So genannte "Kommissare für Menschenrechte" werden als "Beamte" des ZSB bezeichnet. Neben rechtlich gesehen wertlosen "Dienstausweisen" sollen diese auch vom ZSB das Recht erhalten haben, Waffen zu tragen und von diesen auch Gebrauch machen zu dürfen. Im so genannten "Deutschlandanzeiger" findet sich dazu ein "Beschluß des Rates der Weisen für betreffend der bewaffneten Staatsmacht", in dem der Bundesrepublik Deutschland als vermeintlich privatrechtlichem Konstrukt das Recht abgesprochen wird, bewaffnete Organe zu unterhalten. In der gleichen Quelle ist ein "Kommissargesetz für Deutschland" publiziert, in dem es unter anderem heißt: | So genannte "Kommissare für Menschenrechte" werden als "Beamte" des ZSB bezeichnet. Neben rechtlich gesehen wertlosen "Dienstausweisen" sollen diese auch vom ZSB das Recht erhalten haben, Waffen zu tragen und von diesen auch Gebrauch machen zu dürfen. Im so genannten "Deutschlandanzeiger" findet sich dazu ein "Beschluß des Rates der Weisen für betreffend der bewaffneten Staatsmacht", in dem der Bundesrepublik Deutschland als vermeintlich privatrechtlichem Konstrukt das Recht abgesprochen wird, bewaffnete Organe zu unterhalten. In der gleichen Quelle ist ein "Kommissargesetz für Deutschland" publiziert, in dem es unter anderem heißt: |