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2012 warb HOG für die Vorgehensweise des Homöopathen [[Jeremy Sherr]], der in Tansania HIV-Infizierte und AIDS-Kranke homöopathisch behandelt und der herausgefunden habe, "dass die AIDS-Erkrankung ein eigenständiges [[Miasmentheorie|Miasma]] darstellt".<ref>''Gibt es „Genius epidemicus“- Arzneien für HIV/AIDS? Jeremy Sherr ist vor Jahren mit seiner Frau Camilla und den drei gemeinsamen Kindern nach Tansania gezogen, um dort die Menschen mit HIV/Aids zu behandeln. Auf Grund seiner langjährigen Erfahrung mit dieser Erkrankung kommt er zu dem Schluss, dass die AIDS-Erkrankung ein eigenständiges Miasma darstellt. Entsprechend Hahnemanns Vorgehensweise bei der Entwicklung des miasmatischen Konzeptes stellt  er Symptomenreihen zusammen und sucht die geeigneten homöopatischen Arzneien.'' http://homoeopathenohnegrenzen.de/aktuelles/africa-congress/hiv-aids-miasma/ Aufruf am 28. Oktober 2012</ref>
 
2012 warb HOG für die Vorgehensweise des Homöopathen [[Jeremy Sherr]], der in Tansania HIV-Infizierte und AIDS-Kranke homöopathisch behandelt und der herausgefunden habe, "dass die AIDS-Erkrankung ein eigenständiges [[Miasmentheorie|Miasma]] darstellt".<ref>''Gibt es „Genius epidemicus“- Arzneien für HIV/AIDS? Jeremy Sherr ist vor Jahren mit seiner Frau Camilla und den drei gemeinsamen Kindern nach Tansania gezogen, um dort die Menschen mit HIV/Aids zu behandeln. Auf Grund seiner langjährigen Erfahrung mit dieser Erkrankung kommt er zu dem Schluss, dass die AIDS-Erkrankung ein eigenständiges Miasma darstellt. Entsprechend Hahnemanns Vorgehensweise bei der Entwicklung des miasmatischen Konzeptes stellt  er Symptomenreihen zusammen und sucht die geeigneten homöopatischen Arzneien.'' http://homoeopathenohnegrenzen.de/aktuelles/africa-congress/hiv-aids-miasma/ Aufruf am 28. Oktober 2012</ref>
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2013 veröffentlichte HOG "aus gegebenem Anlass" ein Statement zur Behandlung bei HIV/AIDS.<ref>http://homoeopathenohnegrenzen.de/ueber-uns/behandlung-bei-hivaids/ Aufruf am 18. September 2013</ref> Darin wird zumindest für HIV-Infektionen eingeräumt, dass "bis heute der wissenschaftliche Nachweis einer Wirksamkeit homöopathischer Therapie" fehle. HOG unterstütze deshalb "aktiv die antivirale Therapie in Ausbildung und Behandlung". Verwiesen wird auf die vereinseigene Ehtik-Richtlinie, wonach ein Patient "notfalls" an [[Schulmedizin|"die Schulmedizin"]] überwiesen werden müsse.<ref>http://homoeopathenohnegrenzen.de/fileadmin/formulare/Ethikrichtlinien_fuer_HOG-03-2012.pdf abgerufen am 18. September 2013. Der fragliche Artikel 4.2 lautet: ''HOG-Mitglieder halten sich an die Gesetze, die im Land gültig sind, vor allem was Infektionskrankheiten betrifft. Über allem steht aber die Sorgfaltspflicht, notfalls muss ein/e PatientIn in eine Klinik oder an die Schulmedizin überwiesen werden, wenn die Schwere der Erkrankung es erfordert und durch Homöopathie allein keine Hilfe zu erwarten ist oder die Kenntnisse des Behandlers nicht ausreichen. Auch über diese Fälle ist eine Niederschrift anzufertigen.''</ref>
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2013 veröffentlichte HOG "aus gegebenem Anlass" ein Statement zur Behandlung bei HIV/AIDS.<ref>http://homoeopathenohnegrenzen.de/ueber-uns/behandlung-bei-hivaids/ Aufruf am 18. September 2013</ref> Darin wird zumindest für HIV-Infektionen eingeräumt, dass es keinen Nachweis der Wirksamkeit homöopathischer Behandlung gibt. HOG unterstütze deshalb "aktiv die antivirale Therapie in Ausbildung und Behandlung". Verwiesen wird auf die vereinseigene Ehtik-Richtlinie, wonach ein Patient "notfalls" an [[Schulmedizin|"die Schulmedizin"]] überwiesen werden müsse.<ref>http://homoeopathenohnegrenzen.de/fileadmin/formulare/Ethikrichtlinien_fuer_HOG-03-2012.pdf abgerufen am 18. September 2013. Der fragliche Artikel 4.2 lautet: ''HOG-Mitglieder halten sich an die Gesetze, die im Land gültig sind, vor allem was Infektionskrankheiten betrifft. Über allem steht aber die Sorgfaltspflicht, notfalls muss ein/e PatientIn in eine Klinik oder an die Schulmedizin überwiesen werden, wenn die Schwere der Erkrankung es erfordert und durch Homöopathie allein keine Hilfe zu erwarten ist oder die Kenntnisse des Behandlers nicht ausreichen. Auch über diese Fälle ist eine Niederschrift anzufertigen.''</ref>
    
==Weblinks==
 
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