− | Am 23. Oktober 1985 erstellte eine Federal Grand Jury unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Anklageschrift gegen Bhagwan wegen Einwanderungsdelikte. Am 28. Oktober 1985 wurde Bhagwan nach einem Flug nach North Carolina festgenommen. Als Begründung gaben die amerikanischen Behörden an, er habe die USA verlassen wollen. Er bekam eine zehnjährige Bewährungsstrafe, die unter der Bedingung, das Land zu verlassen, ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe von $400.000. Bhagwan musste die USA verlassen. Die Ranch in Oregon wurde am Freitag, 2. Dezember 1988 zwangsversteigert. Ganze 4,5 Millionen Dollar zahlte eine Versicherung. Fast 6 Millionen Dollar hatten Bhagwans Anhänger einst bezahlt.<ref>http://www.agpf.de/idk88-4.htm</ref> | + | Am 23. Oktober 1985 erstellte eine Federal Grand Jury unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Anklageschrift gegen Bhagwan wegen Einwanderungsdelikten. Am 28. Oktober 1985 wurde Bhagwan nach einem Flug nach North Carolina festgenommen. Als Begründung gaben die amerikanischen Behörden an, er habe die USA verlassen wollen. Er bekam eine zehnjährige Bewährungsstrafe, die unter der Bedingung, das Land zu verlassen, ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe von $400.000. Bhagwan musste die USA verlassen. Die Ranch in Oregon wurde am Freitag, 2. Dezember 1988 zwangsversteigert und ging für 4,5 Millionen Dollar an eine Versicherung. Fast 6 Millionen Dollar hatten Bhagwans Anhänger einst bezahlt.<ref>http://www.agpf.de/idk88-4.htm</ref> |
− | Es wird immer wieder wird behauptet, Bhagwan sei in den USA unschuldig verurteilt worden. Tatsache ist: Bhagwan hat ein Geständnis abgelegt. Wie meist, wenn wortgewandte Leute ein Geständnis ablegen, pflegen diese ihre eigene Interpretation der Vorgänge hinzuzufügen. Darauf berufen sie sich dann später zum Beweis ihrer Unschuld. Juristisch ist diese Interpretation belanglos. | + | Es wird immer wieder behauptet, Bhagwan sei in den USA unschuldig verurteilt worden. Tatsache ist: Bhagwan hat ein Geständnis abgelegt. Wie meist, wenn wortgewandte Leute ein Geständnis ablegen, pflegen diese ihre eigene Interpretation der Vorgänge hinzuzufügen. Darauf berufen sie sich dann später zum Beweis ihrer Unschuld. Juristisch ist diese Interpretation belanglos. |