In der Bundesrepublik Deutschland dürfen derzeit nur Ärzte, Hebammen und Entbindungshelfer, Heilpraktiker sowie Krankenschwestern/-pfleger die Akupunktur ausüben. Schwestern und Pfleger dürfen dies im Übrigen nur unter ärztlicher Aufsicht tun, da die Akupunktur rechtlich etwa der Möglichkeit zur intramuskulären Injektion gleichgesetzt wird (Koettnitz 1998).
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In der Bundesrepublik Deutschland dürfen derzeit nur Ärzte, Hebammen und Entbindungshelfer, Heilpraktiker sowie Krankenschwestern/-pfleger die Akupunktur ausüben. Schwestern und Pfleger dürfen dies im Übrigen nur unter ärztlicher Aufsicht tun, da die Akupunktur rechtlich etwa der Möglichkeit zur intramuskulären Injektion gleichgesetzt wird <ref>Koettnitz F: Akupunktur - ein naturwissenschaftlich orientiertes Lehrbuch für Ärzte. Enke Verlag, Stuttgart, 1998 </ref>.