Im
Forum der GNM-Anhänger Faktor-L des ''Rabbi'', GNM-Profiteurs und
''absoluten Laien'' (laut Hamer) Chris Lenz fand sich kürzlich eine
völlig von der Moderation unbestandet gebliebene Aufforderung zum
vorsätzlichen Betrug. Der Anstifter ''J.B.'' schreibt aus der
Anonymität heraus um einer Frage des anonymen ''Andy'' zu antworten.
Ort: Rubrik Fragen... Begründung für CT Zeitraum: 24.7.2008
Faktor-L Forum Rubrik Fragen... Threat Begründung für CT Zeitraum: 24.7.2008
Beginn Zitat:
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Andy Mitglied Anmeldungsdatum: 21.07.2008 Beiträge: 7 Wohnort: Hessen germany.gif
Beitrag Verfasst am: 24.07.2008 01:06 Titel: Begründung für CT
Welche
Begründung kann man dem Hausarzt bzw. dem Radiologen für das Hirn-CT
ohne Kontrastmittel geben ohne gleich mit der Tür ins Haus zu fallen?
Geschlecht:Männlich
J.B. Mitglied Anmeldungsdatum: 15.01.2005 Beiträge: 477 Wohnort: Hamburg germany.gif
Beitrag Verfasst am: 24.07.2008 09:58 Titel: Re: Begründung für CT Andy hat folgendes geschrieben: Welche
Begründung kann man dem Hausarzt bzw. dem Radiologen für das Hirn-CT
ohne Kontrastmittel geben ohne gleich mit der Tür ins Haus zu fallen?
Heftige andauernde Kopfschmerzen!!! Verschreibung
des CT am Besten durch einen Hausarzt oder einen Neurologen. Daß das
von Dir aus ohne Kontrastmittel gehen soll, erst beim Radiologen
klären. Sollte der Hausarzt oder Neurologe schon das Kästchen mit
Kontrastmittel angekreuzt haben, beim Radiologen darauf verweisen, daß
Du das übersehen hättest und das auch nicht mit dem überweisenden Arzt
besprochen hättest und dann auf Deine Allergie gegen die Kontrastmittel
verweisen. Vor Anwendung eines Kontrastmittels mußt Du nämlich dem
Radiologen eine Einverständniserklärung ausstellen. Bei Anwendung des
Kontrastmittels ohne Deine Einverständniserklärung würde sich nämlich
der Radiologe im Ernstfall der Körperverletzung schuldig machen.
J.B.
_________________ aude pensare - wage zu denken!
Andy Mitglied Anmeldungsdatum: 21.07.2008 Beiträge: 7 Wohnort: Hessen germany.gif
Das '..mit der Tür ins Haus fallen..' bezieht sich auf den Wunsch nach einem Gratis Schädel-CT nach Ryke Geerd Hamer.
Der
Vorschlag des anonymen JB ist eine Aufforderung zur Verstoss gegen die
Röntgenverordnung (RÖV) und eine Aufforderung zum Betrug an
Krankenkassenbeitragszahlern und Krankenkassen: GNM-Anhänger sollen
hier als Simulanten mit der fingierten ''Diagnose'' Kopfschmerz
Hausärzte und Radiologen zu einem völlig überflüssigen Schädel-CT
verleiten.
Denkbar ist auch, dass hier GNM-Simulant und
sympatisierender Radiologe Hand in Hand arbeiten. Ein analoger Fall ist
im Fernsehen aus Köln dokumentiert worden. Dort verleitete vor Jahren
ein GNM-Heilpraktiker einen befreundeten Radiologen zu einer
Fehldiagnose.
Da bei einigen Unfällen, die Kopfschmerzen
zur Folge haben, innerhalb der Folgestunden ein lebensbedrohliches
subdurales Hämatom (mögliche Folge: tödliche sogenannte 'untere
Einklemmung') entstehen kann, sind Ärzte bei der Verdachtsdiagnose
tatsächlich verpflichtet diesen Verdacht radiologisch auszuschliessen.
Auf diese perfide Weise gelingt es also dem GNM-Simulaten, einen Arzt
zu einer unnötigen CT-Diagnostik des Schädels zu verleiten. Dies zu
Lasten der ehrlichen Beitragszahler, die hier wie die Krankenkassen
betrogen werden. Radiologen werden verleitet, gegen die RÖV zu
verstossen.
Ärzteblatt Baden-Württemberg Ausgabe 08/2008, S. 11
ZITAT:
"Hamersche Herde" - Keine Indikation für Schädel-CT
Nach
Informationen der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) kommt es immer
wieder vor, dass Tumorpatienten in der Hamerschen Lehre ihre letzte
Zuflucht sehen. Ein Ergebnis ist dann nicht selten das Nachsuchen um
eine native CT-Untersuchung, um so genannte "Hamersche Herde" zu
entdecken, aus dem Vorhandensein dann eine Therapie abgeleitet werden
könne. Diese Herde zeigen nach DRG-Angaben jedoch nur Kreisartefakte,
wie sie bei CT-Geräten älterer Bauart auftreten können, wenn diese
technisch nicht einwandfrei arbeiten. Die DRG empfiehlt daher: Wenn
Tumorpatienten im finalen Stadium auf die Überweisung zu einer
CT-Untersuchung des Schädels drängen, sollte sehr genau hinterfragt
werden, wer die Untersuchung wünscht und vor allem, welchem Zweck sie
dienen soll. Eine CT-Untersuchung des Schädels mit dem Ziel der
Detektion "Hamerscher Herde" ist nach der Röntgenverordnung nicht
zulässig, so die DRG.
Nachdem
ihr Betrug aufgeflogen ist, sitzen die Hamer-Irren in ihren Kämmerchen
und lügen ihren Opfern weiterhin Hamers Märchen von "Hamerschen Herden"
vor.
Die Grenze zwischen Mittäterschaft und Hauptverantwortlichkeit bei Mord ist dabei fließend... . -- Micha stirbt "eine sinnvolle Maßnahme der Natur" ------------------------------------------------------------------------------------------------------------