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Cosmetic Decker begründet dies mit Auflagen durch das Heilmittel-Werbegesetz.<ref>med-contour.de/MedContour-Studien-und-Gutachten</ref>, welches umittelbare Werbung durch Erfahrungsberichte auf der Basis anekdotischer Evidenz verbietet. Das veröffentlichen seriöser wissenschaftlicher Arbeiten und Infos in entsprechenden Fach-Journalen oder auf zugänglichen Wissenschaftsplattformen ist dagegen notwendig und üblich, um Methoden und Geräten die entsprechende Aufmerksamkeit zu verschaffen und die Ergebnisse zu diskutieren, bzw. sind sie notwendig um diese zu bestätigen. Auch in nationalen und internationalen medizinischen Datenbanken wie PubMed, Jama, Lancet, Researchgate und anderen gängigen Methoden der Veröffentlichung sind keinerlei Publikationen zu finden. Daher ist dies als Schutzbehauptung zu sehen, um das Fehlen seriöser Arbeiten und belastbarer Daten zu verschleiern. <br>
 
Cosmetic Decker begründet dies mit Auflagen durch das Heilmittel-Werbegesetz.<ref>med-contour.de/MedContour-Studien-und-Gutachten</ref>, welches umittelbare Werbung durch Erfahrungsberichte auf der Basis anekdotischer Evidenz verbietet. Das veröffentlichen seriöser wissenschaftlicher Arbeiten und Infos in entsprechenden Fach-Journalen oder auf zugänglichen Wissenschaftsplattformen ist dagegen notwendig und üblich, um Methoden und Geräten die entsprechende Aufmerksamkeit zu verschaffen und die Ergebnisse zu diskutieren, bzw. sind sie notwendig um diese zu bestätigen. Auch in nationalen und internationalen medizinischen Datenbanken wie PubMed, Jama, Lancet, Researchgate und anderen gängigen Methoden der Veröffentlichung sind keinerlei Publikationen zu finden. Daher ist dies als Schutzbehauptung zu sehen, um das Fehlen seriöser Arbeiten und belastbarer Daten zu verschleiern. <br>
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Und das Patent- und Markenamt prüft bei einem Marken und Gebrauchsmustern nicht die sachlichen Voraussetzungen. Eine technische und wissenschaftliche Prüfung entfällt. Voraussetzung ist die Neuheit der Erfindung und die gewerbliche Anwendbarkeit. Scharlatanerie ist grundsätzlich kein Prüfkriterium.
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Und das Patent- und Markenamt prüft bei Marken und Gebrauchsmustern nicht die sachlichen Voraussetzungen. Eine technische und wissenschaftliche Prüfung entfällt. Voraussetzung ist die Neuheit der Erfindung und die gewerbliche Anwendbarkeit. Scharlatanerie ist grundsätzlich kein Prüfkriterium.
 
<ref>[http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/medizinprodukte/marktzugangsvoraussetzungen.html Bundesgesundheitsministerium: Medizinprodukte und Marktzugangsvoraussetzungen]</ref><ref>[http://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/_node.html BfArM Medizinprodukte]</ref>
 
<ref>[http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/medizinprodukte/marktzugangsvoraussetzungen.html Bundesgesundheitsministerium: Medizinprodukte und Marktzugangsvoraussetzungen]</ref><ref>[http://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/_node.html BfArM Medizinprodukte]</ref>
  
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