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==Urteile==
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KG - 5 U 120/13 - Urt. v. 19.06.15 - rechtskräftig
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Mangels eines hinreichenden Vortrags zu einer randomisierten, placebo-kontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung fehlt eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung für Werbeaussagen zu vielfältigen heilenden (insbesondere schmerzlindernden) Wirkungen der Osteopathie.
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Englischsprachige Zusammenfassungen von Studien genügen grundsätzlich nicht den Voraussetzungen des § 184 GVG und können dementsprechend regelmäßig im Rechtsstreit nicht berücksichtigt werden (im Anschluss an: OLG München MD 2009, 784).
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Fehlt eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung von Werbeaussagen zu einer Vielzahl heilender Wirkungen (hier: zur Behandlung mittels Osteopathie), genügt der in einer Unterlassungserklärung aufgenommene Vorbehalt eines allgemeinen Hinweises (nicht für jeden Bereich bestünde eine relevante Anzahl von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen) nicht einer ausreichenden Aufklärung; damit ist auch die Wiederholungsgefahr nicht entfallen.
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Regelmäßig fehlt es an einem berechtigten Interesse des Schuldners, eine Unterwerfungserklärung zur konkreten Verletzungsform mit einem „Sofern-Hinweis“ (sofern den Werbeaussagen nicht folgender Hinweis vorausgeht ...) einzuschränken.
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==Studien==
 
[http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21053038] ''Clin Rheumatol. 2010 Oct 30. [Epub ahead of print]
 
[http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21053038] ''Clin Rheumatol. 2010 Oct 30. [Epub ahead of print]
 
Osteopathy for musculoskeletal pain patients: a systematic review of randomized controlled trials.
 
Osteopathy for musculoskeletal pain patients: a systematic review of randomized controlled trials.
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