodurch auch die Rechtsgrundlage für Mollaths Unterbringung entfiel, sodass er freizulassen war. Am 7. Juli 2014 begann vor dem Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens. Am 14. August 2014 wurde Mollath freigesprochen; ihm wurde eine Entschädigung für seine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie zugesprochen.[256] Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mollath seine damalige Frau im Jahr 2001 körperlich schwer misshandelt, sogar gewürgt habe. Die Vorsitzende Richterin Elke Escher wies ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere das Würgen bis zur Bewusstlosigkeit potenziell lebensgefährdend sei. Laut Urteil sei jedoch nicht sicher, „ob der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte oder nicht“. Mollaths verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit sei durchaus möglich. Die Annahme, dass bei Mollath damals eine „wahnhafte Störung“ vorgelegen habe, liege nicht fern. Zugunsten des Angeklagten sei daher von einer „Steuerungsunfähigkeit“ auszugehen. Das Gericht sah keine Hinweise für eine Geisteserkrankung. Die Vorsitzende Richterin Elke Escher stellte fest, dass Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie zwangsuntergebracht worden ist. In den Anklagepunkten der Freiheitsberaubung am 31. Mai 2002 und des Zerstechens Dutzender Autoreifen sprach ihn das Gericht frei, da kein Tatnachweis geführt werden konnte. Mollaths Ansicht, seine Frau und weitere Verschwörer hätten ihn in die Psychiatrie bringen wollen, um ihn an der Veröffentlichung von Informationen über eine Schwarzgeldaffäre zu hindern, hielt das Gericht für „fragwürdig“; Mollath habe „die Vorwürfe erst nach der Trennung öffentlich gemacht“. | | Manfred Riebe setzt sich für [https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath Gustl Mollath] ein, einen Nürberger Maschinenbauer. Im September 2003 kam es wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung zum Nachteil seiner Frau zu einem Strafverfahren gegen Mollath vor dem Amtsgericht Nürnberg. Zwei bestimmte Termine zur ambulanten Begutachtung seines Geisteszustandes nahm Mollath 2003 nicht wahr. Mitte 2004 und nochmals Anfang 2005 wurde er zur Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens durch Gerichtsbeschluss in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Zwischenzeitlich erfolgte 2004 die Scheidung. Ende 2005 kam zu den bestehenden Vorwürfen der Vorwurf des Zerstechens von 129 Autoreifen, also der Sachbeschädigung, hinzu. Mollath wurde 2006 wegen mehrerer ihm angelasteter Delikte und gleichzeitiger, durch Gutachter festgestellte Schuldunfähigkeit gerichtlich in den psychiatrischen Maßregelvollzug eingewiesen wurde. Nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren wurde im Jahr 2014 in einer neuen Hauptverhandlung Mollath freigesprochen, diesmal wurde zudem festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung (zum Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung) nicht vorlagen. Im Februar 2006 erging aufgrund des Gutachtens, das Mollath als gemeingefährlich einstufte, ein Beschluss zu seiner einstweiligen Unterbringung. Nach zweimaligem Wechsel der Einrichtung befand sich Mollath von April 2006 an im Bezirkskrankenhaus Straubing. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach Mollath im August 2006 schließlich wegen Schuldunfähigkeit frei, da es die Taten zwar als erwiesen sah, aber die „Aufhebung der Steuerungsfähigkeit […] gemäß § 20 StGB […] nicht ausgeschlossen werden“ konnte. Anstelle einer Strafe wurde der Maßregelvollzug in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung angeordnet, da – nach Ansicht des Gerichts – weiter Gefahr von Mollath ausging. Bei der Feststellung der Schuldunfähigkeit stützte sich das Gericht unter anderem auf das Gutachten des Sachverständigen Klaus Leipziger aus Bayreuth, das Mollath paranoide Wahnvorstellungen attestierte, die sich im Wesentlichen um einen „Schwarzgeldkomplex“ drehten. Leipziger begründete dies unter anderem mit einem „paranoiden Gedankensystem“, das Mollath entwickelt habe, und das sich teils in der Überzeugung äußere, seine frühere Ehefrau sei in ein komplexes System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt. Ein interner Revisionsbericht der Hypovereinsbank aus dem Jahr 2003 stützt Teile der Vorwürfe Mollaths, dieser war jedoch zur Zeit des Verfahrens 2006 noch nicht öffentlich oder dem Gericht bekannt. 2007 beantragte Mollath Prozesskostenhilfe und ließ dabei von seinem Anwalt verkünden, er leide „an einer schweren psychischen Krankheit“, auch von „paranoider Wahnsymptomatik“ war die Rede. Nach verschiedenen erfolglosen Bemühungen, seine Entlassung aus der Psychiatrie zu erreichen, und nach Ablehnung von Anträgen von Mollaths Verteidiger Gerhard Strate wie auch der Staatsanwaltschaft Regensburg auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens im Juli 2013 durch das Landgericht Regensburg ordnete am 6. August 2013 das Oberlandesgericht Nürnberg nach Beschwerden beider Seiten die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Mit der Anordnung des Wiederaufnahmeverfahrens verlor das im Jahr 2006 ergangene Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth seine Rechtskraft, wodurch auch die Rechtsgrundlage für Mollaths Unterbringung entfiel, sodass er freizulassen war. Am 7. Juli 2014 begann vor dem Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens. Am 14. August 2014 wurde Mollath freigesprochen; ihm wurde eine Entschädigung für seine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie zugesprochen.[256] Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mollath seine damalige Frau im Jahr 2001 körperlich schwer misshandelt, sogar gewürgt habe. Die Vorsitzende Richterin Elke Escher wies ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere das Würgen bis zur Bewusstlosigkeit potenziell lebensgefährdend sei. Laut Urteil sei jedoch nicht sicher, „ob der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte oder nicht“. Mollaths verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit sei durchaus möglich. Die Annahme, dass bei Mollath damals eine „wahnhafte Störung“ vorgelegen habe, liege nicht fern. Zugunsten des Angeklagten sei daher von einer „Steuerungsunfähigkeit“ auszugehen. Das Gericht sah keine Hinweise für eine Geisteserkrankung. Die Vorsitzende Richterin Elke Escher stellte fest, dass Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie zwangsuntergebracht worden ist. In den Anklagepunkten der Freiheitsberaubung am 31. Mai 2002 und des Zerstechens Dutzender Autoreifen sprach ihn das Gericht frei, da kein Tatnachweis geführt werden konnte. Mollaths Ansicht, seine Frau und weitere Verschwörer hätten ihn in die Psychiatrie bringen wollen, um ihn an der Veröffentlichung von Informationen über eine Schwarzgeldaffäre zu hindern, hielt das Gericht für „fragwürdig“; Mollath habe „die Vorwürfe erst nach der Trennung öffentlich gemacht“. |